21-Jähriger im Drogenstreit erstochen: Prozess soll schnelles Ende finden
Im Oktober wurde ein Mann in der Ihlenfelder Vorstadt in Neubrandenburg erstochen. Im Prozess wurden nun Gutachter gehört, unter anderem zur Frage der Schuldfähigkeit.
NEUBRANDENBURG – Der Prozess um eine tödliche Messerattacke gegen einen 21-jährigen Drogenhändler in Neubrandenburg soll am 25. April - also eine Woche früher als geplant - mit einem Urteil zu Ende gehen. Zuvor werden dann noch die Plädoyers aller drei beteiligten Seiten gehalten, sagte Richterin Daniela Lieschke am Dienstag zum Abschluss des dritten Verhandlungstages am Landgericht Neubrandenburg.
Angeklagt ist ein 20-Jähriger, der nach eigenen Angaben vor der Messerattacke im Oktober 2023 von dem späteren Opfer mit einer Pistole bedroht und um Geld und Drogen erpresst worden sein soll. Dem Tatverdächtigen droht eine mehrjährige Haftstrafe.
Der Angeklagte, der sich wegen Totschlags verantworten muss, hat die Messerattacke schon umfangreich vor Gericht gestanden. Er sollte nach eigenen Angaben von dem späteren Opfer und dessen Komplizen zuvor schon in eine Falle gelockt werden, was er vermeiden konnte. Als er damals aber abends direkt vor seiner Haustür stand, habe der 21-Jährige, den er wegen dessen Kleidung nicht erkannt haben will, ihn wegen des Geldes mit einer Pistole bedroht. Dagegen habe er sich gewehrt, was sein Anwalt als eine Art „Notwehr“auslegen will.
Das Opfer starb damals nach mehreren Stichen infolge schwerer Herzverletzungen und des hohen Blutverlustes, wie eine Rechtsmedizinerin am Dienstag sagte. Vor allem ein Stich, der etwa 18 Zentimeter in den Körper hineinragte, habe so schwere Herzverletzungen verursacht, dass jegliche Rettungsversuche erfolglos bleiben mussten.
Die Expertin stellte ihr Gutachten anhand großformatiger Bilder von dem Todesopfer im Gerichtssaal vor. Dabei vermied es der Angeklagte, dorthin zu schauen. Eine der Schwestern des Opfers, die als Nebenklägerin im Gerichtssaal sitzt, verließ die Verhandlung für diese Zeit.
Am Dienstag hatten zudem noch zwei mutmaßliche Komplizen des Opfers als Zeugen ausgesagt. Sie wussten, dass der 21-Jährige - der schon länger in Neubrandenburg mit Drogen gehandelt haben soll - Streit mit dem Angeklagten hatte. Deshalb seien sie auch am 6. Oktober 2023 aus Waren nach Neubrandenburg gekommen, um ihren Bekannten zu unterstützen. Bei dem Aufeinandertreffen der beiden seien sie aber nicht dabei gewesen.
Immer wenn es konkreter um die Ereignisse des 6. Oktober 2023 gehen sollte, machten die beiden Zeugen aber Gedächtnislücken geltend. Mehrere Zeugen hatten schon vor Gericht ausgesagt, dass das Trio mit dem 21-Jährigen an der Spitze damals versucht haben soll, den Angeklagten „abzuziehen“, also Drogen und rund 4000 Euro von ihm erpressen wollte. Der Getötete soll schon länger mit Drogen gehandelt und den Angeklagten als einen ihm untergebenen „Läufer“betrachtet haben.
Am Nachmittag wurde außerdem noch das Gutachten einer Psychologin angehört, wofür die Öffentlichkeit wegen der „Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich“aber ausgeschlossen wurde. Dabei ging es auch darum, ob der zur Tatzeit 19 Jahre alte Angeklagte damals „voll schuldfähig“war oder „vermindert schuldfähig“.
Der Angeklagte wird vermutlich nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er soll am Tattag vor der Messerattacke auch Drogen konsumiert haben. Von dem Gutachten hängt nun ab, ob er wegen „verminderter Schuldfähigkeit“mit einem milderen Urteil rechnen kann.