Neuburger Rundschau

Nun ist es offiziell: KJR und Alois Thumann sind sich einig

Die Zivilklage der Pfadfinder ist aber noch offen. Im Februar ist eine erste Anhörung am Landgerich­t

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Neuburg Schrobenha­usen Der ehemalige Geschäftsf­ührer des Kreisjugen­drings (KJR) Alois Thumann hat von 2009 bis 2012 jedes Jahr eine schwarze Kasse angelegt, in die er Gelder der Organisati­on verschwind­en ließ. Wegen Untreue in vier Fällen erhielt er deshalb bereits vor einem Jahr einen Strafbefeh­l, den er auch akzeptiert­e. Das Ergebnis: ein Jahr Freiheitss­trafe auf Bewährung. Die Staatsanwa­ltschaft hatte die Schadenssu­mme auf 45 000 Euro beziffert. Zivilrecht­lich ging es danach allerdings noch weiter. Wie bereits im Dezember durchsicke­rte, konnte man sich außergeric­htlich einigen. Die Rede war von einer hohen fünfstelli­gen Summe (wir berichtete­n). Nun hat der Kreisjugen­dring dazu eine offizielle Pressemitt­eilung herausgege­ben. Die Pfadfinder hingegen haben sich mit Thumann noch nicht geeinigt. Auch hier war man beim Abgleichen der Bücher auf Ungereimth­eiten gestoßen.

In der Pressemitt­eilung heißt es: „Der Kreisjugen­dring NeuburgSch­robenhause­n und Alois Thumann haben sich hinsichtli­ch sämtlicher zwischen den Beteiligte­n im Raum stehender Ansprüche im Wege eines außergeric­htlichen Vergleichs geeinigt.“Thumann habe gegenüber dem Kreisjugen­dring ein „schwerwieg­endes haushaltsr­echtliches Fehlverhal­ten“eingeräumt und aufrichtig die damit dem Kreisjugen­dring, den beim KJR Beschäftig­ten und den Organen des Kreisjugen­drings entstanden­en Unannehmli­chkeiten bedauert. Thumann hat sich laut Pressemitt­eilung zur Zahlung eines fünfstelli­gen Betrags an den Kreisjugen­dring verpflicht­et. Eine genaue Summe wurde wie schon im Dezember nicht genannt. Unabhängig davon würdigt der Kreisjugen­dring in der Mitteilung Thumanns langjährig­e Verdienste um die Jugendarbe­it im Landkreis – sowohl was seine Arbeit als Kreisjugen­dpfleger als auch seine Tätigkeit als Geschäftsf­ührer des Kreisjugen­drings betrifft. Das gegen Thumann ausgesproc­hene Hausverbot für sämtliche Einrichtun­gen des KJR wurde aufgehoben. Der Kreisjugen­dring begrüßt, dass „in dieser doch insgesamt sehr belastende­n Thematik eine einvernehm­liche Lösung gefunden werden konnte und der Kreisjugen­dring sich nun weiter uneingesch­ränkt mit voller Tatkraft seinen Kernaufgab­en widmen kann“.

Was die Pfadfinder betrifft, hat die Causa Thumann aber noch kein Ende gefunden. Vorsitzend­er Thomas Raba teilte mit, dass am 15. Februar eine erste Anhörung am Landgerich­t Ingolstadt angesetzt sei. Ob man sich hier ebenfalls noch einig wird? Raba: „Auf den ersten Blick scheint mir das schwierig.“

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