Honig-Herkunft soll auf die Verpackung
Honig aus Deutschland gemischt mit günstigerem Honig etwa aus China? Das sollen EU-Verbraucher jetzt lesen können.
BRÜSSEL – Grünes Licht vom EU-Parlament: Die Herkunft von Honig soll künftig leichter zu erkennen sein. Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich Ende Januar bereits im Grundsatz auf die neuen Regeln geeinigt. Nun hat das Parlament den Deal abgesegnet, jetzt müssen nur noch die EU-Staaten offiziell zustimmen. Das gilt als Formsache.
Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen demnach künftig als „zuckerreduziert“gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden
Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüre müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.
Bei Honigmischungen muss bislang nur angegeben werden, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht. Neben den Herkunftsländern muss künftig den Angaben zufolge auch erkennbar sein, wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern ist. Hier sind jedoch Ausnahmen möglich. So können einzelne Länder entscheiden, dass nur die vier größten Anteile angegeben werden müssen. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.
Die EU-Kommission wird durch die neuen Regeln berechtigt, Analysemethoden einzuführen, die mit Zucker gestreckten Honig erkennen können. Es soll zudem eine einheitliche Methodik eingeführt werden, um den Ursprung von Honig aufzudecken. Grundsätzlich ist das etwa durch eine Pollenanalyse möglich. „Damit wird Betrug eingedämmt“, so die Behörde.
Die Bundesregierung hat ein ehrgeiziges Ziel: 15 Millionen E-Autos sollen bis 2030 auf Deutschlands Straßen rollen. Allerdings gibt es ein großes Hindernis auf dem Weg zu mehr Stromautos.
BERLIN – Es war eine Nachtund-Nebel-Aktion der grünrot-gelben Bundesregierung: Mit Ablauf des 17. Dezember 2023 sprang die Ampel bei der Förderung von E-Autos plötzlich auf Rot. Schockwellen breiteten sich unter potenziellen Käufern von Stromautos aus. Statt bis zu 4500 Euro Zuschuss aus Steuermitteln gab es nichts mehr an Subventionsgeldern. Ursprünglich war geplant, dass das Förderprogramm bis zum 31. Dezember 2024 laufen sollte. Als Grund für das Abrupte Förder-Aus nannte die Ampel das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, durch das der Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt worden war. Das Urteil hatte zu ungeplanten finanziellen Engpässen im Klima- und Transformationsfonds geführt.
Ferdinand Dudenhöffer, langjähriger Autoexperte und Beobachter der Automobilbranche, erwartet für die kommenden Monate schwache Verkaufszahlen für EAutos und einen Marktanteil von unter zehn Prozent. Bei Klein- und Kompaktwagen seien die jeweiligen Verbrennermodelle zwischen 11.000 und 14.000 Euro günstiger als die vergleichbaren Batterieautos. „Für die Autobauer macht es keinen Sinn, mit hohen Verkaufsförderungsaktionen sich gegen die politische Stimmung und die über Nacht gestrichenen staatlichen Verkaufsprämien zu stellen“, betonte Dudenhöfer.
Zahlen aus den Unternehmen geben dem Experten recht. Einige Autohersteller haben ihre Rabatte für Elektrofahrzeuge im April weiter zurückgefahren. Im Schnitt wurden auf dem deutschen Markt bei Internetvermittlern nur noch 12,6 Prozent Nachlass gewährt, berichtete das CAR-Center Automotive Research. Bei vergleichbaren Verbrennermodellen gab es hingegen einen durchschnittlichen Nachlass von 16,9 Prozent.
Trotz der deutlich negativeren Rahmenbedingungen für E-Autos hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, dass in Deutschland bis 2030 15 Millionen vollelektrische Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein sollen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Dieses Datum