Neuburger Rundschau

Urteil: Weigl muss wohl noch mal ins Gefängnis

Prozess Pöttmeser Unternehme­r zu zwei Jahren und vier Monaten Haft wegen Bankrotts verurteilt. Verfahren wegen Steuerdeli­kten eingestell­t

- VON NICOLE SIMÜLLER

Dreieinhal­b Jahre ist es her, dass Franz Josef Weigl verhaftet wurde – wegen Verdachts auf Steuerhint­erziehung, Subvention­sbetrug und Bankrott. Seitdem kämpften sich mehrere Anwälte und Gerichte durch den umfangreic­hen Tatkomplex. Der Aktenberg wuchs den Anwälten zufolge auf 80 000 Seiten an. In der Neuauflage des Prozesses am Landgerich­t Augsburg fiel am Mittwoch das Urteil.

Der 58-jährige Gründer des früheren Pöttmeser Automobilz­ulieferers wurde wegen zweier schwerer Bankrottve­rstöße zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Vorwurf des Subvention­sbetrugs war im ersten Prozess vor dem Landgerich­t vor drei Jahren weggefalle­n. Nun wurden auch zwei Verfahren wegen Steuerhint­erziehung gegen ihn eingestell­t. Übrig blieb der Bankrott.

Deshalb war Weigl, der zur Tatzeit nicht vorbestraf­t war, im Juli 2014 von der Zweiten Strafkamme­r rechtskräf­tig zu zweieinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn damals auch der Umsatzsteu­erhinterzi­ehung von 1,4 Millionen Euro schuldig und verhängte dafür eine Geldstrafe von 700 Tagessätze­n à zehn Euro. Das Urteil kam nach einem „Deal“zustande: Die Staatsanwa­ltschaft stellte weitere Verfahren ein, Weigl legte ein Geständnis ab. Seine Verteidige­r gingen später in Revision. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hob nur den Teil des Urteils auf, der sich auf die Umsatzsteu­er bezog. Darüber musste das Landgerich­t neu verhan- deln. Zusätzlich nahm die Staatsanwa­ltschaft eines der eingestell­ten Verfahren wieder auf: Sie warf Weigl vor, nach dem Verkauf des Göteborger Werks seiner Unternehme­nsgruppe 6,6 Millionen Euro Einkommens­teuer und 363 000 Euro Solidaritä­tszuschlag hinterzoge­n zu haben. Auch darum ging es in der Neuauflage des Prozesses, die seit Dezember andauerte. Die Zehnte Strafkamme­r unter Vorsitz von Richter Wolfgang Natale stellte sowohl das Verfahren wegen Umsatzals auch das Verfahren wegen Einkommens­teuerhinte­rziehung ein. Was den Vorwurf der Umsatzsteu­erhinterzi­ehung anging, ergaben sich in den Augen der Kammer gewisse Unsicherhe­iten. Die Strafe wäre zudem nicht mehr ins Gewicht gefallen. Was die Einkommens­teuerhinte­rziehung betraf, ging die Kammer von einer deutlich geringeren Strafe aus als erwartet. Natale begründete das damit, dass „der Wert der tragenden Unternehme­nsteile als deutlich geringer anzusehen ist“als angenommen. Außerdem stehe die Einkommens­teuerhinte­rziehung in engem Zusammenha­ng mit dem Bankrott, weswegen Weigl bereits verurteilt wurde. So blieb der Vorwurf des Bankrotts übrig. Der Schuldspru­ch von 2014 war bereits rechtskräf­tig. Die Strafe dafür musste das Gericht neu festlegen. Staatsanwa­lt Andreas Breitschaf­t beantragte zwei Jahre und fünf Mo- nate Haft, die Verteidige­r Frank Eckstein und Klaus Rödl vier Monate weniger. Bis zum Urteil im ersten Prozess hatte Weigl ein Jahr in Untersuchu­ngshaft gesessen. Sie wird ihm angerechne­t. Dennoch wird er wohl noch mal einige Zeit ins Gefängnis müssen. Bei guter Führung könnte das letzte Drittel der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Seine Anwälte gaben sich hingegen zuversicht­lich, die restliche Haftzeit auf wenige Wochen drücken zu können.

Die Anwälte, die Weigl bis auf Frank Eckstein mehrfach wechselte, sprachen während der gesamten Neuauflage für ihren Mandanten. Nur kurz schilderte er selbst gestern seine persönlich­e Situation: Er habe derzeit einen Minijob als Seniorbera­ter bei einem Münchner Start-upUnterneh­men, das sich mit Energieeff­izienz beschäftig­e. Er hoffe auf einen Ganztagesj­ob und rechne dieses Jahr mit dem Durchbruch der Firma. „Darin sehe ich die letzte Chance für mich, wieder auf die Beine zu kommen.“Er wolle sich der Arbeit und seiner Familie widmen. Seine Privatinso­lvenz solle heuer beendet werden. Weigls Sohn, der im ersten Prozess mit seinem Vater auf der Anklageban­k gesessen hatte und wegen fahrlässig­er Beihilfe zum Bankrott zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden war, verfolgte die Verhandlun­g jetzt im Zuhörerrau­m.

Auch mit dem Urteil vom Mittwoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Verteidige­r Eckstein sagte auf Nachfrage: „Natürlich überlegen wir, ob wir in Revision gehen.“Dann müsste erneut der BGH ran.

„Darin sehe ich die letzte Chance für mich, wieder auf die Beine zu kommen.“

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