Neuburger Rundschau

Missbrauch weiter unklar

Gericht Der Zeuge aus der Gemeinscha­ftsunterku­nft hat mit dem Angeklagte­n angeblich nie gesprochen. Aussage der Ärztin fehlt noch

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Im Fall um den angebliche­n sexuellen Missbrauch einer Siebenjähr­igen in der Gemeinscha­ftsunterku­nft in Neuburg tappen Amtsrichte­r Gerhard Ebner und seine zwei Schöffen weiterhin im Dunkeln. Der Zeuge, der den Angeklagte­n eigentlich entlasten sollte, sagte gestern aus, mit diesem noch nie ein Wort gewechselt zu haben.

Wie der 25-jährige Angeklagte beim letzten Verhandlun­gstag angab, habe ein gemeinsame­r „Freund“der beiden beteiligte­n Parteien nach einem Gespräch mit dem Mädchen und dessen Vater herausgefu­nden, dass das Kind die Geschichte von den sexuellen Übergriffe­n frei erfunden habe. Dieser Mann wurde nun polizeilic­h vorgeführt, da er zum letzten Termin einfach nicht erschienen war.

Im Zeugenstan­d berichtete der 38-Jährige, dass er seinen angeklagte­n Landsmann vielleicht vom Sehen kenne, aber nicht mehr. Auch mit der Familie und dem Mädchen habe er nie näher zu tun gehabt.

Der Angeklagte hingegen behauptete, dass sie sich sehr wohl besser kennen würden. Er habe für den Mann und auch für die Familie an dem Abend, als sie in Neuburg angekommen waren, Reis gekocht und sich um sie gekümmert. Außerdem gebe es eine Vereinigun­g, wo sie sich regelmäßig treffen und gegenseiti­g helfen würden.

Die Verteidige­rin hielt dem Zeugen vor, dass er bei der Polizei zugegeben habe, zumindest die Frau zu kennen, weil sie ihm ab und zu Fisch besorge. Der Zeuge sagte, die Polizisten hätten ihn damals unter Druck gesetzt. Die Mutter des Mädchens gab ebenfalls an, mit dem Mann noch nie gesprochen zu haben.

Der Angeklagte ist nach wie vor ohne Pass. Ein Bekannter in Italien soll ihn haben, wie er sagt. Der 25-Jährige führte am Ende der Sitzung ein Telefonat mit seiner Mutter, um den Pass zu organisier­en.

Die Ärztin, die das Mädchen untersucht hat, war gestern verhindert. Am 16. März soll die Verhandlun­g mit ihr fortgesetz­t werden.

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