Obdachlose Flüchtlinge
Asylpolitik Das Landratsamt darf die Mietverträge von Asylunterkünften im Landkreis nicht verlängern. So mancher Bürgermeister fürchtet nun, sich um die Unterbringung der Menschen selbst kümmern zu müssen
Das Landratsamt darf die Mietverträge von Asylunterkünften nicht verlängern. Bürgermeister fürchten, sich um deren Unterbringung kümmern zu müssen.
Eineinhalb Jahre ist es her, dass die Flüchtlingswelle den Landkreis erreicht hat. Das Landratsamt war damals nicht nur gefordert, die Bürger auf die unbekannte und weitgehend unabschätzbare Situation einzustimmen, sondern auch Unterkünfte in den Kommunen zu rekrutieren. Bis auf Burgheim, Oberhausen, Weichering und Langenmosen konnten in allen Gemeinden und Städten des Landkreises Häuser und Wohnungen angemietet werden. Aktuell gibt es 34 Objekte, die das Landratsamt als dezentrale Asylunterkünfte betreibt. Dort sind 583 Personen untergebracht, von denen 239 eine Bleibeberechtigung haben.
Um diese 239 Flüchtlinge macht sich so mancher Bürgermeister allerdings Sorgen. Denn mit einem anerkannten Asylstatus in der Tasche haben die Menschen keine Berechtigung mehr, in einer vom Staat finanzierten Asylunterkunft zu wohnen. Tun sie es doch, handelt es sich im Fachjargon um sogenannte Fehlbeleger. Streng genommen müssen sie aus dem Haus oder der Wohnung raus und sich eine private Bleibe suchen. Wegen der angespannten Wohnungsmarktlage bleibt diese Vorgabe allerdings reine Theorie. Die meisten anerkannten Bleibeberechtigten wohnen nach wie vor in einer Asylunterkunft und werden dort geduldet.
Dem soll jetzt allerdings ein Riegel vorgeschoben werden, denn die Regierung von Oberbayern hat die Landratsämter angewiesen, Mietverträge mit Immobilien, in denen überwiegend Bleibeberechtigte wohnen, nicht zu verlängern. So mancher Bürgermeister fürchtet nun, dass diese Flüchtlinge – sollten sie keine Anschlusswohnung finden – in die Obdachlosigkeit und damit in ihre Zuständigkeit fallen.
Einer, dem das Vorgehen der Staatsregierung missfällt, ist Karlshulds Bürgermeister Karl Seitle. Seine 33 Migranten sind auf vier Gebäude verteilt, 24 von ihnen haben einen anerkannten Asylstatus. Für das Haus im Ortsteil Nazibühl, das der Gemeinde gehört, läuft der Mietvertrag noch bis Juli 2020. Wann allerdings die Verträge mit den privaten Vermietern auslaufen, weiß er nicht. Wie er sagt, gibt das Landratsamt die Informationen aus Datenschutzgründen bislang nicht heraus. Seitle weiß also nicht, wann das Damoklesschwert über ihn niederfällt. „Wir haben das Haus in Nazibühl – sonst nix“, sagt er. Sollten tatsächlich von allen bislang 24 anerkannten Flüchtlingen alle in Karlshuld bleiben wollen, müsste er sich in letzter Konsequenz um eine Unterbringung kümmern – so wie für den Obdachlosen, für den er aktuell aufkommt. „Da haben wir einen Container besorgt. Aber ich kann doch nicht für alle Container kaufen!?“, sagt er und bezeichnet die Vorgaben der Staatsregierung als „riesen Sauerei“.
Vergleichsweise entspannt sehen die Angelegenheit dagegen Stefan Kumpf (Karlskron) und Georg Hirschbeck (Rennertshofen). Die Mietverträge mit den gemeindlichen Unterkünften laufen erst 2019 bzw. 2020 aus. Ob dann die jetzige Regelung überhaupt noch gelte, ist nach Meinung von Hirschbeck nicht gewiss. Außerdem haben sie in ihren Gemeinden die Erfahrung gemacht, dass Asylbewerber, die ein Bleiberecht erhalten und sich damit automatisch frei im Land bewegen dürfen, über kurz oder lang ohnehin zu Verwandten oder Landsleuten in Großstädte ziehen. Die Gefahr, dass sich ihre Gemeinden eines Tages um obdachlose Flüchtlinge kümmern müssen, sehen sie also eher nicht.
Diese Befürchtung möchte auch das Landratsamt verunsicherten Bürgermeistern nehmen. Dieses Jahr laufen nach Angaben von Pressesprecher Thomas Assenbrunner vier Mietverhältnisse aus – zwei im nördlichen und zwei im südlichen Landkreis. 22 Flüchtlinge sind davon betroffen. Doch die Behörde lässt die Kommunen mit der Situation nicht allein, wie Assenbrunner betont. Bei zwei Objekten sei das Landratsamt mit der Regierung von Oberbayern in Gesprächen, um die Mietverträge nichtsdestotrotz zu verlängern. Bei der dritten Unterkunft wirke die Behörde darauf hin, dass der Vermieter direkt an die Migranten vermietet und im vierten Fall wollen die Betroffenen wegziehen.
Derzeit sind 1124 Asylbewerber im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen dezentral untergebracht. Dazu zählen auch die Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg sowie Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige (wie etwa in Bergheim). 320 von ihnen sind mittlerweile anerkannte Flüchtlinge.
Im Zuge der Solidarität geht das Landratsamt nun auch auf jene Gemeinden zu, die bislang noch keine Asylbewerber aufgenommen haben. Die Behörde möchte für den Fall, dass die Flüchtlingswelle wieder zunehmen sollte, in den Gemeinden Weichering, Burgheim, Langenmosen und Oberhausen mögliche Containerunterkünfte prüfen. „Dabei handelt es sich zunächst um eine Bauvoranfrage und um keinen konkreten Bauantrag“, betont Assenbrunner. Hintergrund sei, dass im Fall der Fälle dann schon alle baurechtlichen Fragen geklärt seien und die Beteiligten schnell agieren könnten.