So gelingt der Einstieg in den Ausbildungsberuf
Lehrstellenoffensive Schulabschluss, Bewerbungsgespräch, Ausbildungsstart – Azubis sollten wissen, worauf sie sich einlassen
Augsburg Wer nach dem Schulabschluss eine Ausbildung anstrebt, muss sich plötzlich mit Fragen auseinandersetzen, die ihm als Schüler gar nicht in den Sinn gekommen wären. Um aus der Lehrzeit möglichst viel herauszuholen und nicht gleich an Anfängerfehlern zu scheitern, sollten Azubis ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Dazu gibt die Berufsberatung der Arbeitsagentur Auskunft. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen: Schulabschluss Je nach Art der Ausbildung und des Lehrberufs legen die Betriebe selbst fest, welchen Schulabschluss sie bei ihren Auszubildenden voraussetzen. Meist wird zumindest ein Mittelschulabschluss erwartet. Wer ohne Abschluss eine Ausbildung sucht, wendet sich am besten an die Arbeitsagentur. Duale Ausbildung In Deutschland findet die betriebliche Ausbildung meist im Lehrbetrieb und in der Berufsschule statt. Alle Azubis sind verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen,
der an einzelnen Tagen oder als Blockunterricht stattfindet.
Bewerbungsgespräch Stößt eine Bewerbung bei einem Lehrbetrieb auf Interesse, wird der Schulabgänger in der Regel zu einem Gespräch eingeladen. Nicht nur der künftige Azubi muss sich dort präsentieren. Er kann mit geschickten Fragen Interesse zeigen und viel über den Betrieb herausfinden. Schließlich zeigt auch der Betrieb, was er bietet.
Vertrag Noch vor dem Beginn einer Lehre schließt der Betrieb mit dem Azubi einen schriftlichen Vertrag. Diesen unterschreibt der Auszubildende und, falls er noch minderjährig ist, auch seine Eltern. Der Vertrag muss folgende Punkte regeln: Wann ist Beginn und wie lange dauert die Ausbildung? Welches ist das Ziel der Ausbildung, und wie wird es erreicht? Wie gestalten sich externe
Lehrgänge? Wie sind Arbeitszeiten, Probezeit und Urlaub geregelt? Wie viel Einkommen erhält der Azubi im Monat und welche Regeln gelten noch?
Dauer Je nach Beruf liegt die Ausbildungsdauer meist zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Zeigt ein Azubi in der Lehre besonders gute Leistungen, kann er die Zeit in Absprache mit dem Betrieb auch verkürzen.
Probezeit Genauso wie in anderen Arbeitsstellen beginnt die Ausbildung mit einer Probezeit, in der der Betrieb und der Azubi prüfen, ob die Ausbildung zu ihm passt. Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. In dieser Zeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten schriftlich
gekündigt werden, ohne Gründe zu nennen.
● Verdienst Auszubildenden steht eine monatliche Ausbildungsvergütung zu, die im Ausbildungsvertrag fest vereinbart ist und sich in der Regel an Tarifverträgen orientiert.
● Aufgaben Um alle Tätigkeiten, die ein Auszubildender von seinem Chef oder Kollegen übertragen bekommt, muss er sich sorgfältig kümmern. Allerdings dürfen ihm keine Aufgaben überlassen werden, die sein Können übersteigen.
● Berichtsheft Was ein Azubi in seiner Lehrzeit lernt, muss er schriftlich in einem Berichtsheft dokumentieren. Ausbilder kontrollieren regelmäßig, ob die erforderlichen Ausbildungsinhalte darin stehen. Nur wenn die Nachweise dafür vorliegen, kann ein Azubi zur Prüfung antreten.
● Arbeitszeiten Wann und wie lange Azubis arbeiten, steht im Arbeitsvertrag. Auch die Pausen sind darin geregelt. Kommt er zu spät in die
Arbeit, trägt der Auszubildende die Verantwortung. Er sollte anbieten, die Verspätung reinzuarbeiten.
● Urlaub Jeder Auszubildende hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Wie viele Tage ein Azubi freinehmen kann, wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Weil sie in die Berufsschule müssen, können Azubis nur in der Zeit der Schulferien Urlaub nehmen.
● Krankmeldung Fehlt ein Azubi wegen einer Erkrankung, muss er das seinem Betrieb noch vor der Uhrzeit des regulären Arbeitsbeginns mitteilen. Zudem sollte er angeben, wie lange er voraussichtlich noch fehlt. Die Diagnose muss er nicht melden. Der Betrieb kann ab dem ersten Tag die Vorlage einer Krankmeldung verlangen. In diesem Fall muss der Azubi immer am ersten Tag schon zum Arzt gehen.
● Fehler Wo gearbeitet wird, passieren Fehler – erst recht, wenn man seinen Beruf gerade erst lernt. Besonders zu Beginn einer Ausbildung sollte immer ein Ausbilder in der
Nähe sein, der Fehler erkennt, verhindert oder im Notfall korrigiert.
● Schaden Werden im Betrieb Geräte oder Materialien beschädigt, weil ein Azubi einen Fehler gemacht hat, haftet er nur dann dafür, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Der Schaden darf nicht vom Gehalt abgezogen werden, sondern muss extra in Rechnung gestellt werden. ● Prüfungen Um seine Ausbildung erfolgreich abzuschließen, muss jeder Azubi eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung ablegen. ● Problemlösung
Gibt es mit den Kollegen Ärger, sollten sich Azubis immer zuerst an ihren Ausbilder oder ihren Chef wenden. Sind die Probleme nicht auszuräumen, gibt es zwei weitere Stellen, die weiterhelfen können: Muss ein Azubi Überstunden machen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, wendet er sich an den Betriebsrat, falls es einen gibt. Hat ein Auszubildender das Gefühl, zu wenig über seinen Beruf zu lernen, kann auch die Berufsschule vermitteln.