Jeder siebte Flüchtling ist untergetaucht
Asyl In den vergangenen beiden Jahren haben sich im Landkreis 163 Asylbewerber dem Zugriff der Behörden entzogen. Viele tun das nach Ablehnung ihres Asylantrages, es gibt aber auch andere Gründe
Exakt 163 Flüchtlinge sind seit Januar 2015 allein im Landkreis NeuburgSchrobenhausen untergetaucht. Bedenkt man, dass sich zum Stand 31. Januar 2017 nach Angaben des Landratsamts 1112 Menschen mit Fluchthintergrund hier aufhalten, entzieht sich rein rechnerisch jeder Siebte dem Zugriff der Behörden. Einige der Abgetauchten versuchten so, einer möglichen Abschiebung zu entgehen, andere hofften auf eine neue Chance in anderen Teilen Europas, erklärt Emmy Böhm, Leiterin des Sachgebiets Ausländerwesen. Von anderen Asylsuchenden wisse sie, dass diese Leute bevorzugt nach Schweden oder in die Niederlande weiterzögen.
Stellt die Ausländerbehörde fest, dass eine Person untergetaucht ist, informiert sie die Polizei. Der Gesuchte wird dann national zur Fahndung ausgeschrieben. Bei 51 von den aus dem Landkreis verschwundenen Flüchtlingen ist der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden. Sechs Personen gelten als unbegleitete Minderjährige und bei 106 Personen läuft das Verfahren noch, legt Emmy Böhm die Zahlen offen. Es komme auch vor, dass Menschen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit verschwinden, erinnert sie sich an einen konkreten Fall: „Wir hatten eine syrische Familie mit hoher Bleibeperspektive, die sind zu Angehörigen gekommen. Doch es hat ihnen offenbar nicht behagt, wie die hier gewohnt haben und die Leute sind dann weiter nach Schweden gegangen, wo sie anerkannt worden sind.“
Die Rechtslage sieht so aus: Die Behörden prüfen im Zuge der erkennungsdienstlichen Behandlung die Identität. Dabei kommt nicht selten ans Licht, dass die Angaben nicht korrekt sind. Erst kürzlich hatte Emmy Böhm so einen Fall auf dem Schreibtisch. Bei einem angeblichen Syrer hatte sich herausgestellt, dass die vorgeblichen Daten völlig falsch waren. Nach Abschluss des Asylverfahrens erhalten die Bewerber einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in dem die Entscheidung mitgeteilt wird. Fällt der negativ aus, besteht die Möglichkeit, dagegen zu klagen. „Die Abgelehnten tun das fast alle. Die es nicht tun, liegen im Promillebereich“, weiß die Behördenleiterin. Nicht umsonst sind die zuständigen Verwaltungsgerichte angesichts einer wahren Klagenschwemme von Asylbewerbern zunehmend überlastet.
Die Motivation der Abgetauchten kann Emmy Böhm verstehen, obwohl sie so ein Verhalten natürlich nicht gutheißen darf. Die Menschen entzögen sich den Behörden, weil ihnen eine Ablehnung die Zukunftsperspektive raube. Sie sind nämlich verpflichtet, die Bundesrepublik freiwillig zu verlassen, sonst droht die Abschiebung. Doch beides ist ohne gültige Reisedokumente nicht möglich. Die Personen müssen sich die Papiere also beschaffen. Es gibt aber Ausnahmen: Liegt eine rechtskräftige Ablehnung vor, ist eine Abschiebung jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich, erhalten die Personen eine Duldung. Dabei handelt es sich um keinen Aufenthaltstitel, sondern lediglich um eine Aussetzung der Abschiebung.
Die Entscheidung darüber, ob diese Menschen hierzulande arbeiten dürfen, liegt dann im Ermessen der zuständigen Behörde. Für die Betroffenen ist das eine wichtige Entscheidung, denn zu arbeiten eröffnet eine der wenigen Möglichkeiten, trotz Ablehnung eine Perspektive zu haben. Eine neue Facette ist die Ausbildungsduldung. Der Gesetzgeber hat mit dem Integrationsgesetz die sogenannte „3+2-Duldung“geschaffen. Auf Druck der Wirtschaft wurde beschlossen, dass Azubis für die Dauer der Ausbildung und zwei weitere Jahre zur Ausübung des erlernten Berufs in Deutschland bleiben dürfen. Weil diese Regelung aber erst seit vergangenem August gilt, liegt die Zahl dieser Fälle im Landkreis NeuburgSchrobenhausen derzeit noch bei Null. In Neuburg von 9 17 Uhr: Lokalredaktion: Telefon Fax Lokalredaktion: 0 84 31/67 76 50 0 84 31/67 76 51
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