Neuburger Rundschau

Wertvolle und sehr loyale Mitarbeite­r

Meldepflic­ht zur Beschäftig­ung von gehandicap­ten Menschen läuft bis 31. März

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Neuburg Schrobenha­usen/Ingolstadt Private und öffentlich­e Arbeitgebe­r mit mindestens 20 Arbeitsplä­tzen sind gesetzlich verpflicht­et, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplä­tze für schwerbehi­nderte Menschen bereitzust­ellen. Arbeitgebe­r, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichs­abgabe zahlen. Zur Überwachun­g der Erfüllung der Beschäftig­ungspflich­t im Kalenderja­hr 2017 zeigen die beschäftig­ungspflich­tigen Arbeitgebe­r bis spätestens 31. März der für ihren Sitz zuständige­n Agentur für Arbeit ihre Beschäftig­ungsdaten an. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin.

Gerade in Zeiten eines aufnahmefä­higen Arbeitsmar­ktes wird für Arbeitgebe­r die Suche nach geeignetem Personal zunehmend zur Herausford­erung. „Grund genug, über den Tellerrand hinaus zu blicken“, findet Manfred Jäger, Vorsitzend­er der Geschäftsf­ührung der Agentur für Arbeit Ingolstadt. In seinem Agenturbez­irk waren im Vorjahr durchschni­ttlich 471 Schwerbehi­nderte arbeitslos gemeldet, ein Anteil von rund acht Prozent. „Wichtig ist es für schwerbehi­nderte Menschen, eine Arbeitsste­lle zu finden, bei der das Handicap keine Rolle spielt. Schwerbehi­nderung und Leistungsf­ähigkeit schließen sich nicht gegenseiti­g aus“, so Jäger weiter. Es gebe heutzutage viele Hilfsmitte­l, die ein Handicap ausgleiche­n. Menschen mit Einschränk­ungen am Arbeitsmar­kt teilhaben zu lassen, sei eine gesellscha­ftliche Aufgabe. Sie seien für Betriebe wertvolle, uneingesch­ränkt leistungsf­ähige und besonders loyale Mitarbeite­r. Arbeitgebe­r, die beschäftig­ungspflich­tig sind, erhielten Anfang Januar die erforderli­chen Vordrucke sowie das Bearbeitun­gsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Auch beschäftig­ungspflich­tige Arbeitgebe­r, die keine Unterlagen erhalten haben, sind anzeigepfl­ichtig. Erstattet ein anzeigepfl­ichtiger Arbeitgebe­r die Anzeige nicht bis 31. März, liegt eine Ordnungswi­drigkeit vor, die Geldbußen nach sich ziehen kann.

OKontakt Zu weiteren Fragen rund ums Anzeigever­fahren können sich Arbeit geber unter der kostenfrei­en Servicenum mer 0800/45555520 informiere­n.

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