Mit einem Ticket durch die Region
ÖPNV Der Regionale Gemeinschaftstarif kommt am 1. September, wenn die politischen Gremien der Träger zustimmen. Noch wird an den Feinheiten gearbeitet
Ein einheitlicher Tarif für alle Verkehrsmittel der Region steht vor dem Durchbruch. Auf einer außerordentlichen Sitzung kommende Woche soll der Kreistag die Weichen zur Umsetzung des Regionalen Gemeinschaftstarifs (RGT) stellen. Im Landkreis Eichstätt ist dies schon geschehen, die Gremien in der Stadt Ingolstadt und im Landkreis Pfaffenhofen wollen bis Monatsende nachziehen. Schon ab 1. September sollen Fahrgäste dann mit einem Fahrschein den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der gesamten Region 10 nutzen können. Nur die Rufbusse, die zwischen Schrobenhausen und Hohenwart sowie Rennertshofen und Neuburg fahren, sind vom RGT ebenso ausgenommen wie das Stadtbusnetz in Neuburg.
Der gestern dem Bürgermeister, Kreisräten und Verwaltungen vorgestellte Konzeptentwurf für die Sitzungen sei laut Landrat Roland Weigert grundsätzlich gewürdigt worden. Was allerdings nicht bedeute, dass es im Detail Punkte gebe, die noch geklärt werden müssten. Das betreffe insbesondere punktuelle Erhöhungen in der Preisgestaltung. Mit dem jetzigen Beschluss soll laut Weigert endlich ein Fundament geschaffen werden, auf das künftig aufgebaut werden kann, um ein benutzerfreundlicher ÖPNV-Angebot zu schaffen. Die Kosten liegen mit insgesamt rund 170000 Euro im Jahr deutlich unter den bislang angestellten Berechnungen, die auf rund 400 000 Euro geschätzt wurden. Was in größeren Metropolen landauf, landab längst gang und gäbe sei, so der Landkreischef, dürfe sich in der Region nicht zum Standortnachteil entwickeln. Vielmehr soll das hiesige Modell in naher Zukunft mit den Angeboten in Nachbarregionen wie etwa dem der Stadt München kompatibel sein. „Der Verkehr wird weiter steigen. Um dem Kollaps zu entgehen, ist der jetzige Schritt ein Meilenstein in der regionalen Entwicklung“, betonte Roland Weigert gestern.
Zur Vorgeschichte: Bereits seit über 20 Jahren wird in der Region über einen Regionaltarif verhandelt. schlossen sich die Stadt Ingolstadt und die Landkreise NeuburgSchrobenhausen und Eichstätt zum Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (VGI) zusammen, um als Aufgabenträger gemeinsam die Stärkung des ÖPNV voranzutreiben. 2016 stieß dann noch der Landkreis Pfaffenhofen dazu. Die Umsetzung des RGT sollte ursprünglich mittels Wabensystem erfolgen. Doch bevor die politischen Gremien eine Einführung abschließend diskutieren konnten, entschied sich der Aufsichtsrat der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft (INVG) im Juni 2014 gegen diese Variante und führte ein halbes Jahr später ein Ringzonenmodell auf Basis des INVG-Tarifs ein. Seitdem werden INVG-Fahrscheine nicht nur in Ingolstadt, sondern auch in den Nahverkehrszügen der Region anerkannt.
Der VGI bekannte sich allerdings weiter zum Verbundtarif für die gesamte Region. Für Theo Walter, Verkehrsreferent im Kreistag, der als Verbandsrat zudem im Zweckver- band sitzt, ist der eingeschlagene Weg ein „großer Fortschritt, das kann man schon sagen“. Noch seien nicht alle Probleme abschließend gelöst, es müsse nachjustiert werden. Doch Walter zeigte sich gestern im Gespräch mit der Neuburger Rundschau optimistisch. „Es wird für einige Gemeinden preisliche Verschiebungen geben.“Zwar attestierte das Gutachten, dass es für die Fahrgäste keine spürbare Preissteigerungen gebe, doch das treffe eben nur auf 90 Prozent zu. Der Tarif für eine Zone soll bei 2,20 Euro liegen. In zwei, drei Gemeinden im Landkreis führe das zu einer Verteuerung. Betroffen sei vor allem die Schülerbeförderung. „Und da kann eine Monatskarte nun eben statt 45 schon mal 54 Euro kosten. Das muss noch austariert werden.“Die Mehrkosten tragen je nach dem Landkreis oder die Gemeinden.
Bei der Einführung des RGT sind zudem einige juristische Finessen zu beachten: Eine sogenannte Allgemeine Vorschrift in Gestalt einer Satzung gewährleistet, dass Aus2010 gleichszahlungen, die durch einen Tarifverbund notwendig werden, nicht zur Gemeinwirtschaftlichkeit der Linien führen. Damit entfällt die Pflicht zur Ausschreibung der Linien. Über diese Allgemeine Vorschrift ist der RGT für die Verkehrsunternehmer verpflichtend und löst damit die geltenden Haustarife der Konzessionäre ab. Das mithilfe eines Gutachterbüros entwickelte Tarifmodell basiert auf dem aktuellen INVG-Ringzonenplan. Die Umsetzung beeinflusst die Gewinnmargen der Verkehrsunternehmen. So entstehen einerseits Mindereinnahmen, wenn der neue Tarif günstiger ist als der bisherige Haustarif der Busunternehmen, andererseits können Verluste entstehen, weil Fahrgäste beim Umsteigen zwischen verschiedenen Transporteuren mit unterschiedlichen Tarifen nur noch einen Fahrausweis vorweisen müssen. Diese Verluste müssen vom Aufgabenträger, sprich dem Landkreis, kompensiert werden.