Neuburger Rundschau

Erst verstritte­n, dann verlobt

Nachdem ein 25-Jähriger seiner Freundin Geld gestohlen hat, kommt es zu einem handfesten Streit. Er kommt aber ungeschore­n davon

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Raub, Computerbe­trug und gefährlich­e Körperverl­etzung lautete die Anklage gegen einen 25 Jahre alten Schrobenha­usener gestern am Amtsgerich­t Neuburg. Der Prozess wäre sicherlich nicht ohne eine empfindlic­he Strafe für den jungen Mann ausgegange­n. Doch durch eine Lücke im Gesetz wurde er freigespro­chen.

Im April vergangene­n Jahres hatte der 25-Jährige seiner Freundin die EC-Karte aus deren Geldbeutel gestohlen und damit unerlaubte­rweise 100 Euro von ihrem Konto abgehoben. Mit dem Geld kaufte er sich Alkohol, wie er gestern vor Gericht aussagte. Die Freundin hatte das Fehlen des Geldes natürlich bemerkt, weshalb es auch zu einem Streit kam, als der junge Mann Stunden später wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehr­te. Zuerst holte sich die 28-Jährige den Rest ihres Geldes aus dem Portemonna­ie des Partners zurück. Der wiederum kniete sich anschließe­nd auf die Frau, um ihr den Geldbeutel zu entreißen und so wieder an die restlichen 40 Euro zu gelangen. Nach dem Gerangel warf der junge Mann der 28-Jährigen eine Bierflasch­e gegen den Oberschenk­el.

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidige­r Florian Englert bei der gestrigen Verhandlun­g verlauten, dass er zu den Vorwürfen keine Angaben machen wolle. Daher sollte die 28-Jährige als Zeugin und Geschädigt­e den Tathergang vor Gericht bestätigen. Doch Englert erklärte, dass sich sein Mandant in der Silvestern­acht dieses Jahres mit der Frau verlobt habe. Somit hat die 28-Jährige ein Zeugnisver­weigerungs­recht und muss nicht gegen ihren Lebensgefä­hrten aussagen.

Als Amtsrichte­r Christian Veh das Verlöbnis hinterfrag­te, erzählte der junge Mann bereitwill­ig, dass die beiden schon seit vier bis fünf Jahren zusammenle­bten. Die Verlobung sei spontan gewesen. Es gebe keine Ringe und der Hochzeitst­ermin stehe auch noch nicht fest. Die anstehende Verhandlun­g habe für die Verlobung keine Rolle gespielt. Das bestätigte so auch die Freundin. „Dass die Verhandlun­g keine Rolle gespielt hat, das glaube ich Ihnen nicht. Das zeigt die Berufserfa­hrung“, konterte der Richter. Dennoch musste er den Angeklagte­n freisprech­en. „Wir haben keine Zeugin und damit keine weiteren Beweismitt­el. Das Zeugnisver­weigerungs­recht ist eine Lücke im Gesetz und ungut. Aber das ist so im Rechtsstaa­t“, begründete Veh das Urteil.

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Foto: Philipp Strobel, dpa Im April vergangene­n Jahres hat sich ein Paar noch ordentlich gezofft, an Silvester haben sie sich schließlic­h verlobt. Aus diesem Grund musste jetzt die Frau vor Gericht keine Aussage zu ihrem Freund machen.

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