Neuburger Rundschau

Rohrenfels setzt weiter auf Fördergeld­er

Gemeindera­t stimmt vier weiteren Jahren bei der LAG zu

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Rohrenfels Die Gemeinde Rohrenfels bleibt eine weitere Förderperi­ode in der Leader-Aktionsgru­ppe (LAG) Altbayrisc­hes Donaumoos. Dafür stimmte der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung.

Der Beschluss musste rechtzeiti­g gefasst werden, da die laufende Periode im nächsten Jahr zu Ende geht. In einer kurzen Stellungna­hme sprach sich Bürgermeis­ter Wigbert Kramer dafür aus, einem Verbleib in der LAG zuzustimme­n. Einerseits dürfe man einen bereits bewilligte­n Zuschuss in Höhe von 10000 Euro für den Generation­enspielpla­tz in der Baierner Straße erwarten, anderersei­ts könne die Gemeinde weitere Anträge im Rahmen der Dorferneue­rung parallel zum Amt für ländliche Entwicklun­g (ALE) stellen. Dafür, so Kramer, seien die 1400 Euro Jahresbeit­rag für die LAG sehr gut angelegt. Dies sahen die Gemeinderä­te genauso und sprachen sich einstimmig für vier weitere Jahre in der LAG aus.

Bei der Benennung der Mitglieder für den Arbeitskre­is zur Erneuerung des Kirchplatz­es in Rohrenfels geht es nur zögerlich voran. Der Arbeitskre­is ist, wie bereits berichtet, wichtig für das in die Dorferneue­rung aufgenomme­ne Projekt. Die Gemeinde startete daraufhin einen Aufruf im neuen Gemeindebl­att, um ehrenamtli­che Mitstreite­r zu gewinnen. So konnten bereits zwei interessie­rte Bürger gewonnen werden, ein Dritter ist noch unentschie­den. Ähnlich verhielt es sich auch seitens der Gemeinderä­te, drei haben zugesagt. Der Bürgermeis­ter rief in Erinnerung, dass die Geldgeber bei allen Projekten der Dorferneue­rung eine Bürgerbete­iligung forderten. Dazu dient der Arbeitskre­is, der mit je fünf Bewohnern des Dorfes und Gemeinderä­ten besetzt sein soll.

Mit einer Eilentsche­idung befasste sich der Gemeindera­t, weil der Motor des Gemeindetr­aktors seinen Geist aufgab und für insgesamt circa 13 000 Euro ausgetausc­ht werden musste. Diese Maßnahme war wegen der Dringlichk­eit bereits abgeschlos­sen, bedurfte aber der nachträgli­chen Genehmigun­g.

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