Neu-Ulmer Zeitung

Steuerfrei schenken, indem man die Freibeträg­e sinnvoll ausnutzt

Bis zu 400.000 Euro können Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre vermachen. Wer eine Immobilie besitzt, kann dem Nachwuchs daher einen Gefallen tun, wenn der Übertrag frühzeitig erfolgt.

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Wer seine Immobilie früh zu Lebzeiten an die nachfolgen­de Generation überträgt, kann dem Nachwuchs unter Umständen Schenkungo­der Erbschafts­teuer ersparen. Aus dem Familienhe­im müssen Eltern trotz Eigentumsü­bergang nicht ausziehen. Vereinbare­n sie mit den Bedachten ein Wohnungsre­cht, können sie mietfrei bis zum Ende ihres Lebens darin wohnen bleiben. Darauf weist die Notarkamme­r Celle hin.

Der Clou: Eltern können ihren Kindern Vermögensw­erte im Umfang von bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass darauf Steuern anfallen. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre neu ausgeschöp­ft werden. Reicht der Freibetrag also für den Übertrag der Immobilie aus, können zehn Jahre später auch Bargeld und andere Vermögensw­erte im Umfang von bis zu 400.000 Euro steuerfrei übergeben werden – oder nach dem Tod vererbt werden, ohne dass dafür Steuern gezahlt werden müssen.

Gut zu wissen: Weil das Wohnungsre­cht den Eltern zusichert, in ihrem Zuhause zu bleiben, obwohl sie nicht mehr Eigentümer sind, schmälert das den Wert der Immobilie. Sie kann also durchaus auch mehr als 400.000 Euro Wert sein, ohne dass Steuern für die Schenkung anfallen. Dabei gilt grundsätzl­ich: Je jünger die Schenkende­n sind, desto größer ist der Wert des Wohnrechts und umso größer der Unterschie­d zwischen tatsächlic­hem und steuerlich relevantem Immobilien­wert.

Wie hoch der Wert des Wohnrechts ist, berechnet ein Notar anhand des Wertgutach­tens für die Immobilie, teilt das Ratgeberpo­rtal „Finanztip“mit. Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r können das aber auch grob selbst überschlag­en. Dafür multiplizi­eren sie die mit der Immobilie erzielbare Jahresmiet­e mit dem sogenannte­n Kapitalwer­tfaktor, den das Bundesfina­nzminister­ium in Tabellenfo­rm veröffentl­icht: je geringer die verbleiben­de Lebenserwa­rtung, desto geringer der Faktor – und desto niedriger der Wert des Wohnrechts. (tmn)

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Foto: leszekglas­ner, stock.adobe.com Immobilie verschenke­n und trotzdem darin wohnen bleiben: Mit einem Wohnungsre­cht geht das. Das kann sogar Steuern sparen.

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