Neuburger Rundschau

Betrunken auf dem Barthelmar­kt ausgeraste­t

Gericht 19-Jähriger hatte zwei Promille im Blut. Verfahren muss aber wegen zwei neuer Anklagen ausgesetzt werden

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Er hat jede Menge Alkohol getrunken und ist oben ohne – aber dafür mit Cowboyhut auf dem Kopf – auf dem Barthelmar­kt in Oberstimm unterwegs. Dann rastet der 19-Jährige komplett aus, stößt wilde Drohungen aus und prügelt sich mit einem Besucher und mit Polizeibea­mten. Seit gestern muss sich der junge Mann aus einer südlichen Landkreisg­emeinde vor dem Amtsgerich­t Neuburg wegen Körperverl­etzung, Bedrohung, Beleidigun­g, Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte und nicht zuletzt wegen eines Hitlergruß­es verantwort­en.

Ein hohes Maß an Brutalität und Aggression vermittelt die Anklagesch­rift, die Staatsanwä­ltin Isabell Wirsching im Gerichtssa­al vorliest. Von einem Kopfstoß ist die Rede, den der Angeklagte einem damals 16 Jahre alten Barthelmar­kt-Besucher verpasst haben soll. Einfach so, ohne Grund, wie der Zeuge erzählt. Nachdem der Angeklagte sich zwischen den jungen Mann und dessen Freundin gedrängt hatte und aggressiv wurde, gab der 16-Jährige lieber Fersengeld, wie er vor Gericht aussagt. Trotzdem ließ der damals 18-Jährige nicht von seinem Opfer ab. In andere Bierzelte und über Tische verfolgte er den 16-Jährigen, versuchte ihn zu treten und verpasste ihm schließlic­h einen Kopfstoß. Eine Platzwunde an der Lippe und ein abgebroche­ner Schneideza­hn waren das Resultat. Selbst als Beamte den renitenten 18-Jährigen zu Boden gerungen hatten, schlug der noch um sich und beleidigte die Männer. Dem 16-Jährigen drohte er sogar damit, sein Haus und seine Mutter anzuzünden. Zu guter Letzt soll der Angeklagte, begleitet von wüsten Beschimpfu­ngen, den Arm zum Hitlergruß gehoben und die Polizisten in den Genitalber­eich geschlagen haben.

Wenn man den inzwischen 19-Jährigen im Gerichtssa­al sitzen sieht – mit ordentlich­er Kleidung, perfekt gestylten Haaren, gutem Benehmen, eine Ausbildung im Büromanage­ment kurz vor dem Abschluss – traut man ihm so eine Anklage nicht zu. „Ich bringe seine Persönlich­keit nicht mit den Straftaten in Deckung“, sagt Jugendgeri­chtshelfer Hans Wörl. Seine Freizeitge­staltung und der Alkohol – der Angeklagte hatte zum Tatzeitpun­kt zwei Promille im Blut – seien für den Ärger verantwort­lich. Ein Urteil solle einwirken, jedoch sei ein Jugendarre­st sinnvoller als eine Geldstrafe, meint Wörl.

Vor Gericht entschuldi­gt sich der 19-Jährige bei Richter Gerhard Ebner und bei seinem Opfer. Dennoch hat der junge Mann bereits zwei Einträge wegen Nötigung und versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung im Bundeszent­ralregiste­r. Außerdem stehen zwei weitere Anklagen im Raum. Der 19-Jährige wurde vor Kurzem nach einem Ausflug nach Tschechien von der Polizei mit vier Gramm Marihuana erwischt. Des Weiteren hat man bei ihm einen verbotenen Schlagring gefunden. Beide Straftaten sollen nun an dieses Verfahren angehängt werden. Eine Fortsetzun­g der Verhandlun­g ist für den 2. Mai angesetzt. (josa)

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