Betrunken auf dem Barthelmarkt ausgerastet
Gericht 19-Jähriger hatte zwei Promille im Blut. Verfahren muss aber wegen zwei neuer Anklagen ausgesetzt werden
Er hat jede Menge Alkohol getrunken und ist oben ohne – aber dafür mit Cowboyhut auf dem Kopf – auf dem Barthelmarkt in Oberstimm unterwegs. Dann rastet der 19-Jährige komplett aus, stößt wilde Drohungen aus und prügelt sich mit einem Besucher und mit Polizeibeamten. Seit gestern muss sich der junge Mann aus einer südlichen Landkreisgemeinde vor dem Amtsgericht Neuburg wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und nicht zuletzt wegen eines Hitlergrußes verantworten.
Ein hohes Maß an Brutalität und Aggression vermittelt die Anklageschrift, die Staatsanwältin Isabell Wirsching im Gerichtssaal vorliest. Von einem Kopfstoß ist die Rede, den der Angeklagte einem damals 16 Jahre alten Barthelmarkt-Besucher verpasst haben soll. Einfach so, ohne Grund, wie der Zeuge erzählt. Nachdem der Angeklagte sich zwischen den jungen Mann und dessen Freundin gedrängt hatte und aggressiv wurde, gab der 16-Jährige lieber Fersengeld, wie er vor Gericht aussagt. Trotzdem ließ der damals 18-Jährige nicht von seinem Opfer ab. In andere Bierzelte und über Tische verfolgte er den 16-Jährigen, versuchte ihn zu treten und verpasste ihm schließlich einen Kopfstoß. Eine Platzwunde an der Lippe und ein abgebrochener Schneidezahn waren das Resultat. Selbst als Beamte den renitenten 18-Jährigen zu Boden gerungen hatten, schlug der noch um sich und beleidigte die Männer. Dem 16-Jährigen drohte er sogar damit, sein Haus und seine Mutter anzuzünden. Zu guter Letzt soll der Angeklagte, begleitet von wüsten Beschimpfungen, den Arm zum Hitlergruß gehoben und die Polizisten in den Genitalbereich geschlagen haben.
Wenn man den inzwischen 19-Jährigen im Gerichtssaal sitzen sieht – mit ordentlicher Kleidung, perfekt gestylten Haaren, gutem Benehmen, eine Ausbildung im Büromanagement kurz vor dem Abschluss – traut man ihm so eine Anklage nicht zu. „Ich bringe seine Persönlichkeit nicht mit den Straftaten in Deckung“, sagt Jugendgerichtshelfer Hans Wörl. Seine Freizeitgestaltung und der Alkohol – der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt zwei Promille im Blut – seien für den Ärger verantwortlich. Ein Urteil solle einwirken, jedoch sei ein Jugendarrest sinnvoller als eine Geldstrafe, meint Wörl.
Vor Gericht entschuldigt sich der 19-Jährige bei Richter Gerhard Ebner und bei seinem Opfer. Dennoch hat der junge Mann bereits zwei Einträge wegen Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister. Außerdem stehen zwei weitere Anklagen im Raum. Der 19-Jährige wurde vor Kurzem nach einem Ausflug nach Tschechien von der Polizei mit vier Gramm Marihuana erwischt. Des Weiteren hat man bei ihm einen verbotenen Schlagring gefunden. Beide Straftaten sollen nun an dieses Verfahren angehängt werden. Eine Fortsetzung der Verhandlung ist für den 2. Mai angesetzt. (josa)