Wann der Staat für Kirchen zahlt
In welchen Fällen beteiligt sich der Staat an der Sanierung von Kirchen?
Die sogenannte subsidiäre, zweitrangige, Baupflicht tritt ein, wenn der erstrangig Baupflichtige – hier die Kirchenstiftung – wegen fehlender Einkünfte nicht in der Lage ist, die Instandhaltungskosten zu übernehmen. Die Prüfung und Feststellung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Kirchenstiftung erfolgt durch den Staat. Meist sind die Kirchenstiftungen in Oberbayern nicht oder nur in geringem Umfang leistungsfähig. Die Kosten der Sanierung allerdings werden nur in dem Umfang der festgestellten Zahlungsunfähigkeit vom Staat übernommen und auch nur für Maßnahmen in „Dach und Fach“. Das heißt, um die Abhaltung eines Gottesdienstes zu ermöglichen. Alles, was darüber hinaus geht, wie Verschönerungsarbeiten, muss die Kirche aus eigenen Mitteln finanzieren.
Was sind die historischen Gründe?
Gremmelspacher: Dieser Handhabe geht ein langer geschichtlicher Prozess voraus, der im Wesentlichen mit der Säkularisation, der Enteignung der Kirchenstiftungen und Klöster, zusammen hängt. Deren wirtschaftliche Grundlage entfiel, und die neuen Landesherren wurden dazu verpflichtet, die Baulast an den kirchlichen Gebäuden zu übernehmen. Die Auswirkung auf die staatliche Baupflicht zieht sich bis heute durch die Gesetze.
Wie viele Kirchen betreut das Staatliche Bauamt Ingolstadt?
Gremmelspacher: Wir betreuen insgesamt zehn Kirchen, unter anderem die Hofkirche und St. Peter in Neuburg, St. Georg in HohenwartKlosterberg oder die Abtei- und Wallfahrtskirche St. Walburg, die Ostengottesackerkirche und die Domkirche in Eichstätt. (mac)