Verfassungsgericht stärkt Rechte der Opposition
Oktoberfest Attentat Was geheim bleiben muss und was Abgeordnete wissen dürfen
Die Bundesregierung hat Informationen zum Attentat auf das Oktoberfest 1980 teilweise zu Unrecht unter Verschluss gehalten. Anfragen von Abgeordneten zum Einsatz von V-Leuten sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nur unzureichend beantwortet worden. Die Fraktionen der Grünen und Linken sowie der Bundestag seien so in ihrem Frage- und Informationsrecht verletzt worden.
Im Zusammenhang mit einer Wiederaufnahme der Ermittlungen wollten Grüne und Linke 2014 und 2015 wissen, inwieweit V-Leute in das Attentat verwickelt gewesen sein könnten, bei dem 13 Menschen starben und knapp 200 verletzt wurden. Die Regierung hatte sich jedoch geweigert, die Informationen vollständig herauszugeben.
Das Verfassungsgericht stellt nun klar: Grundsätzlich muss die Bundesregierung Fragen der Abgeordneten beantworten. Für die Arbeit der Nachrichtendienste gilt jedoch eine wichtige Ausnahme. Soweit es um Auskünfte über den Einsatz verdeckt handelnder Personen geht, darf die Regierung in der Regel schweigen. Und zwar dann, wenn das Staatswohl gefährdet ist, wenn Leib und Leben von V-Leuten riskiert würden oder eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten drohe.
Wenn dies nicht zu befürchten sei, könne das parlamentarische Informationsinteresse Vorrang haben, argumentieren die Richter. Bei einigen Fragen, die die Bundesregierung unbeantwortet gelassen hatte, sei dies der Fall gewesen. So hätten die Grünen Informationen über eine mögliche verdeckte Tätigkeit eines mittlerweile verstorbenen Mannes erhalten müssen. Den Abgeordneten sei es dabei darum gegangen, etwaige Verstrickungen von V-Leuten mit rechtsterroristischen Straftaten aufzudecken. Auch die Frage der Linksfraktion, wie viel die Quellen den Nachrichtendiensten gemeldet hatten, hätte beantwortet werden müssen. Die Frage nach V-Leuten des Bundesnachrichtendienstes in einer konkreten und kleinen Gruppe durfte dagegen verweigert werden. In diesem Fall sei das Risiko einer Enttarnung zu groß.