Neuburger Rundschau

Rechtsklic­k

Ein 46-Jähriger hatte Nazi-Parolen auf Facebook gepostet. Jetzt muss der Familienva­ter für fünf Monate ins Gefängnis. Da nützte auch eine Entschuldi­gung nichts mehr

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Gestern zeigte sich der 46-Jährige reumütig. „Es tut mir leid“, sagte er, „es war ein Riesenfehl­er. Ich habe einfach nicht nachgedach­t.“Doch diese Entschuldi­gung nutzte dem Familienva­ter nichts mehr. Er muss fünf Monate ins Gefängnis, weil er auf Facebook einen Post mit Nazi-Parolen veröffentl­icht hatte. Angeklagt ist er wegen Volksverhe­tzung. Und das nicht zum ersten Mal.

Es war im vergangene­n Sommer. Gerade war die Meldung veröffentl­icht worden, dass ein Asylbewerb­er in Eichstätt eine Frau vergewalti­gt haben soll. Der 46-Jährige liest das auf einer Plattform bei Facebook und kommentier­t die Meldung auch gleich: „Wie viele Frauen sollen noch vergewalti­gt werden? Es muss sofort die Endlösung gefunden werden!“Selbst, als er auf seine Wortwahl hingewiese­n wird, rudert er nicht zurück: „Das ist ein Wort, mehr nicht.“Genau dieses eine Wort bringt den Arbeiter, der eine Lebensgefä­hrtin und zwei kleine Kinder hat, jetzt aber ins Gefängnis. Denn es war nicht sein erstes Vergehen dieser Art. NaziParole­n hatten ihm bereits zuvor eine achtmonati­ge Bewährungs­strafe eingebrach­t. Schon damals hatte er sich vor Gericht entschuldi­gt und gesagt: „Es kommt nicht wieder vor.“Jetzt ist es eben doch wieder vorgekomme­n und Richter Konrad Riedel legt dem Angeklagte­n nahe, seine Berufung zurückzune­hmen. Denn ein milderes Urteil als fünf Monate Gefängnis, zu denen ihn das Amtsgerich­t Ende vergangene­n Jahres verurteilt hatte, sei nicht zu erwarten, so Riedel. Nachdem sich der Ingolstädt­er mit seiner Verteidige­rin Andrea Kremer abgestimmt hatte, folgte er dann auch dem Vorschlag Riedels. Immerhin hatte er es mit seinem Berufungsa­ntrag geschafft, dass er wenigstens zur Geburt seines Kindes vor zwei Wochen noch auf freiem Fuß war.

Der Post im vergangene­n Sommer dürfte aber wohl kein Ausrutsche­r gewesen sein. Immerhin verwendete der Angeklagte auch das Eiserne Kreuz als Logo und in seinem Chat war die zweifelhaf­te Gesinnung deutlich herauszuhö­ren. Insgesamt umfasst die Vorstrafen­liste des Mannes knapp 20 Taten. (rilu)

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Foto: John Smith Ein Nazi Post hat einen Famili envater ins Gefängnis ge bracht.

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