Drogenprozess geht zu Ende
Justiz Sechs Männer sollen einem 20-Jährigen mit üblen Methoden zugesetzt haben. Nun wurden am Landgericht die Plädoyers gesprochen. Der Staatsanwalt forderte bis zu acht Jahre Haft
Am Landgericht sind in dem aufsehenerregenden DrogenProzess die Plädoyers gesprochen worden. Staatsanwalt Ingo Desing forderte für die sechs Angeklagten Strafen, die zwischen Vorbewährung im Jugendstrafrecht und – im härtesten Fall – acht Jahre betragen. Die Verteidiger lagen mit ihren Anträgen deutlich darunter: Sie bewegten sich – wie schon beim Vertreter der Anklage – zwischen Vorbewährung im Jugendstrafrecht und drei Jahre, neun Monate inklusive Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im härtesten Fall.
ausführlich berichtet, müssen sich die Angeklagten im Alter von 18 bis 31 Jahren vor der Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Denz wegen räuberischer Erpressung und Drogenhandels verantworten. In einer Eichstätter Giftler-WG soll es laut Anklage im Frühsommer vergangenen Jahres für einen 20-Jährigen zu einer überaus heftigen Situation gekommen sein.
Hintergrund dafür: Der junge Mann soll einem der Herren aus der WG noch 2 000 Euro geschuldet, diese aber nicht zurückgezahlt ha- ben. Das Geld war unter anderem für Drogen bestimmt gewesen. Weil die Rückzahlung ausblieb, sei er bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder eingeschüchtert und letztlich an jenem Nachmittag im Frühsommer in einem der WGZimmer mit einem am Finger angesetzten Bolzenschneider, einer Schreckschusspistole und einer Axt bedroht und zudem geschlagen worden. Der Misshandelte hatte ausgesagt und die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bestätigt.
Die Angeklagten hatten die VorWie gänge mehr oder weniger zugegeben. Die fünf in die Bolzenschneider-Aktion Involvierten hatten sich vor Gericht aber alle bei ihrem Bekannten entschuldigt. Der, der ihn schlug, hatte gesagt: „Es tut mir leid, dass ich dich so übel geprügelt habe.“Die Angeklagten sind teilweise vorbestraft. Für die beiden Hauptverantwortlichen (den, der das Geld zurückwollte und der mit dem Bolzenschneider) hatte der Staatsanwalt die höchsten Strafen, also acht und sechs Jahre, gefordert.
Das Urteil wird am 26. April verkündet. ( nr, kuepp)