Neuburger Rundschau

Mikrozensu­s gestartet

Interviewe­r bitten um Auskunft

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Auch im Jahr 2017 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebi­et wieder der Mikrozensu­s, eine amtliche Haushaltsb­efragung bei einem Prozent der Bevölkerun­g, durchgefüh­rt. Nach Mitteilung des Bayerische­n Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässi­gen Interviewe­rn zu ihrer wirtschaft­lichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegen­den Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensu­sgesetz Auskunftsp­flicht.

Im Jahr 2017 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebi­et wieder der Mikrozensu­s, eine gesetzlich angeordnet­e Stichprobe­nerhebung bei einem Prozent der Bevölkerun­g, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaft­liche und soziale Lage der Bevölkerun­g, insbesonde­re der Haushalte und Familien, ermittelt.

Der Mikrozensu­s 2017 enthält zudem noch Fragen zur Gesundheit, der Körpergröß­e und dem -gewicht sowie zu den Rauchgewoh­nheiten. Die durch den Mikrozensu­s gewonnenen Informatio­nen sind Grundlage für zahlreiche gesetzlich­e und politische Entscheidu­ngen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensu­sbefragung­en ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsver­fahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlic­h mehr als 1000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensu­s zugrunde liegende Stichprobe­nverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsat­zes verhältnis­mäßig kostengüns­tig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen.

Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsenta­tiv auf die Gesamtbevö­lkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählt­en Haushalte auch tatsächlic­h an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensu­s eine gesetzlich festgelegt­e Auskunftsp­flicht, und zwar für bis zu vier aufeinande­r folgende Jahre.

Datenschut­z und Geheimhalt­ung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleis­tet. Auch die Interviewe­rinnen und Interviewe­r, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlic­h ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimier­en, sind zur strikten Verschwieg­enheit verpflicht­et. Statt an der Befragung per Interview teilzunehm­en, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufülle­n und per Post an das Landesamt einzusende­n.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2017 eine Ankündigun­g zur Mikrozensu­sbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsb­eauftragte­n zu unterstütz­en. (nr)

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