In Sachen „dicker Luft“
Auch das Landgericht Ingolstadt ist damit beschäftigt, die Folgen des Abgasskandals juristisch aufzuarbeiten. Derzeit laufen 140 Verfahren. Worum es dabei geht
Ingolstadt Seit der Abgasskandal bei VW und Audi bekannt wurde, laufen am Landgericht Ingolstadt 140 Verfahren in Sachen Diesel-Gate. Seit 2016 ist man damit beschäftigt, die „Abgasverfahren“zivilrechtlich aufzuarbeiten.
● Was sind die Klagegründe? Wie das Gericht kürzlich mitteilte, richten sich die Klagen entweder gegen den Autohändler, gegen den Hersteller oder aber kombiniert gegen beide. Dafür gebe es ganz unterschiedliche Motive: Zwar haben die Autokonzerne Software-Updates angeboten, nicht wenige Autobesitzer fürchten aber langfristige Schäden am Wagen oder aber sie sorgen sich, dass ihr Wagen auf Dauer nicht mehr leistungsfähig bleibt. Dritte wiederum geben als Klagegrund den höheren Verbrauch ihrer Autos an oder den drohenden Wertverlust. Befürchtet wird ferner, dass die Autos irgendwann ihre Zulassung verlieren oder gar ein Fahrverbot droht.
● Gibt es rechtskräftige Urteile? Ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt ist bereits rechtskräftig. Der Käufer eines Audi A3 TDI Sportback wollte, dass der ortsansässige Händler den Kaufvertrag rückabwickelt. Der Autobesitzer hatte angegeben, er sei wegen fehlerhafter Angaben vom Händler über den Abgaswert „arglistig getäuscht“worden. Die zweite Zivilkammer hatte die Klage des Autobesitzers abgewiesen. Der Grund, verkürzt dargestellt: Dem A3-Fahrer sei es nicht gelungen dem Gericht darzulegen, dass der Autohändler von den manipulierten Abgaswerten wusste. Und: Ein etwaiges Wissen des Herstellers müsse sich der Händler nicht zurechnen lassen. Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht inzwischen be- stätigt. Was für eine zweite – vom Landgericht zugunsten eines Käufers getroffene Entscheidung – noch nicht gilt. Die Fälle sind unterschiedlich gelagert und die Materie ist kompliziert. Oft sind Gutachten notwendig und bislang fehle es auch noch an höchstrichterlicher Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof, hieß es kürzlich bei einem Pressegespräch. Es dauere, bis die unterschiedlich gelagerten Abgas-Klagen durch alle Instanzen sind und sich die Rechtsprechung entwickelt. ● Wie geht es weiter? Am Landgericht Ingolstadt wurden sämtliche mit dem Dieselskandal in Verbindung stehenden Verfahren – zwecks Vereinheitlichung der Rechtsprechung – auf eine Kammer übertragen und thematisch sortiert. Anfang März ist ein nächster Termin angesetzt. Dabei geht es um Verfahren gegen Automobilhändler. Weitere Gerichtstermine – Klagen gegen Händler und Hersteller und nur gegen die Hersteller – folgen dann bis in den Sommer.