CSU muss alle Kräfte bündeln
Der Übervater gab seine Abschiedsvorstellung und seinen Getreuen eine Losung mit auf den Weg: Politik betreiben heiße dienen und nicht herrschen. Horst Seehofer ließ in Schönesberg keinen Zweifel daran, dass ihm als Bundesminister in Berlin die Geschicke der Heimat nicht gleichgültig sein werden. „Ich werde euch unterstützen, wenn ich es leisten kann“, so der wichtige Zusatz. Eine Chance für Matthias Enghuber?
Die Fußstapfen des Stimmkreisabgeordneten Seehofers sind riesig, doch sein Wechsel nach Berlin ist auch die Gelegenheit, die Geschichte der CSU im Landkreis fortzuschreiben. Ohne mächtigen Mentor in München muss der Landkreis landespolitisch künftig mehr auf eigenen Füßen stehen. Der 68-Jährige wird sich als Heimatminister in seiner vermutlich letzten politischen Legislatur künftig um gleichwertige Lebensverhältnisse, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Raumordnung in der Republik kümmern, hat er angekündigt. Mit Matthias Enghuber haben die CSUDelegierten einem Kandidaten ihr Vertrauen gegeben, dem die Zukunft gehören könnte.
Erst 33 Jahre alt, gehört der Neuburger dennoch zu den Wortführern seiner Partei. Mit zwei Mandaten aus Kreis- und Stadtrat ausgestattet, hat er schon etliche kommunalpolitischen Sträuße ausgefochten, dabei stets besonnen Sachverstand und Sachlichkeit an den Tag gelegt. Als Seehofers Stimmkreisreferent saß er in den letzten knapp fünf Jahren zudem an der Schnittstelle von Landes- und Kreispolitik und verfügt als Bundeswahlkreisgeschäftsführer in Ingolstadt über beste Kontakte in die Politszene.
Doch die Wahl ist längst nicht gewonnen und alles andere als ein Selbstläufer für die CSU. Als Platzhirsch im Rennen um das politische Mandat für das Maximilianeum gilt Landrat Roland Weigert (Freie Wähler). Um gegen ihn zu bestehen, braucht Herausforderer Matthias Enghuber jede Unterstützung seiner Partei. Nur wenn es der CSU gelingt, alle Kräfte zu bündeln und die in der Nominierungsversammlung zelebrierte Harmonie zu bewahren, hat die Kampagne Aussicht auf Erfolg.