Verbotene Liebe
Justiz Eine intime Beziehung zu einer 13-Jährigen bringt einen jungen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor Gericht. Dieses zeigt sich gnädig
„Ich habe mich halt in ihn verliebt.“Ende 2015 fing eine Schülerin aus dem Raum Donauwörth eine Beziehung mit einem damals 23 Jahre alten Mann an. Es war eine verbotene Liebe. Das Mädchen war erst 13. Deshalb sitzt ihr Freund nun auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts in Nördlingen. Der Vorwurf ist heftig: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes.
Vorsitzender Richter Gerhard Schamann macht dem Angeklagten gleich klar, wie ernst die Lage ist. Dreimal vollzog der Arbeiter den Beischlaf mit dem Mädchen. Für jeden einzelnen Fall sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Unter dem Strich drohen dem jungen Mann somit mehrere Jahre Gefängnis.
Schamann deutet aber auch gleich an, dass das Urteil am Ende milder ausfallen könnte: „Ich lege Ihnen dringend nahe, die Karten vollständig auf den Tisch zu legen. Es gibt schon eine Chance, hier einigermaßen rauszukommen.“Der 23-Jähri- ge hat verstanden. Er räumt die Taten ein und schildert die näheren Umstände. Über einen Freund habe er die 13-Jährige kennengelernt. Was er auch wusste: Die Schülerin hatte zuvor schon ein intimes Verhältnis mit einem Jugendlichen, damals 16 Jahre alt. Auch der wird strafrechtlich belangt. Das Verfahren läuft noch.
Im Januar 2016 hatte der 23-Jährige erstmals Sex mit der Schülerin. Er habe sie nicht gedrängt, beteuert der Angeklagte. Alles sei einvernehmlich passiert. Es sei ihm be- kannt gewesen, wie jung seine Freundin ist. Der vorsitzende Richter fragt eindringlich nach, ob er nicht gewusst habe, dass sexuelle Handlungen mit einer 13-Jährigen tabu sind. Der junge Mann antwortet, er habe gedacht, es komme auf den Stand der Entwicklung an. Das Mädchen habe wie eine 17-Jährige ausgesehen. Juristisch ist sie in dem Fall das Opfer. In der Verhandlung sagt sie als Zeugin aus – und bestätigt die Äußerungen des Angeklagten. Es sei ihr egal gewesen, dass dieser zehn Jahre älter ist. Dass er sich massiv strafbar machte, daran habe sie anfangs gar nicht gedacht. Erst als ihre Mutter von der Affäre erfahren habe, sei ihr das klar geworden. Ans Tageslicht kam der sexuelle Missbrauch einige Monate später. Da war das Verhältnis mit dem 23-Jährigen bereits vorbei. Aus allgemeinem Frust – auch wegen der beendeten Beziehung – ließ sich die Schülerin volllaufen (knapp 1,4 Promille), flippte aus und wurde ins Krankenhaus eingeliefert.
Was die Sache für den Angeklagten nicht einfacher macht, ist die Tatsache, dass er bereits mehrmals vorbestraft ist, unter anderem wegen Beleidigung eines Polizeibeamten und wegen Diebstahls. Dafür, dass er seiner Freundin auch Alkohol gab, musste er bereits 500 Euro Geldbuße bezahlen.
Staatsanwältin Katja Baues sagt dennoch, dass eine Haftstrafe unangebracht wäre. Es liege ein minderschwerer Fall vor. Hier wäre die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr pro Tat. Die Staatsanwältin sieht aber weitere „Milderungspunkte“, sodass sie zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr zur Bewährung kommt, plus 1000 Euro Geldauflage. Verteidiger Wolfgang Exner und das Gericht schließen sich an.
Zwar macht Schamann dem jungen Mann klar, dass er „schwere Straftaten begangen hat“, jedoch sei unter anderem zu berücksichtigen, dass das Opfer fast 14 Jahre alt war, vorher bereits einschlägige Erfahrungen hatte, keine Schäden davontrug und sich der 23-Jährige offenbar nicht bewusst war, welche Schuld er auf sich nahm. Der Richter ermahnt ihn: „So etwas darf Ihnen nie mehr passieren. Lassen Sie die Finger von so jungen Mädchen.“