Gleiches Gehalt für Leiharbeiter
Beschäftigung Wildwuchs in der Wirtschaft und Missbrauch von Arbeitnehmern – das witterte die SPD und setzte ein Gesetz dagegen durch. Jetzt tritt es in Kraft. Nicht alle sind zufrieden
Zum Start des Gesetzes zur Leiharbeit und zu Werkverträgen in Deutschland fordert die Gewerkschaft Verdi deutliche Verschärfungen. „Der Gesetzgeber muss nachbessern“, sagte Verdi-Chef Frank Bsirske. Der Arbeitgeberverband BDA hingegen mahnte, weitere Belastungen für die Unternehmen dürfe es nicht geben. Das Gesetz von SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles tritt diesen Samstag in Kraft.
Kern des Gesetzes ist, dass Leihoder Zeitarbeiter künftig nach neun Monaten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft bekommen müssen. Bei Branchenzuschlagstarifen in der Zeitarbeitsbranche kann davon abgewichen werden. Insgesamt können Leiharbeitnehmer höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden. Danach müssen sie übernommen oder abgezogen werden. In Tarifverträgen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber hinausgehen. Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher soll verboten werden.
Bsirske kritisierte: „Gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft nach neun Monaten mit der Mög- den Zeitraum zu verlängern – das reicht nicht aus.“Rund 50 Prozent der Leiharbeitskräfte seien keine drei Monate beschäftigt: „Für das Gros der Leiharbeitskräfte sind die im Gesetz festgelegten Fristen viel zu lang.“Gleiche Bezahlung müsse vielmehr vom ersten Tag an gelten. „Dass das geht, führen uns die Österreicher täglich vor“, so der Verdi-Chef. Dort gebe es eine gesetzliche Bestimmung, vom ersten Tag an gleiche Bezahlung sicherzustellen. Bsirske lobte, dass der Einlichkeit, satz von Leiharbeitskräften als Streikbrecher gesetzlich untersagt wird. Er bemängelte aber, dass die Höchstüberlassungsdauer auf den einzelnen Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz bezogen sei. „Das ermöglicht es den Unternehmen, denselben Arbeitsplatz dann mit anderen Leiharbeitnehmern zu besetzen.“
BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter entgegnete: „Für die Überlassungsdauer ist der Arbeitnehmer der richtige Bezugspunkt, nicht der Arbeitsplatz.“Insgesamt bleibe Zeitarbeit ein Beschäftigungsmotor für den Arbeitsmarkt, sagte er. „Sie gibt gerade Menschen, die noch nie gearbeitet haben, und Langzeitarbeitslosen eine Chance auf Wiedereinstieg in Arbeit.“Weitere Belastungen für die Unternehmen müssten unterbleiben.
Bei Werkverträgen wird durch das Gesetz festgelegt, wann tatsächlich solch ein Vertrag über selbstständige Tätigkeit und wann ein normales abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt. Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen Aufgaben an andere Firmen.
Basil Wegener, dpa Online-Abruf www.augsburger-allgemeine.de