Gewerbegebiet kann kommen
Gemeinderat Auf dem Sportplatz der ehemaligen Kaserne in Kreut sollen sich Firmen ansiedeln. Warum das Straßenbauamt interveniert
Im Grunde ist die Änderung des Bebauungsplanes im Oberhausener Ortsteil Kreut ohne große Änderungen durch die öffentliche Anhörung gekommen. Nur zwei Institutionen sind komplett gegen die Pläne der Gemeinde Oberhausen, auf dem Sportplatzareal der ehemaligen Kaserne künftig Gewerbe anzusiedeln.
Da ist zuerst einmal das Staatliche Straßenbauamt in Ingolstadt, das grundsätzlich eine weitere Erschließung in Kreut nicht befürwortet, solange die Zufahrt zur Bundesstraße 16 nicht neu gebaut ist. Da aber im Verkehrswegeplan 2030 unter anderem auch eine bahnlinienparallele Trasse angedacht wird, kann und will die Gemeinde auf diese Entscheidungen nicht warten. Sollte die Streckenführung über den Burgwaldberg mit dem Ausbau der B16 allerdings bestehen bleiben, muss auch die Zufahrt verändert werden. Das allerdings sei nicht Gegenstand der Bebauungsplanung in Kreut, sagte Bürgermeister Fridolin Gößl.
Ebenfalls gegen den vorliegenden Bebauungsplan hat sich der Landesbund für Vogelschutz ausgesprochen. Teile eines Biotops würden durch die Erschließung durchschnitten. Durch die intensivere Nutzung im Vergleich zum vorher brachliegenden Sportplatzgelände trete eine Verschlechterung für das nahegelegene Naturschutzgebiet ein. Außerdem sei der Kompensationsfaktor für die Fläche unangemessen niedrig und eine FFH-Verträglichkeitsstudie nicht erstellt worden. Schon aus diesem Grund sei der Bebauungsplan rechtswidrig. Doch das ist falsch, stellt die Gemeinde in ihrer Abwägung fest. Die Naturschutzbehörde fordere kein FFH-Gutachten, die Kompensationsflächenberechnung sei im Einklang mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt, die im Übrigen keine Einwände gegen den Bebauungsplan habe, betonte Rathauschef Gößl.
So beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan mit lediglich kleineren redaktionellen Änderungen als Satzung.