Einbruch und Vergewaltigungsversuch?
Justiz Am Landgericht betont der Angeklagte erneut, er habe keine sexuellen Absichten gehabt, als er nackt eine Frau überfiel. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm nicht. Sie fordert achteinhalb Jahre
Was ist passiert an diesem Freitag im August vergangenen Jahres? Ist da der Einbruch eines berauschten 32-Jährigen so richtig schiefgegangen? Oder handelt es sich tatsächlich um eine versuchte Vergewaltigung?
Staatsanwältin Sandra Krist ist von dem Vergewaltigungsversuch überzeugt und plädierte gestern am Landgericht vor der 5. Strafkammer deshalb auf eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren für den Angeklagten. Dessen Verteidigerin Marion Reisenhofer wies das in ihrem Schlussvortrag entschieden zurück. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für eine Sexualstraftat ihres Mandanten. Einbruch: ja. Körperverletzung: ja. Aber sexuelle Absichten habe ihr Mandant stets bestritten. Und die ließen sich auch nicht beweisen. Die Ingolstädter Anwältin stellte keinen eigenen Antrag für ein Strafmaß.
Ihr massiv – wenn auch nicht wegen Sexualdelikten – vorbestrafter Mandant bestritt auch gestern, als er das letzte Wort sprach, den Kernvorwurf der Anklage. Er entschuldigte sich erneut für das, was er der jungen Frau im Hochsommer vergangenen Jahres angetan hatte. Er könne nicht wiedergutmachen, was geschehen sei. Es tue ihm leid. Aber, darauf wies er erneut nachdrücklich hin, vergewaltigen habe er die Frau nicht wollen.
Wie ausführlich berichtet, hatte die Ingolstädterin den Albtraum einer jeden Frau erleben müssen. Sie an jenem Abend gerade das Wochenende begonnen, sich ein Bad eingelassen, war in die Wanne gestiegen, auf dem Laptop lief eine Serie. Sie erwartete ihren Lebensgefährten und entspannte sich. Als sie es auf einmal vom Flur her klappern hörte, war sie überzeugt, dass es ihr Freund sei. Dann wurde die Tür aufgemacht und herein kam ein Fremder. Nackt. Er fiel über sie her, schlug sie auf die Nase, ins Gesicht, würgte und zerrte sie aus der Wanne. Sie wehrte sich heftig, trat ihm zwischen die Beine und es gelang ihr schließlich, sich aus dem Bad und der Wohnung in den Flur und runter in das Appartement vom Großvater ihres Freundes zu retten. Dabei biss ihr der Fremde noch in die Schulter. Der Mann flüchtete danach und wurde wenige Stunden später in der Nacht von der Polizei bei einem weiteren Einbruch in flagranti erwischt.
Die Frau bekam Todesangst
Die Frau hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie Todesangst gehabt habe. Sie habe zwar keine bleibenden körperlichen Schäden erlitten, sei aber immer noch traumatisiert von dem Überfall in der eigenen Wohnung. Entscheidend ist der Teil ihrer Aussage, in dem es darum geht, ob der Fremde versuchte, ihr während des Angriffs, an den Busen oder zwischen die Beine zu fassen. Sie hatte das nicht ausgeschlossen, konnte sich vor Gericht aber nicht mehr genau erinnern. Bei der Polizei hatte sie allerdings entsprechen- de Angaben gemacht. Für das Urteil zählt, was vor Gericht gesagt wird. Und da der Angeklagte zwar einerseits geständig ist, aber andererseits sexuelle Absichten vehement bestreitet, geht es für die Kammer unter Vorsitz von Richter Thomas Denz auch darum, wessen Aussage glaubwürdiger ist.
Er hatte angegeben, dass er die Tage kurz nach seiner Haftentlassung im vergangenen Hochsommer vor allem mit Drogen und Alkohol verbracht hatte: Marihuana, Schnaps und Heroin. Auch an jenem 19. August 2016. Da sei er, wie früher schon so oft, sehr berauscht in ein Haus eingebrochen. Er habe gedacht, er sei allein, sei dort „herumspaziert“, habe Geld genommen, habe sich später in einem Arbeitszimmer erleichtert und habe sich danach, um sich zu reinigen, auf die Suche nach einem Bad gemacht. Dass dort eine Frau in der Wanne lag und eine Serie schaute, will er nicht mitbekommen haben. Er sei, als er sie sah, in Panik geraten, habe sie – wie in der Anklage beschrieben – geschlagen, gewürgt, aus der Badewanne gezerrt und gebissen. Sex habe er keinen gewollt.
Der Mann hat von seinen 32 Lebensjahren rund 15 nicht in Freiheit, also in Gefängnissen oder im Entzug verbracht. Die toxikologischen und rechtsmedizinischen Gutachter hatten für den Augustabend seine Angaben zum Drogen- und Alkoholkonsum infrage gestellt. Die Bestimmung seines Pegels hatte sich als schwierig herausgestellt, da zwischen dem Überfall in der Badewanhatte ne und dem Einbruch in der Gaststätte später einige Stunden vergangen waren. Da erst hatte die Polizei ihn erwischt.
Die psychiatrische Gutachterin referierte nun gestern vor Gericht, dass sich aus ihrer Sicht für den Überfall in der Wohnung eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zumindest nicht ausschließen lasse. Entgegen ihrer Gutachter-Kollegen geht sie bei ihm von einem ausgeprägteren Rauschzustand aus. Für das Gericht wird die Entscheidung dadurch nicht leichter.
Darüber hinaus attestierte die Gutachterin dem Angeklagten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung: Er leide an einem Mangel an Empathie, habe eine geringe Frustrationstoleranz, werde schnell aggressiv und gewalttätig. Diese Persönlichkeitsstörung sei allerdings nicht so ausgeprägt, dass sie seine Schuldfähigkeit infrage stelle.
Staatsanwältin Krist geht davon aus, dass der Angeklagte die Frau vergewaltigen wollte. Sie glaubt ihm nicht, hält seine Angaben für widersprüchlich. Er räume nur das Offensichtliche ein. Verteidigerin Reisenhofer stellte in ihrem Schlussvortrag allerdings noch eine interessante Frage: Woher eigentlich habe ihr Mandant wissen sollen, dass dort eine Frau im Bad war? Dieses Wissen aber sei doch wohl entscheidend, um sich dann – wie die Anklagevertreterin meine – absichtlich zu entkleiden und die Frau zum Sex zu zwingen. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.