Nun ist es offiziell: KJR und Alois Thumann sind sich einig
Die Zivilklage der Pfadfinder ist aber noch offen. Im Februar ist eine erste Anhörung am Landgericht
Neuburg Schrobenhausen Der ehemalige Geschäftsführer des Kreisjugendrings (KJR) Alois Thumann hat von 2009 bis 2012 jedes Jahr eine schwarze Kasse angelegt, in die er Gelder der Organisation verschwinden ließ. Wegen Untreue in vier Fällen erhielt er deshalb bereits vor einem Jahr einen Strafbefehl, den er auch akzeptierte. Das Ergebnis: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte die Schadenssumme auf 45 000 Euro beziffert. Zivilrechtlich ging es danach allerdings noch weiter. Wie bereits im Dezember durchsickerte, konnte man sich außergerichtlich einigen. Die Rede war von einer hohen fünfstelligen Summe (wir berichteten). Nun hat der Kreisjugendring dazu eine offizielle Pressemitteilung herausgegeben. Die Pfadfinder hingegen haben sich mit Thumann noch nicht geeinigt. Auch hier war man beim Abgleichen der Bücher auf Ungereimtheiten gestoßen.
In der Pressemitteilung heißt es: „Der Kreisjugendring NeuburgSchrobenhausen und Alois Thumann haben sich hinsichtlich sämtlicher zwischen den Beteiligten im Raum stehender Ansprüche im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs geeinigt.“Thumann habe gegenüber dem Kreisjugendring ein „schwerwiegendes haushaltsrechtliches Fehlverhalten“eingeräumt und aufrichtig die damit dem Kreisjugendring, den beim KJR Beschäftigten und den Organen des Kreisjugendrings entstandenen Unannehmlichkeiten bedauert. Thumann hat sich laut Pressemitteilung zur Zahlung eines fünfstelligen Betrags an den Kreisjugendring verpflichtet. Eine genaue Summe wurde wie schon im Dezember nicht genannt. Unabhängig davon würdigt der Kreisjugendring in der Mitteilung Thumanns langjährige Verdienste um die Jugendarbeit im Landkreis – sowohl was seine Arbeit als Kreisjugendpfleger als auch seine Tätigkeit als Geschäftsführer des Kreisjugendrings betrifft. Das gegen Thumann ausgesprochene Hausverbot für sämtliche Einrichtungen des KJR wurde aufgehoben. Der Kreisjugendring begrüßt, dass „in dieser doch insgesamt sehr belastenden Thematik eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte und der Kreisjugendring sich nun weiter uneingeschränkt mit voller Tatkraft seinen Kernaufgaben widmen kann“.
Was die Pfadfinder betrifft, hat die Causa Thumann aber noch kein Ende gefunden. Vorsitzender Thomas Raba teilte mit, dass am 15. Februar eine erste Anhörung am Landgericht Ingolstadt angesetzt sei. Ob man sich hier ebenfalls noch einig wird? Raba: „Auf den ersten Blick scheint mir das schwierig.“