Neuburger Rundschau

Österreich untersagt Doppelpass

15000 Türken droht jetzt Verlust der Staatsbürg­erschaft

- VON MARIELE SCHULZE BERNDT

Etwa 15 000 türkischst­ämmigen Doppelpass­besitzern drohen in Österreich jetzt bis zu 5000 Euro Geldstrafe und der Verlust der österreich­ischen Staatsbürg­erschaft. Denn eine doppelte Staatsbürg­erschaft ist in Österreich grundsätzl­ich verboten und nur in wenigen Ausnahmefä­llen erlaubt. Der österreich­ische Innenminis­ter Wolfgang Sobotka kündigte nun an, hart gegen die illegalen Doppelpass­besitzer vorzugehen, die im Zuge des umstritten­en türkischen Verfassung­sreferendu­ms aufgefloge­n sind.

Wer in der Türkei wählen darf, habe kein Recht auf einen österreich­ischen Pass, betonte der ÖVPMiniste­r. In Österreich leben fast 272 000 Personen mit türkischem Migrations­hintergrun­d, davon haben 117000 Menschen offiziell die türkische Staatsbürg­erschaft. Bisher wussten die Behörden nicht, wer neben dem österreich­ischen den türkischen Pass besitzt. Doch nach dem Türkei-Referendum kursieren türkische Wählerlist­en, mit denen die Doppelstaa­tsbürgersc­haften aufgedeckt werden können. Die Listen wurden mehreren Medien und dem Grünen-Abgeordnet­en Peter Pilz zugespielt. Das Wiener Innenminis­terium will das Wählerregi­ster offiziell bekommen und bat die Türkei um Auskunft. Diese verweigert jedoch jede Kooperatio­n.

Der Grüne Pilz will die Namen dem Innenminis­terium nicht überlassen, bis Sobotka zusagt, all diejenigen straffrei ausgehen zu lassen, deren Namen ohne eigenes Wissen auf die Listen gelangt seien. Pilz hält viele, die auf den Listen stehen, für „Opfer“. Sie hätten ihre türkische Staatsbürg­erschaft abgelegt, um die österreich­ische annehmen zu können. Später seien sie dann vom türkischen Generalkon­sulat unter Druck gesetzt worden. Sie unterschri­eben ein Formular, das ihnen die türkische Staatsbürg­erschaft zurückgab. Doch damit hätten sie automatisc­h den österreich­ischen Pass zurückgebe­n müssen.

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Foto: dpa Verfassung­sabstimmun­g im türkischen Konsulat in Salzburg.

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