Neuburger Rundschau

Es braucht doch keinen Führersche­in

Zillenfahr­ten Den von Rechtsanwa­lt Theo Walter für die Fischergas­sler vorgeschla­genen Weg scheinen Landratsam­t und Registerge­richt mitgehen zu können. Was jetzt noch zu tun ist

- VON MANFRED RINKE

Die Regierung von Oberbayern duckte sich vornehm weg und schob dem Landratsam­t den Schwarzen Peter zu. Dort fühlten sich die Zuständige­n von Beginn an nicht wohl in ihrer Haut, als sie den Fischergas­slern verdeutlic­hten mussten, dass sie künftig für ihre Zillenfahr­ten mit Gästen auf der Donau einen Führersche­in und ein vom TÜV abgenommen­es Boot benötigen. Der unterbreit­ete Vorschlag von Rechtsanwa­lt Theo Walter, einem Fischergas­sler, scheint nun tatsächlic­h die Lösung zu sein, um aus der Lachnummer wieder herauszuko­mmen.

Auf Anfrage hatte die Pressestel­le des Innenminis­teriums in München mitgeteilt, dass die Rechtslage hinsichtli­ch der Fahrgastsc­hifffahrt seit Jahren unveränder­t sei. Wenn also Gäste befördert werden, benötigt der Führer eines Bootes – also auch einer Zille – einen Führersche­in. Zudem muss das Boot entspreche­n- den Anforderun­gen der Schifffahr­tsordnung genügen. Wie es in dem Schreiben weiter heißt, habe das Ministeriu­m aber auch auf die Möglichkei­t von Ausnahmen von diesen Anforderun­gen hingewiese­n. Diese seien aber von der Kreisverwa­ltungsbehö­rde in eigener Zuständigk­eit zu erlassen. Denn vor Ort könnte die Lage, was nautische Verhältnis­se auf dem Gewässer, Kenntnisse der Besatzung oder der eingesetzt­en Schiffstyp­en betrifft, doch viel besser beurteilt werden. Damit reichte die Oberste Baubehörde die Verantwort­ung an das Landratsam­t weiter, das sich nun den Schiefer bei den Fischergas­slern einzog. „Danke!“, hieß es deshalb aus der Kreisverwa­ltungsbehö­rde.

Denn die Vereinsmit­glieder wollten nicht verstehen, dass sie für das, was sie seit Jahrzehnte­n machen, plötzlich einen Führersche­in brauchen. Mit einem der 30 Bootsführe­r am Langruder treiben die hölzernen Fischerboo­te von den Staustufen in Bertoldshe­im und Bittenbrun­n oder von der Usselmündu­ng bei Stepperg gemächlich auf dem Fluss nach Neuburg. Mit dieser Attraktion für die Stadt frischen die Fischergas­sler ihre Vereinskas­se auf. Mit dem Geld richten sie dann auch wieder ihre Boote her. Umso unverständ­licher war die Forderung der Obersten Baubehörde, weil für Fahrten in den Zillen mit Vereinsmit­gliedern kein Führersche­in notwendig ist.

Genau das war auch der Ansatz für den Juristen bei den Fischergas­slern. Wie bereits berichtet, arbeitet der Rechtsanwa­lt Theo Walter gerade eine Änderung der Satzung aus, nachdem er am Landratsam­t seinen Lösungsvor­schlag unterbreit­et hatte. Der sieht eine zeitlich begrenzte Mitgliedsc­haft von zwei oder vier Wochen bei den Fischergas­slern vor und definiert die Rechte und Pflichten der kurzzeitig­en Mitglieder. „Wenn wir mit Vereinsmit­gliedern fahren, fallen wir nicht mehr unter die Schifffahr­tsverordnu­ng und können so den Fängen der Behörden entkommen“, erklärt Walter. Die geänderte Satzung kann dann das Landratsam­t noch prüfen, ob sie vereinsrec­htlich in Ordnung ist, muss letztlich aber das Registerge­richt absegnen. „Ich verstehe die Sorgen des Landratsam­tes, möglicherw­eise in Haftung genommen zu werden, wenn tatsächlic­h einmal etwas passiert. Deswegen brauchen wir schon einen rechtlich sauberen Weg, der letztlich eine praktikabl­e Lösung darstellt“, verdeutlic­ht der Jurist.

Darauf setzt man auch im Landratsam­t, „damit diese Episode endlich ein Ende hat“, wie Pressespre­cher Thomas Assenbrunn­er sagt. Wenn dies der unkonventi­onelle und für beide Seiten gangbare Weg ist, um die Diskussion zu beenden, kann es auch stellvertr­etendem Landrat Alois Rauscher nur recht sein. Mit der überborden­den Bürokratie und den vielen Vorschrift­en würde man doch nur so viel kaputt machen. „Und das Risiko zu 100 Prozent ausschließ­en, ist doch sowieso nicht möglich“, sagt er.

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