Es braucht doch keinen Führerschein
Zillenfahrten Den von Rechtsanwalt Theo Walter für die Fischergassler vorgeschlagenen Weg scheinen Landratsamt und Registergericht mitgehen zu können. Was jetzt noch zu tun ist
Die Regierung von Oberbayern duckte sich vornehm weg und schob dem Landratsamt den Schwarzen Peter zu. Dort fühlten sich die Zuständigen von Beginn an nicht wohl in ihrer Haut, als sie den Fischergasslern verdeutlichten mussten, dass sie künftig für ihre Zillenfahrten mit Gästen auf der Donau einen Führerschein und ein vom TÜV abgenommenes Boot benötigen. Der unterbreitete Vorschlag von Rechtsanwalt Theo Walter, einem Fischergassler, scheint nun tatsächlich die Lösung zu sein, um aus der Lachnummer wieder herauszukommen.
Auf Anfrage hatte die Pressestelle des Innenministeriums in München mitgeteilt, dass die Rechtslage hinsichtlich der Fahrgastschifffahrt seit Jahren unverändert sei. Wenn also Gäste befördert werden, benötigt der Führer eines Bootes – also auch einer Zille – einen Führerschein. Zudem muss das Boot entsprechen- den Anforderungen der Schifffahrtsordnung genügen. Wie es in dem Schreiben weiter heißt, habe das Ministerium aber auch auf die Möglichkeit von Ausnahmen von diesen Anforderungen hingewiesen. Diese seien aber von der Kreisverwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit zu erlassen. Denn vor Ort könnte die Lage, was nautische Verhältnisse auf dem Gewässer, Kenntnisse der Besatzung oder der eingesetzten Schiffstypen betrifft, doch viel besser beurteilt werden. Damit reichte die Oberste Baubehörde die Verantwortung an das Landratsamt weiter, das sich nun den Schiefer bei den Fischergasslern einzog. „Danke!“, hieß es deshalb aus der Kreisverwaltungsbehörde.
Denn die Vereinsmitglieder wollten nicht verstehen, dass sie für das, was sie seit Jahrzehnten machen, plötzlich einen Führerschein brauchen. Mit einem der 30 Bootsführer am Langruder treiben die hölzernen Fischerboote von den Staustufen in Bertoldsheim und Bittenbrunn oder von der Usselmündung bei Stepperg gemächlich auf dem Fluss nach Neuburg. Mit dieser Attraktion für die Stadt frischen die Fischergassler ihre Vereinskasse auf. Mit dem Geld richten sie dann auch wieder ihre Boote her. Umso unverständlicher war die Forderung der Obersten Baubehörde, weil für Fahrten in den Zillen mit Vereinsmitgliedern kein Führerschein notwendig ist.
Genau das war auch der Ansatz für den Juristen bei den Fischergasslern. Wie bereits berichtet, arbeitet der Rechtsanwalt Theo Walter gerade eine Änderung der Satzung aus, nachdem er am Landratsamt seinen Lösungsvorschlag unterbreitet hatte. Der sieht eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft von zwei oder vier Wochen bei den Fischergasslern vor und definiert die Rechte und Pflichten der kurzzeitigen Mitglieder. „Wenn wir mit Vereinsmitgliedern fahren, fallen wir nicht mehr unter die Schifffahrtsverordnung und können so den Fängen der Behörden entkommen“, erklärt Walter. Die geänderte Satzung kann dann das Landratsamt noch prüfen, ob sie vereinsrechtlich in Ordnung ist, muss letztlich aber das Registergericht absegnen. „Ich verstehe die Sorgen des Landratsamtes, möglicherweise in Haftung genommen zu werden, wenn tatsächlich einmal etwas passiert. Deswegen brauchen wir schon einen rechtlich sauberen Weg, der letztlich eine praktikable Lösung darstellt“, verdeutlicht der Jurist.
Darauf setzt man auch im Landratsamt, „damit diese Episode endlich ein Ende hat“, wie Pressesprecher Thomas Assenbrunner sagt. Wenn dies der unkonventionelle und für beide Seiten gangbare Weg ist, um die Diskussion zu beenden, kann es auch stellvertretendem Landrat Alois Rauscher nur recht sein. Mit der überbordenden Bürokratie und den vielen Vorschriften würde man doch nur so viel kaputt machen. „Und das Risiko zu 100 Prozent ausschließen, ist doch sowieso nicht möglich“, sagt er.