Zahn raus: Urteil ist jetzt rechtskräftig
Strafe, weil ein Mann den Vergewaltiger seiner Freundin schlug
Aichach Friedberg Ein 29-Jähriger, der dem Vergewaltiger seiner Freundin bei einer Hütten-Party im Frühjahr einen Zahn ausgeschlagen hatte, muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung insgesamt 5400 Euro Strafe bezahlen. Das Urteil gegen den 29-Jährigen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg ist rechtskräftig, teilte das Amtsgericht mit.
Der Mann hatte einen 35-Jährigen aus dem Landkreis von einer kniehohen Box geschlagen. Der Vorfall hatte sich nach dem Steckerlfischessen mit anschließender Feier kurz vor dem Osterfest bei einer Hütte in der Nähe von Aichach ereignet. Der 35-Jährige hatte dabei einen Zahn und kurzzeitig auch das Bewusstsein verloren.
Vorausgegangen war jedoch ein Vorfall im Winter 2010. Damals hatte der 35-Jährige die Freundin des nun rechtskräftig verurteilten 29-Jährigen vergewaltigt. Bei einer Gerichtsverhandlung vor dem Schöffengericht in Aichach war er im Sommer 2011 wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die junge Frau war zum Tatzeitpunkt offenbar stark alkoholisiert und hatte von dem Geschlechtsverkehr nichts mitbekommen. Im Gerichtssaal war damals jedoch klar, dass sie dem Sex freiwillig nicht zugestimmt hätte.
Trunkenheit könnte zur Enthemmung geführt haben
Das Schöffengericht hatte dem heute 35-Jährigen bei seiner Verhandlung zugutegehalten, dass er die Tat während der Hauptverhandlung und bei der Polizei vage eingeräumt hatte und dass die Tat ohne die Angaben, die er auch gegenüber Zeugen gemacht hatte, wohl nicht ans Licht gekommen wäre. Außerdem war er zu jenem Zeitpunkt im Winter 2010 selbst betrunken, was nach Ansicht der Richter zu einer Enthemmung geführt haben könnte. Deshalb verhängte das
Gericht damals laut Urteilsbegründung nur die gesetzliche Mindeststrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung.