Ein kleiner Gefallen mit bösen Folgen
Frau wegen Geldwäsche verurteilt
Sie wollte den vermeintlichen Bekannten nur einen Gefallen tun. Letztendlich aber landete die Altenpflegehelferin vor Gericht und ist jetzt 1500 Euro los.
Als die Mail kam, ahnte die Frau nichts Böses. Sie sollte nur ein paar Waren, die bei Online-Händlern bestellt waren, an ihre Adresse liefern lassen und dann weiterleiten. Es hörte sich so harmlos an, also sagte die Frau zu. Einmal nahm sie Waren im Wert von 299 Euro an, das andere Mal hatte das Paket einen Wert von knapp 600 Euro. Darin waren unter anderem eine Lederjacke und ein Hot-Stone-Paket. Was die Frau nicht ahnte: Sie wurde von Betrügern eingesetzt, um deren Geld zu waschen. Deshalb stand sie jetzt auch vor dem Amtsgericht. Trotz ihrer Leichtgläubigkeit kam sie dabei um eine Strafe nicht herum. Richter Michael Fein verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (30 Tagessätze zu je 50 Euro).
Andreas Aichele, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Oberbayern Nord, kennt die Methode, dass nichts ahnende Menschen als Geldwäscher eingesetzt werden. Eine beliebte Masche geht so: Menschen werden angeschrieben und dabei wird ihnen ein scheinbar unschlagbares Angebot gemacht. Sie müssten nur bei Ebay einen Shop eröffnen. Das Geld aus dem Verkauf der Waren, die sie dort einstellen sollen, fließt dann auf ihr Konto. Anschließend sollen sie es ins Ausland weiterleiten. Das wäre ihre einzige Aufgabe. Als Lohn winkt dann eine Provision. Der Haken: Die Waren sind erfunden, mit der Überweisung soll einzig und allein Geld aus dubiosen Machenschaften gewaschen werden. Doch die Aussicht auf das vermeintlich leicht nebenbei verdiente Geld lässt so manchen unvorsichtig werden, weiß Aichele. Wird der illegale Ebayer aber bei seinem Tun erwischt, landet er vor Gericht, angeklagt wegen Geldwäsche. Das kann dann richtig teuer werden oder auch sogar mit einer Haftstrafe enden. (rilu)