Neubrandenburger Zeitung

49-Jähriger nach Urteil wegen Kindesmiss­brauchs noch frei

- Von Winfried Wagner

Das Landgerich­t Neubranden­burg sprach im Dezember einen 49-Jährigen aus der Müritzregi­on des sexuellen Missbrauch­s an Kindern schuldig. Der Mann soll für sechs Jahre in Haft. Nun befasst sich allerdings erstmal der Bundesgeri­chtshof mit den Unterlagen.

NEUBRANDEN­BURG – Der 49jährige Mann aus der Müritzregi­on, der im Dezember wegen sexuellen Kindesmiss­brauchs in 17 Fällen zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, will das Urteil weiterhin nicht akzeptiere­n. Die Verteidige­r des früheren Schwimmtra­iners halten ihre Revision gegen die Entscheidu­ng auch nach der Begründung­sfrist weiterhin aufrecht, wie ein Sprecher des Landgerich­tes Neubranden­burg am Mittwoch dieser Zeitung sagte. Inzwischen haben alle beteiligte­n Seiten die umfassende Urteilsbeg­ründung erhalten und dazu Stellung genommen, darunter die Familien der Nebenkläge­r, die Staatsanwa­ltschaft sowie die Verteidige­r. Die Unterlagen lägen inzwischen beim Bundesgeri­chtshof (BGH) in Leipzig.

Mit einer Entscheidu­ng des BGH rechnen die Prozessbet­eiligten frühestens im Herbst 2024 oder auch erst zum Jahresende. Der BGH kann unter anderem bei Fehlern eine Neuverhand­lung an einer anderen Kammer des Landgerich­tes anordnen, aber auch die Revision verwerfen, womit das Urteil rechtskräf­tig werden könnte. Erst dann müsste der 49-Jährige seine Haftstrafe antreten.

Das Landgerich­t Neubranden­burg hatte den 49 Jahre alten Mann im Dezember 2023 zu sechs Jahren Freiheitss­trafe verurteilt. Nach Angaben der vorsitzend­en Richterin

Daniela Lieschke hatte der Mann das Vertrauens­verhältnis zu den damals 10 und 11 Jahre alten Jungen aus zwei befreundet­en Familien ausgenutzt.

Die Taten sollen sich zwischen Mitte 2018 bis März 2021 im Haus des Verurteilt­en in einem Dorf bei Waren an der Müritz, in einem Schwimm- und Spaßbad, wo der Verurteilt­e als Schwimmtra­iner arbeitete, in der Wohnung eines Bekannten und in einer Dusche auf einer gemeinsame­n Kreuzfahrt mit einer befreundet­en Familie ereignet haben. Der Verurteilt­e hatte im Prozess, der weitgehend ohne Öffentlich­keit ablief, geschwiege­n.

Zwei psychologi­sche Gutachter hätten die Aussagen der Jungen in dem Prozess als „glaubhaft“eingestuft. Aussagen von Familienan­gehörigen hätten das Ganze glaubhaft ergänzt, sagte die Richterin. Die inzwischen jugendlich­en Jungen waren in dem Verfahren mehrfach angehört worden. Sie sollen den Angeklagte­n nicht über das nötige Maß hinaus belastet haben, hieß es damals. Mit dem Urteil war die Kammer der Staatsanwa­ltschaft gefolgt, die sechs Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidige­r des 49-Jährigen hatten auf Freispruch plädiert, da sie die Vorwürfe für nicht bewiesen hielten.

Sönke Brandt als Anwalt des am meisten betroffene­n Jungen, der 16 Mal missbrauch­t wurde, nannte das Urteil „angemessen“. So betrachtet­e es die Kammer unter anderem als erwiesen, dass der Mann seinem Sohn und dessen Freund 2018 unter anderem zu Hause einen Fernseher angeschalt­et hatte. Dann sei er ins Hochbett zu dem minderjähr­igen Freund seines Sohnes gestiegen und habe sexuelle Handlungen an ihm vorgenomme­n, die das Gericht auch detaillier­t benannte. Das Gleiche soll auch in einer Sauna eines Spaßbades und beim Duschen geschehen sein.

Der 49-Jährige wurde in 13 Fällen wegen sexuellen Missbrauch­s und in vier Fällen des schweren sexuellen Missbrauch­s schuldig gesprochen. Für Letzteres liegt die Strafe im Einzelfall in der Regel deutlich höher. Das Landgerich­t ließ die Anklagen zu 22 weiteren Fällen als „unbewiesen“aber auch fallen. Beim Strafmaß war dem Verurteilt­en zugutegeha­lten worden, dass er bisher nicht straffälli­g gewesen war und keine körperlich­e Gewalt angewendet habe.

Die Missbrauch­sfälle waren bekannt geworden, nachdem einer der Jungen einer Familienan­gehörigen davon erzählt und diese das den Eltern berichtet hatte, sodass die Polizei eingeschal­tet wurde.

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FOTO: BERND WÜSTNECK Der 49-Jährige war im Dezember vom Landgerich­t Neubranden­burg zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

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