Wertvolle und sehr loyale Mitarbeiter
Meldepflicht zur Beschäftigung von gehandicapten Menschen läuft bis 31. März
Neuburg Schrobenhausen/Ingolstadt Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitzustellen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2017 zeigen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten an. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin.
Gerade in Zeiten eines aufnahmefähigen Arbeitsmarktes wird für Arbeitgeber die Suche nach geeignetem Personal zunehmend zur Herausforderung. „Grund genug, über den Tellerrand hinaus zu blicken“, findet Manfred Jäger, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ingolstadt. In seinem Agenturbezirk waren im Vorjahr durchschnittlich 471 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet, ein Anteil von rund acht Prozent. „Wichtig ist es für schwerbehinderte Menschen, eine Arbeitsstelle zu finden, bei der das Handicap keine Rolle spielt. Schwerbehinderung und Leistungsfähigkeit schließen sich nicht gegenseitig aus“, so Jäger weiter. Es gebe heutzutage viele Hilfsmittel, die ein Handicap ausgleichen. Menschen mit Einschränkungen am Arbeitsmarkt teilhaben zu lassen, sei eine gesellschaftliche Aufgabe. Sie seien für Betriebe wertvolle, uneingeschränkt leistungsfähige und besonders loyale Mitarbeiter. Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, erhielten Anfang Januar die erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Erstattet ein anzeigepflichtiger Arbeitgeber die Anzeige nicht bis 31. März, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die Geldbußen nach sich ziehen kann.
OKontakt Zu weiteren Fragen rund ums Anzeigeverfahren können sich Arbeit geber unter der kostenfreien Servicenum mer 0800/45555520 informieren.