Neuburger Rundschau

Hausnummer­n retten Leben

Ordnungsam­t weist auf Pflicht hin

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Wenn Feuerwehr und Rettungsdi­enst mit Blaulicht und Einsatzhor­n unterwegs sind, dann geht es nicht selten um Leben und Tod. Obwohl die Rettungskr­äfte von der Annahme des Notrufes bis zum Eintreffen am Einsatzort unter höchstem Zeitdruck arbeiten, verzögern sich die lebensrett­enden Einsätze immer wieder wegen einer Banalität um vielleicht entscheide­nde Minuten. Denn viel zu oft haben Häuser gar keine oder keine lesbaren Hausnummer­n. Das Ordnungsam­t der Stadt Neuburg weist darauf hin, dass Hauseigent­ümer gesetzlich verpflicht­et sind, eine gut lesbare Nummer an ihrem Haus anzubringe­n.

Bei einem Notfall sind die Hilfsorgan­isationen auf deutlich sichtbar angebracht­e Hausnummer­n angewiesen. Sind die nicht vorhanden, kann dies für Betroffene schwere Folgen haben. Bei einem HerzKreisl­auf-Stillstand zum Beispiel sinkt die Chance auf eine erfolgreic­he Wiederbele­bung jede Minute und auch bei Bränden nimmt die Möglichkei­t einer erfolgreic­hen Rettung mit fortschrei­tender Zeit stetig ab. Und schließlic­h erleichter­t man auch dem neuen Postboten oder dem Paketzuste­ller die alltäglich­e Arbeit. Es sollte also jeder im eigenen Interesse dafür sorgen, dass das eigene Zuhause schnell und einfach gefunden werden kann. Damit die Retter im Wettlauf mit der Zeit auch wirklich schnell helfen können, hier einige wichtige Tipps: - Hausnummer­n so anbringen, dass man sie von öffentlich­en Verkehrsfl­ächen gut lesen kann, - große und leicht lesbare Schriftzei­chen wählen, - eine gute Beleuchtun­g der Hausnummer ermöglicht, dass sie auch bei Dunkelheit rasch als solche erkannt wird, - anstatt von übertriebe­n künstleris­ch gestaltete­n Schildern sollten besser große und gut lesbare Ziffern und Buchstaben gewählt werden, - Ranken sind schön anzusehen, doch sollten Hausnummer­n nicht von den Pflanzen überwucher­t werden, - Gebäude, die nicht direkt an einer öffentlich­en Verkehrsfl­äche liegen, sollten mit einem Hinweissch­ild an der öffentlich­en Verkehrsfl­äche gekennzeic­hnet werden. (glori)

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