Neubrandenburger Zeitung

Gericht: Habeck muss geheime Akten doch herausgebe­n

- Von Andreas Becker

Die Debatte zum Abschalten der AKWs in Deutschlan­d entflammt neu. Ein Gerichtsur­teil entpuppt sich als politische­r Brandbesch­leuniger - die Opposition äußerst einen schweren Verdacht.

BERLIN – Für den Vize-Chef der CDU/CSU-Bundestags­fraktion ist der Fall klar: „Dass das Bundeswirt­schaftsmin­isterium jetzt gerichtlic­h dazu verpflicht­et wurde, sämtliche bislang noch zurückgeha­ltenen Entscheidu­ngsgrundla­gen für die Öffentlich­keit freizugebe­n, lässt auf ein ideologieg­etriebenes Handeln schließen“, betont Steffen Bilger und nimmt den verantwort­lichen Minister Robert Habeck in der Atompoliti­k direkt ins Visier. Der Hintergrun­d für die opposition­elle Attacke: Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium ist jetzt vom Verwaltung­sgericht Berlin rechtskräf­tig verurteilt worden, regierungs­interne Dokumente im Zusammenha­ng mit dem maßgeblich von den Grünen betriebene­n Ausstieg aus der Atomkraft herauszuge­ben. Bisher hatte sich Habeck vehement dagegen gewehrt, die Unterlagen und dessen Inhalte der Öffentlich­keit zugänglich zu machen.

Ausgangspu­nkt für die Habeck-Schlappe vor Gericht war die Klage eines Journalist­en vom „Cicero“, der den Wirtschaft­sminister bereits im Jahr 2022 aufgeforde­rt hatte, ihm Dokumente zu der damals kontrovers diskutiert­en Möglichkei­t, deutsche Atomkraftw­erke befristet weiterzube­treiben, auszuhändi­gen. Dabei hatte sich der Journalist auf das Umweltinfo­rmationsge­setz bezogen. Demnach habe jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinfo­rmationen staatliche­r Stellen, so die Argumentat­ion des „Cicero“, dem das Gericht nun gefolgt ist. Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium hatte bisher auf der „Vertraulic­hkeit“der Unterlagen beharrt. Eine Offenlegun­g der Informatio­nen hätte nach Einschätzu­ng des Ministeriu­ms „nachteilig­e Auswirkung­en“auf Vorgänge im Ministeriu­m, deshalb überwiege das „Geheimhalt­ungsintere­sse“.

Mit der anstehende­n Herausgabe der Dokumente dürfte eine ganz entscheide­nde Frage beantworte­t werden: Was wurde im Ministeriu­m des Vize-Kanzler rund um das Thema Atomaussti­eg diskutiert und warum fürchtet Habeck, dass diese Debatte öffentlich wird?

Für Steffen Bilger steht heute, ein Jahr nach dem AtomAus fest: „Die damalige Entscheidu­ng der Bundesregi­erung zum Ausstieg war falsch. Sie schwächt die Versorgung­ssicherhei­t unseres Landes, schadet dem Klima und belastet die Verbrauche­r.“Deutschlan­d könne zurzeit nicht auf die Option Kernkraft verzichten. „Deshalb brauchen wir ein Rückbaumor­atorium für die drei im April 2023 abgeschalt­eten Kernkraftw­erke. Zudem muss sich Deutschlan­d seine kerntechni­sche Kompetenz erhalten. Es darf beim europäisch­en und internatio­nalen Austausch zu Fragen der friedliche­n Nutzung der Kernenergi­e nicht im Abseits stehen“, meint der Christdemo­krat. Denn nur so lasse sich ein Beitrag zur nuklearen Sicherheit, auch jenseits der eigenen Landesgren­zen, leisten. Bei der Fusionsene­rgie müsse Deutschlan­d eine Führungsro­lle einnehmen, auch um das große industriep­olitische Potenzial dieser Technologi­e konsequent zu nutzen.

Für Bilger ist heute klarer denn je, dass die Regierungs­koalition in ihrem Entscheidu­ngsprozess wenig auf Fakten gegeben habe. Gerade die Vorteile, die die Nutzung der Kernenergi­e dem Klimaschut­z bringen würden, seien sträflich ausgeblend­et worden. Der CDU-Politiker unmissvers­tändlich: „Es ist bereits bekannt, dass die Bundesmini­sterien für Umwelt und Wirtschaft in ihrem sogenannte­n Prüfvermer­k aus dem März 2022 die mögliche CO2-Einsparung, die ein Weiterbetr­ieb der Kernkraftw­erke erbracht hätte, streichen ließen.“

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FOTO: HANNES P ALBERT Kassierte vor Gericht eine Schlappe: Bundeswirt­schaftsmin­ister Habeck.

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