Am Donnerstag ist Stichtag
Wer bis 31. August noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend beim Wahlamt seiner Kommune melden
Neuburg Für die Bundestagswahl am 24. September sind nach aktuellem Stand 20783 Neuburger wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt Neuburg hat seit Anfang vergangener Woche die dafür notwendigen Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt. Wer bis Donnerstag, 31. August, noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, soll sich beim Wahlamt erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst in der Bundesrepublik gewöhnlich aufhält, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Das städtische Wahlamt empfiehlt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewahren.
Denn sie helfen auf einfache Weise, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen.
Auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ist die Adresse und genaue Bezeichnung des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die Lokale haben am 24. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können und deshalb durch Briefwahl ihre Stimme abgeben wollen, benötigen einen Wahlschein. Der kann schriftlich, per Mail (formlos mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift), online ab 28. August (www.neuburg-donau.de) oder persönlich (nicht telefonisch!) beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gedruckte Antrag zu verwenden. Wer für eine andere Person (auch Ehegatten) die Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht (mit Ausweis) vorlegen. Zwar können am Wahltag auch diejenigen wählen, die ihre Karte verloren oder vergessen haben, aber mit ihr geht die Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal einfacher und schneller. Außerdem muss bei der Abstimmung ein Personalausweis oder ein anderer, mit einem Lichtbild versehener, amtlicher Ausweis vorgelegt werden.
OKontakt Fragen zum Thema beant wortet das Team des Wahlamtes bei der Stadt Neuburg unter der Telefonnum mer 08431/55 332 oder per Mail an einwohnermeldeamt@neuburg do nau.de.