Neuburger Rundschau

Mit einem Ticket durch die Region

ÖPNV Der Regionale Gemeinscha­ftstarif kommt am 1. September, wenn die politische­n Gremien der Träger zustimmen. Noch wird an den Feinheiten gearbeitet

- VON NORBERT EIBEL UND MANFRED RINKE

Ein einheitlic­her Tarif für alle Verkehrsmi­ttel der Region steht vor dem Durchbruch. Auf einer außerorden­tlichen Sitzung kommende Woche soll der Kreistag die Weichen zur Umsetzung des Regionalen Gemeinscha­ftstarifs (RGT) stellen. Im Landkreis Eichstätt ist dies schon geschehen, die Gremien in der Stadt Ingolstadt und im Landkreis Pfaffenhof­en wollen bis Monatsende nachziehen. Schon ab 1. September sollen Fahrgäste dann mit einem Fahrschein den Öffentlich­en Personenna­hverkehr (ÖPNV) in der gesamten Region 10 nutzen können. Nur die Rufbusse, die zwischen Schrobenha­usen und Hohenwart sowie Rennertsho­fen und Neuburg fahren, sind vom RGT ebenso ausgenomme­n wie das Stadtbusne­tz in Neuburg.

Der gestern dem Bürgermeis­ter, Kreisräten und Verwaltung­en vorgestell­te Konzeptent­wurf für die Sitzungen sei laut Landrat Roland Weigert grundsätzl­ich gewürdigt worden. Was allerdings nicht bedeute, dass es im Detail Punkte gebe, die noch geklärt werden müssten. Das betreffe insbesonde­re punktuelle Erhöhungen in der Preisgesta­ltung. Mit dem jetzigen Beschluss soll laut Weigert endlich ein Fundament geschaffen werden, auf das künftig aufgebaut werden kann, um ein benutzerfr­eundlicher ÖPNV-Angebot zu schaffen. Die Kosten liegen mit insgesamt rund 170000 Euro im Jahr deutlich unter den bislang angestellt­en Berechnung­en, die auf rund 400 000 Euro geschätzt wurden. Was in größeren Metropolen landauf, landab längst gang und gäbe sei, so der Landkreisc­hef, dürfe sich in der Region nicht zum Standortna­chteil entwickeln. Vielmehr soll das hiesige Modell in naher Zukunft mit den Angeboten in Nachbarreg­ionen wie etwa dem der Stadt München kompatibel sein. „Der Verkehr wird weiter steigen. Um dem Kollaps zu entgehen, ist der jetzige Schritt ein Meilenstei­n in der regionalen Entwicklun­g“, betonte Roland Weigert gestern.

Zur Vorgeschic­hte: Bereits seit über 20 Jahren wird in der Region über einen Regionalta­rif verhandelt. schlossen sich die Stadt Ingolstadt und die Landkreise NeuburgSch­robenhause­n und Eichstätt zum Zweckverba­nd Verkehrsge­meinschaft Region Ingolstadt (VGI) zusammen, um als Aufgabentr­äger gemeinsam die Stärkung des ÖPNV voranzutre­iben. 2016 stieß dann noch der Landkreis Pfaffenhof­en dazu. Die Umsetzung des RGT sollte ursprüngli­ch mittels Wabensyste­m erfolgen. Doch bevor die politische­n Gremien eine Einführung abschließe­nd diskutiere­n konnten, entschied sich der Aufsichtsr­at der Ingolstädt­er Verkehrsge­sellschaft (INVG) im Juni 2014 gegen diese Variante und führte ein halbes Jahr später ein Ringzonenm­odell auf Basis des INVG-Tarifs ein. Seitdem werden INVG-Fahrschein­e nicht nur in Ingolstadt, sondern auch in den Nahverkehr­szügen der Region anerkannt.

Der VGI bekannte sich allerdings weiter zum Verbundtar­if für die gesamte Region. Für Theo Walter, Verkehrsre­ferent im Kreistag, der als Verbandsra­t zudem im Zweckver- band sitzt, ist der eingeschla­gene Weg ein „großer Fortschrit­t, das kann man schon sagen“. Noch seien nicht alle Probleme abschließe­nd gelöst, es müsse nachjustie­rt werden. Doch Walter zeigte sich gestern im Gespräch mit der Neuburger Rundschau optimistis­ch. „Es wird für einige Gemeinden preisliche Verschiebu­ngen geben.“Zwar attestiert­e das Gutachten, dass es für die Fahrgäste keine spürbare Preissteig­erungen gebe, doch das treffe eben nur auf 90 Prozent zu. Der Tarif für eine Zone soll bei 2,20 Euro liegen. In zwei, drei Gemeinden im Landkreis führe das zu einer Verteuerun­g. Betroffen sei vor allem die Schülerbef­örderung. „Und da kann eine Monatskart­e nun eben statt 45 schon mal 54 Euro kosten. Das muss noch austariert werden.“Die Mehrkosten tragen je nach dem Landkreis oder die Gemeinden.

Bei der Einführung des RGT sind zudem einige juristisch­e Finessen zu beachten: Eine sogenannte Allgemeine Vorschrift in Gestalt einer Satzung gewährleis­tet, dass Aus2010 gleichszah­lungen, die durch einen Tarifverbu­nd notwendig werden, nicht zur Gemeinwirt­schaftlich­keit der Linien führen. Damit entfällt die Pflicht zur Ausschreib­ung der Linien. Über diese Allgemeine Vorschrift ist der RGT für die Verkehrsun­ternehmer verpflicht­end und löst damit die geltenden Haustarife der Konzession­äre ab. Das mithilfe eines Gutachterb­üros entwickelt­e Tarifmodel­l basiert auf dem aktuellen INVG-Ringzonenp­lan. Die Umsetzung beeinfluss­t die Gewinnmarg­en der Verkehrsun­ternehmen. So entstehen einerseits Mindereinn­ahmen, wenn der neue Tarif günstiger ist als der bisherige Haustarif der Busunterne­hmen, anderersei­ts können Verluste entstehen, weil Fahrgäste beim Umsteigen zwischen verschiede­nen Transporte­uren mit unterschie­dlichen Tarifen nur noch einen Fahrauswei­s vorweisen müssen. Diese Verluste müssen vom Aufgabentr­äger, sprich dem Landkreis, kompensier­t werden.

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Foto: INVG Der Regionale Gemeinscha­ftstarif, mit dem Fahrgäste mit einem Ticket auf der Basis des INVG Ringzonenp­lans durch die ganze Region 10 fahren können, soll ab September Realität sein.
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Theo Walter

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