Geborgtes Geld nicht zurückgezahlt
Gericht - 55-Jährige wird wegen Betrugs verurteilt und muss 2200 Euro Strafe zahlen
Zunächst einmal öffne ich früh morgens alle Fenster. Da ist es noch kühl genug zum Durchlüften, anschließend lasse ich die Jalousien herunter, damit es auch den ganzen Tag schön kühl in der Wohnung bleibt. Ich versuche, viel zu trinken, vor allem Kräutertee – gerne in der Früh –, Grünen Tee und ganz wichtig, mindestens einen Liter Wasser. Außerdem gehe ich oft zur Erfrischung in den Zeller Weiher schwimmen. Dagmar Wiedemann (72, Neuburg)
Bei so heißen Temperaturen bleibe ich am allerliebsten daheim. Früh morgens und spät abends gehe ich allerdings mit dem Hund spazieren. Falls ich doch mal tagsüber raus muss, versuche ich, möglichst im Schatten zu bleiben. In Sachen Essen ist es mir eigentlich gleich, was ich esse, Hauptsache es ist nicht zu viel. Und leichte Kost soll es sein. Unsere Getränke werden in der Sommerzeit alle im Kühlschrank gekühlt. Hans-Martin Mayer (59, Neuburg)
Im Sommer findet man mich tagsüber eigentlich nur im Schwimmbad oder am See. Abends bin ich viel mit Freunden unterwegs. Wir sitzen dann gerne lange draußen, hauptsächlich in Biergärten oder Bars. Mein Lieblingsgetränk ist dabei eindeutig „Hugo“, weil das ein typisches Sommergetränk ist und ausreichend erfrischt. Auch wenn man in Biergärten genug Auswahl an Essen vorfindet, bevorzuge ich meistens Salat. Magdalena Brandl (20, Eichstätt)
Besonders cool finde ich mein blaues Planschbecken in unserem Garten, das ich mit meinem Papa selber aufgebaut habe. Am Nachmittag nach der Schule können dann alle meine Freundinnen zu mir kommen. Wir sind stundenlang im Pool, haben Spaß und spielen ganz viel miteinander. Mit meinen Eltern gehe ich außerdem oft in verschiedene Eisdielen, das gefällt mir besonders gut, weil ich Eis über alles liebe! Anna Fürst (10, Rennertshofen) Neuburg Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Diese Lebensweisheit hätte sich eine 55-jährige Neuburgerin besser zu Herzen genommen, dann wäre sie nicht vor Gericht gelandet. Gestern musste die Frau auf der Anklagebank des Amtsgerichts Neuburg wegen Betrugs Platz nehmen. Sie hatte sich von zwei Bekannten insgesamt 10000 Euro geliehen, aber nie zurückbezahlt.
In gutem Glauben hatten zwei Bekannte der 55-Jährigen 2013 immer wieder Beträge zwischen 100 und 5000 Euro geliehen, damit die Frau ihren Lebensunterhalt bestreiten konnte. Innerhalb von sieben Monaten hatte sich der geborgte Betrag so auf 10 000 Euro summiert. Zurückzahlen konnte sie lediglich 200 Euro, und das, so die Staatsanwaltschaft, habe die Frau schon vor- her gewusst. Also hatten die beiden Betrogenen Anzeige gegen die Neuburgerin erstattet. Die erhielt prompt einen Strafbefehl wegen Betrugs mit einer Geldstrafe von 4800 Euro. Mit der Höhe der Strafe war die 55-Jährige aber nicht einverstanden und so landete das Ganze gestern vor dem Neuburger Amtsgericht.
1997 habe sie von ihrem verstorbenen Lebensgefährten 240 000 Euro geerbt, erzählte die Angeklagte. Davon habe sie einem zwielichtigen Finanzmakler 40 000 Euro zur Geldanlage übergeben und davon nichts mehr gesehen. Der Rest sei für Erbschaftssteuer und Hausrenovierung aufgebraucht worden, sodass die Frau, die seit 2014 aus ge- sundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könne, finanziell in Bedrängnis geraten sei. „Es tut mir leid. Wenn es mir möglich ist, zahle ich das Geld wieder zurück“, erklärte die 55-Jährige reumütig vor Gericht. Das allerdings dürfte in absehbarer Zeit nicht realisierbar sein, denn es ist nicht vorauszusehen, wann die Frau wieder arbeiten können wird. Derzeit lebt sie von ihrem jetzigen Lebensgefährten. Außerdem muss die 55-Jährige die Geldstrafe von 2200 Euro (110 Tagessätze à 20 Euro), die Richterin Bettina Mora gestern verhängte, sowie die Gerichts- und Anwaltskosten zuerst begleichen.
Die Richterin hatte die Höhe des Strafbefehls reduziert, weil die Angeklagte zu ihrer Tat stand und geständig war. Ebenso berücksichtigte Mora die wirtschaftlichen Verhältnisse der Frau. Unter 90 Tagessätze, wie von Verteidiger Andreas Kaes beantragt, konnte die Richterin allerdings nicht gehen. Damit wäre die Frau nicht vorbestraft gewesen.
„Sie haben eine moralische Schuld auf sich geladen und das Vertrauen ihrer Bekannten missbraucht. Das ist ein großer Betrag und es sind keine reichen Leute, denen das Geld so zugefallen ist“, begründete Mora ihr Urteil. Einige Zuhörer im Sitzungssaal, Geschädigte und Verwandte der Angeklagten, reagierten ob der milden Strafe empört. Dennoch ist das Urteil rechtskräftig. (josa)
Wohin heute?
Beim Dorffest für Jung und Alt feiern die Bewohner von Bertoldsheim ab 18 Uhr im Jugendtreff. Außerdem kann man es sich beispilesweise bei der Beach-Party am Weicheringer Weiher gut gehen lassen. Weitere Tipps und Termine sind zu finden auf unserer Service Seite 22