Griff in die Firmenkasse bleibt ungesühnt
Gericht Die Angeklagte soll 12 000 Euro gestohlen haben, wird am Ende aber freigesprochen
Nur Indizien hatte das Amtsgericht Neuburg zur Verfügung, um eine 27-Jährige aus dem Landkreissüden wegen besonders schweren Diebstahls in 20 Fällen zu verurteilen. Auf frischer Tat erwischt worden war die Frau beim Griff in die Firmenkasse nicht und auch vor Gericht wollte sie nicht aussagen. Letztlich musste sie mangels Beweisen freigesprochen worden. Privat glaubte Richterin Bettina Mora allerdings nicht, dass die junge Frau unschuldig sei.
Ungefähr 12300 Euro fehlen in der Kasse einer Firma in Schrobenhausen. Aufgefallen war der Verlust 2015 bei einem Gespräch zwischen Steuerberater und Geschäftsführer. Belege seien doppelt oder falsch sowie zwei Einzahlungen in die Kasse gar nicht erfasst worden. Außerdem, so der Steuerberater vor Gericht, stand ein Kassenbestand von 10000 bis 11000 Euro in den Büchern. Auf Nachfrage bei der Angeklagten, die neben der Buchhaltung als Kassenwart in dem Unternehmen beschäftigt war, habe diese gegenüber dem Steuerberater behauptet, dass der Geschäftsführer „das so für notwendig erachte“. Der jedoch war aus allen Wolken gefallen, als er von der Summe gehört hatte. Beim sofortigen Nachzählen waren lediglich 250 Euro in der Kasse. „Mir wurde schlecht, weil ich für meine Mitarbeiter die Hand ins Feuer gelegt hätte“, erzählte der 45-Jährige vor Gericht.
Bei der Überprüfung der Buchungsunterlagen stellte sich heraus, dass von Juni 2013 bis Juli 2015 mehr als 12000 Euro aus der Kasse verschwunden waren. „Die fehlenden Beträge haben bei 92 Euro angefangen und wurden dann im Laufe der Zeit immer größer bis 1800 Euro“, so der Mann. Er hatte die Jahresabschlüsse unterschrieben, ohne die genauen Zahlen zu kontrollieren, sodass der Verlust zwei Jahre nicht aufgefallen war. Nur drei Personen hatten Zugang zur Kasse, die in einem Safe untergebracht war. Der Geschäftsführer und ein weiterer Mitarbeiter hatten den Tresorschlüssel. Die Angeklagte konnte sich jedoch jederzeit den Schlüssel leihen, um die Kassenabrechnung zu machen.
Auf den fehlenden Betrag angesprochen, habe sie das Geld zurückzahlen wollen, erklärte der leitende Angestellte im Zeugenstand. Sie habe jedoch dann einen Rückzieher gemacht und nur noch ein Drittel des Geldes bezahlen wollen. Denn, so der Mann, die 27-Jährige habe sich nach einem Anwaltsbesuch darauf berufen, dass auch ihr Kollege oder er das Geld genommen haben könnten.
Seit 2009 war die Angeklagte bereits in dem Unternehmen, hatte dort schon ihre Ausbildung gemacht. Der Geschäftsführer beschrieb sie als fleißig, gut erzogen und höflich und hätte der jungen Frau das niemals zugetraut. „Menschlich“, sagte der 45-Jährige, „bin ich tierisch angefressen, dass ich ihr vertraut habe.“Im Bundeszentralregister war die 27-Jährige bisher nicht aufgefallen. Staatsanwalt Christian Fischl sah die Vorwürfe dennoch bestätigt. Es sei der klassische Griff in die Kasse. Der Angeklagten als Kassenwart hätte auffallen müssen, wenn Geld fehle. Deshalb forderte er ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie Schadenswiedergutmachung. Verteidiger Florian Englert dagegen plädierte aus Mangel an Beweisen auf Freispruch. Richterin Bettina Mora musste dem schließlich folgen. „Wäre ich eine Privatperson, würde ich sagen, Sie waren es.“Die Indizien haben jedoch nicht ausgereicht, um die 27-Jährige zu verurteilen. (josa)