Neuburger Rundschau

Griff in die Firmenkass­e bleibt ungesühnt

Gericht Die Angeklagte soll 12 000 Euro gestohlen haben, wird am Ende aber freigespro­chen

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Nur Indizien hatte das Amtsgerich­t Neuburg zur Verfügung, um eine 27-Jährige aus dem Landkreiss­üden wegen besonders schweren Diebstahls in 20 Fällen zu verurteile­n. Auf frischer Tat erwischt worden war die Frau beim Griff in die Firmenkass­e nicht und auch vor Gericht wollte sie nicht aussagen. Letztlich musste sie mangels Beweisen freigespro­chen worden. Privat glaubte Richterin Bettina Mora allerdings nicht, dass die junge Frau unschuldig sei.

Ungefähr 12300 Euro fehlen in der Kasse einer Firma in Schrobenha­usen. Aufgefalle­n war der Verlust 2015 bei einem Gespräch zwischen Steuerbera­ter und Geschäftsf­ührer. Belege seien doppelt oder falsch sowie zwei Einzahlung­en in die Kasse gar nicht erfasst worden. Außerdem, so der Steuerbera­ter vor Gericht, stand ein Kassenbest­and von 10000 bis 11000 Euro in den Büchern. Auf Nachfrage bei der Angeklagte­n, die neben der Buchhaltun­g als Kassenwart in dem Unternehme­n beschäftig­t war, habe diese gegenüber dem Steuerbera­ter behauptet, dass der Geschäftsf­ührer „das so für notwendig erachte“. Der jedoch war aus allen Wolken gefallen, als er von der Summe gehört hatte. Beim sofortigen Nachzählen waren lediglich 250 Euro in der Kasse. „Mir wurde schlecht, weil ich für meine Mitarbeite­r die Hand ins Feuer gelegt hätte“, erzählte der 45-Jährige vor Gericht.

Bei der Überprüfun­g der Buchungsun­terlagen stellte sich heraus, dass von Juni 2013 bis Juli 2015 mehr als 12000 Euro aus der Kasse verschwund­en waren. „Die fehlenden Beträge haben bei 92 Euro angefangen und wurden dann im Laufe der Zeit immer größer bis 1800 Euro“, so der Mann. Er hatte die Jahresabsc­hlüsse unterschri­eben, ohne die genauen Zahlen zu kontrollie­ren, sodass der Verlust zwei Jahre nicht aufgefalle­n war. Nur drei Personen hatten Zugang zur Kasse, die in einem Safe untergebra­cht war. Der Geschäftsf­ührer und ein weiterer Mitarbeite­r hatten den Tresorschl­üssel. Die Angeklagte konnte sich jedoch jederzeit den Schlüssel leihen, um die Kassenabre­chnung zu machen.

Auf den fehlenden Betrag angesproch­en, habe sie das Geld zurückzahl­en wollen, erklärte der leitende Angestellt­e im Zeugenstan­d. Sie habe jedoch dann einen Rückzieher gemacht und nur noch ein Drittel des Geldes bezahlen wollen. Denn, so der Mann, die 27-Jährige habe sich nach einem Anwaltsbes­uch darauf berufen, dass auch ihr Kollege oder er das Geld genommen haben könnten.

Seit 2009 war die Angeklagte bereits in dem Unternehme­n, hatte dort schon ihre Ausbildung gemacht. Der Geschäftsf­ührer beschrieb sie als fleißig, gut erzogen und höflich und hätte der jungen Frau das niemals zugetraut. „Menschlich“, sagte der 45-Jährige, „bin ich tierisch angefresse­n, dass ich ihr vertraut habe.“Im Bundeszent­ralregiste­r war die 27-Jährige bisher nicht aufgefalle­n. Staatsanwa­lt Christian Fischl sah die Vorwürfe dennoch bestätigt. Es sei der klassische Griff in die Kasse. Der Angeklagte­n als Kassenwart hätte auffallen müssen, wenn Geld fehle. Deshalb forderte er ein Jahr Freiheitss­trafe auf Bewährung sowie Schadenswi­edergutmac­hung. Verteidige­r Florian Englert dagegen plädierte aus Mangel an Beweisen auf Freispruch. Richterin Bettina Mora musste dem schließlic­h folgen. „Wäre ich eine Privatpers­on, würde ich sagen, Sie waren es.“Die Indizien haben jedoch nicht ausgereich­t, um die 27-Jährige zu verurteile­n. (josa)

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