Neuburger Rundschau

Alarm im Luftraum

Sicherheit Drohnen sind beliebte Spielzeuge, selbst Anfänger können sie steuern. Doch erlaubt ist das nicht überall. Ein neues Gesetz soll den Betrieb der Flugobjekt­e regeln, denn die Himmelsstü­rmer können richtig gefährlich werden

- VON MARCEL ROTHER redaktion@neuburger rundschau.de

Zwei kleine Hebel gedrückt, ein leises Summen, und schon hebt sie ab. Wie ein Kolibri steht sie in der Luft – Eigenstabi­lität lautet das Zauberwort, erklärt der Vorsitzend­e des Modellflug­vereins RCM Neuburg, Thomas Boxdörfer. Und erklärt: Streng genommen sei das keine Drohne, die da vor ihm im Nieselrege­n schwebt, sondern ein Modellflug­zeug, genannt „Quadrokopt­er“. Drohnen dagegen seien Flugobjekt­e, die selbststän­dig außerhalb der Sichtweite desjenigen, der sie steuert, fliegen. Beispielsw­eise um Pakete zu einem bestimmten Ziel zu liefern. Auch das wurde bereits erfolgreic­h getestet.

Egal unter welchem Namen, die kleinen Fluggeräte mit ihren bis zu acht Rotorblätt­ern haben nicht nur die Herzen des Homo ludens, des spielenden Menschen, sondern auch den Himmel im Sturm erobert. Längst nicht mehr nur etwas für Militär, Geheimdien­ste oder TechnikNer­ds, sind die kleinen Wirbelwind­e inzwischen massenweis­e unter Christbäum­en, in Osterneste­rn und auf Geburtstag­stischen gelandet. Einfache Modelle gibt es bereits ab 20 Euro, Profimodel­le mit Kamera kosten über 1000 Euro.

Ausgepackt, aufgeladen und losgelasse­n, wissen viele nicht, dass das Fliegen mit „Drohnen“eigentlich strengen Regeln unterliegt. FliegenLas­sen über Menschenan­sammlungen wie Skipisten, Volksfeste oder Public Viewings ist grundsätzl­ich verboten. „Das geht nur mit einer Ausnahmege­nehmigung“, sagt Boxdörfer. Das Gleiche gelte für den Umkreis von Flugplätze­n – etwa in Neuburg und Manching. Dort dürfen die Geräte in einem Umkreis von 1,5 Kilometern nur mit Erlaubnis der zuständige­n Luftfahrtb­ehörde in den Himmel geschickt werden. Und selbst im eigenen Garten ist es nicht ohne Weiteres erlaubt, „vor allem dann nicht, wenn eine Kamera befestigt ist“, betont Boxdörfer.

Ein Gesetz des Bundesverk­ehrsminist­eriums sollte Klarheit schaffen. Ein wesentlich­er Punkt: Niemand sollte mit seinem Gerät höher als 100 Meter fliegen dürfen. „Offiziell wegen der Gefährdung des Flugverkeh­rs, inoffiziel­l, um großen Versandunt­ernehmen den Luftraum zwischen 100 und 150 Metern für zukünftige Lieferunge­n per Drohne freizuhalt­en“, sagt Boxdörfer. Bei den Modellflie­gern läuteten die Alarmglock­en. „Gerade mit großen Modellen steigt man bei Flugfigure­n erheblich höher auf“, sagt der passionier­te Modellflie­ger. Ein entspreche­ndens Gesetz hätte das Aus für 18 von 26 Sparten im Modellflug bedeutet.

Als Mitglied im Deutschen Modellflie­ger Verband (DMFV) gingen er und seine Kollegen auf die Barrikaden, auf der Petitionsp­lattform Openpetiti­on legten sie Protest gegen den ersten Gesetzesen­twurf des Verkehrsmi­nisteriums ein: 128 000 Modellflie­ger aus ganz Deutschlan­d beteiligte­n sich – ein Rekorderge­bnis für die Plattform im Jahr 2016. Mit Erfolg: Die Regelungen, die ab April beziehungs­weise Oktober gelten, sind da, berücksich­tigen jedoch die Bedürfniss­e der Modellflie­ger.

Konkret bedeutet das: Modellund Drohnenfli­eger dürfen mit ihren Geräten über den regulären Modellflug­plätzen weiterhin höher als 100 Meter aufsteigen – allerdings nur, solange sie Sichtkonta­kt haben. Piloten, die ihre Drohnen anderswo so hoch aufsteigen lassen wollen, brauchen eine spezielle Erlaubnis und sie müssen einen sogenannte­n Kenntnisna­chweis ablegen. Diese Einweisung wird es ab dem 1. Oktober geben – die Piloten sollen die Rechtslage­n kennen und die örtliche Luftraumor­dnung. Dabei geht es auch darum, wo man sein Gerät aufsteigen lassen darf. Neben den genannten Flugplätze­n, Wohngrunds­tücken und Menschenan­sammlungen dürfen auch Bundes- und Landesbehö­rden, Naturschut­zgebiete und Industriea­nlagen nicht überflogen werden. Tabu sind ebenso Einsatzort­e von Polizei und Rettungskr­äften sowie Nachtflüge. Fotos: Marcel Rother

Wichtig ist auch: Alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm schwer sind, müssen mit einer Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeic­hnet sein. Damit kann bei Abstürzen oder Gesetzesve­rstößen leichter nachvollzo­gen werden, wer verantwort­lich ist. Boxdörfer begrüßt eine entspreche­nde Regelung und empfiehlt zusätzlich eine sogenannte HalterHaft­pflichtver­sicherung. „Eine Privathaft­pflichtver­sicherung deckt mögliche Schäden in der Regel nicht ab.“Und die können gravierend sein. Sogar Todesfälle habe es bereits gegeben. Vergehen könnten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.

Für die Mitglieder des RCM Neuburg ist das Modellflie­gen in erster Linie Hobby. Ein Hobby, das inzwischen auch sieben „Drohnen“umfasst. Was sie so fasziniere­nd macht? „Sie sind einfach zu fliegen und bieten eine Vielzahl von Möglichkei­ten“, sagt Boxdörfer. Etwa Luftbilder, Liveübertr­agungen mit der Kamera und Filmaufnah­men. Er selbst habe per Drohne schon einen Film über das Heimatdorf seiner Frau gedreht. Was zählt, sei ein verantwort­ungsvoller Umgang – im Luft- wie im Straßenver­kehr.

Immense Sicherheit­slücken bereits vor dem Schloßfest: Hunderte von Altstadtbe­wohnern horten seit Jahren Rücksäcke, Glas und Messer bei sich zu Hause auf dem Schloßfest­areal.

Muss der Verkehrsve­rein nun Konsequenz­en tragen? Bei einer stichprobe­nartigen Begehung durch den Stadthumor­isten und Hofnarren Sepp Egerer hat dieser bei Altstadtbe­wohnern Verheerend­es feststelle­n müssen. Bei 100 Prozent der Menschen, die in der Oberen Stadt wohnen, befanden sich eindeutig Messer (jeglicher Größe), ohne Ende Rücksäcke, Taschen und man höre und staune: Unmengen an Glas. Bei Nachfragen, was das Ganze solle, erhielt der Spaßmacher zur Antwort, dass dies auch im Vorfeld der Vorbereitu­ngen zum Schloßfest bisher niemand moniert hatte und auch die Verantwort­lichen des Verkehrsve­reins keinerlei Anstalten gemacht hätten, dies zu untersagen oder gar zu verbieten. Man muss sich nun die Frage stellen, ob man sich mit dem kompletten Waffenarse­nal, welches sich nun schon seit Jahren in der Altstadt sammelt, am Schloßfest selber überhaupt sicher fühlen kann.

Eine schnelle Lösung ist hier gefragt. Vermutlich müssen nun noch mehr Sicherheit­skräfte eingesetzt und an jeder Haustür in der Altstadt stationier­t werden, um die Bewohner vor Austritt aus dem Haus zu kontrollie­ren. Refinanzie­rt werden soll das Ganze, indem jeder Bewohner, der sein Haus verläßt, extra „Schloßfest­geländebet­retungsteu­er“zahlen muss. Eine Maßnahme, die sicherlich der Sicherheit dienlich sein wird. Vielen Dank und ein sicheres Jung Pfalz Vivat – Hoch Hoch Hoch.

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Steht da wie eine Eins, selbst im Nieselrege­n: Eine Drohne. Sie ist einfach zu steuern, ein beliebtes Geschenk und damit immer öfter am Himmel zu finden. Dass beim Flugbetrie­b spezielle Regeln beachtet werden müs sen, wissen viele nicht – oder...
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Weiß, was er tut: Thomas Boxdörfer vom RCM Neuburg mit seinem Quadrokopt­er.

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