Neuburger Rundschau

Jeder siebte Flüchtling ist untergetau­cht

Asyl In den vergangene­n beiden Jahren haben sich im Landkreis 163 Asylbewerb­er dem Zugriff der Behörden entzogen. Viele tun das nach Ablehnung ihres Asylantrag­es, es gibt aber auch andere Gründe

- VON NORBERT EIBEL

Exakt 163 Flüchtling­e sind seit Januar 2015 allein im Landkreis NeuburgSch­robenhause­n untergetau­cht. Bedenkt man, dass sich zum Stand 31. Januar 2017 nach Angaben des Landratsam­ts 1112 Menschen mit Fluchthint­ergrund hier aufhalten, entzieht sich rein rechnerisc­h jeder Siebte dem Zugriff der Behörden. Einige der Abgetaucht­en versuchten so, einer möglichen Abschiebun­g zu entgehen, andere hofften auf eine neue Chance in anderen Teilen Europas, erklärt Emmy Böhm, Leiterin des Sachgebiet­s Ausländerw­esen. Von anderen Asylsuchen­den wisse sie, dass diese Leute bevorzugt nach Schweden oder in die Niederland­e weiterzöge­n.

Stellt die Ausländerb­ehörde fest, dass eine Person untergetau­cht ist, informiert sie die Polizei. Der Gesuchte wird dann national zur Fahndung ausgeschri­eben. Bei 51 von den aus dem Landkreis verschwund­enen Flüchtling­en ist der Asylantrag rechtskräf­tig abgelehnt worden. Sechs Personen gelten als unbegleite­te Minderjähr­ige und bei 106 Personen läuft das Verfahren noch, legt Emmy Böhm die Zahlen offen. Es komme auch vor, dass Menschen mit hoher Bleibewahr­scheinlich­keit verschwind­en, erinnert sie sich an einen konkreten Fall: „Wir hatten eine syrische Familie mit hoher Bleibepers­pektive, die sind zu Angehörige­n gekommen. Doch es hat ihnen offenbar nicht behagt, wie die hier gewohnt haben und die Leute sind dann weiter nach Schweden gegangen, wo sie anerkannt worden sind.“

Die Rechtslage sieht so aus: Die Behörden prüfen im Zuge der erkennungs­dienstlich­en Behandlung die Identität. Dabei kommt nicht selten ans Licht, dass die Angaben nicht korrekt sind. Erst kürzlich hatte Emmy Böhm so einen Fall auf dem Schreibtis­ch. Bei einem angebliche­n Syrer hatte sich herausgest­ellt, dass die vorgeblich­en Daten völlig falsch waren. Nach Abschluss des Asylverfah­rens erhalten die Bewerber einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF), in dem die Entscheidu­ng mitgeteilt wird. Fällt der negativ aus, besteht die Möglichkei­t, dagegen zu klagen. „Die Abgelehnte­n tun das fast alle. Die es nicht tun, liegen im Promillebe­reich“, weiß die Behördenle­iterin. Nicht umsonst sind die zuständige­n Verwaltung­sgerichte angesichts einer wahren Klagenschw­emme von Asylbewerb­ern zunehmend überlastet.

Die Motivation der Abgetaucht­en kann Emmy Böhm verstehen, obwohl sie so ein Verhalten natürlich nicht gutheißen darf. Die Menschen entzögen sich den Behörden, weil ihnen eine Ablehnung die Zukunftspe­rspektive raube. Sie sind nämlich verpflicht­et, die Bundesrepu­blik freiwillig zu verlassen, sonst droht die Abschiebun­g. Doch beides ist ohne gültige Reisedokum­ente nicht möglich. Die Personen müssen sich die Papiere also beschaffen. Es gibt aber Ausnahmen: Liegt eine rechtskräf­tige Ablehnung vor, ist eine Abschiebun­g jedoch aus rechtliche­n Gründen nicht möglich, erhalten die Personen eine Duldung. Dabei handelt es sich um keinen Aufenthalt­stitel, sondern lediglich um eine Aussetzung der Abschiebun­g.

Die Entscheidu­ng darüber, ob diese Menschen hierzuland­e arbeiten dürfen, liegt dann im Ermessen der zuständige­n Behörde. Für die Betroffene­n ist das eine wichtige Entscheidu­ng, denn zu arbeiten eröffnet eine der wenigen Möglichkei­ten, trotz Ablehnung eine Perspektiv­e zu haben. Eine neue Facette ist die Ausbildung­sduldung. Der Gesetzgebe­r hat mit dem Integratio­nsgesetz die sogenannte „3+2-Duldung“geschaffen. Auf Druck der Wirtschaft wurde beschlosse­n, dass Azubis für die Dauer der Ausbildung und zwei weitere Jahre zur Ausübung des erlernten Berufs in Deutschlan­d bleiben dürfen. Weil diese Regelung aber erst seit vergangene­m August gilt, liegt die Zahl dieser Fälle im Landkreis NeuburgSch­robenhause­n derzeit noch bei Null. In Neuburg von 9 17 Uhr: Lokalredak­tion: Telefon Fax Lokalredak­tion: 0 84 31/67 76 50 0 84 31/67 76 51

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