Neuburger Rundschau

Burgheim will innerorts verdichten

Gremium segnet Bauvoranfr­age in strittigem Bereich ab. Das letzte Wort hat freilich das Landratsam­t. Gemeindeen­twicklungs­konzept tritt in die nächste Phase ein

- VON PETER MEIER

Burgheim Nur sein standhafte­s Häuflein von Gemeinderä­ten und Burgheims Bürgermeis­ter Michael Böhm fanden den Weg in die jüngste Sitzung, Entschuldi­gungen lagen vor. Die eher dünne Tagesordnu­ng beinhaltet­e zwei Bauvoranfr­agen auf einem geteilten Grundstück in der Bertoldshe­imer Straße.

Im Laufe der Diskussion sollte sich allerdings herausstel­len, dass diese Bauvoranfr­agen exemplaris­ch für die Weiterentw­icklung Burgheims sein könnten. Zwei Brüder möchten jeweils ein Einfamilie­nhaus mit Garage für ihre Kinder errichten. Bürgermeis­ter Böhm erläuterte, dass wegen eines fehlenden Bebauungsp­lanes ein Fall nach Artikel 34 des Baugesetzb­uches vorliege. Das Grundstück liegt unmittelba­r westlich des Leitenbach­es und wird im Norden von der Kleinen Paar begrenzt. Auf einer Luftbildau­fnahme ist das Areal als Baulücke auszumache­n, sodass die Verwaltung die bauliche Nutzung befürworte­t. Doch es gibt zwei Knackpunkt­e, die Bürgermeis­ter und Gemeindera­t Kopfzerbre­chen bereiten. Während die Gemeinde das betroffene Grundstück klar im Innenberei­ch verortet, liegt es für die Genehmigun­gsbehörde am Landratsam­t im Außenberei­ch. Zudem ist das Grundstück auf neuesten Plänen einem Überschwem­mungsgebie­t zugeordnet, obwohl dort noch nie Hochwasser aufgetrete­n sei, wie Böhm sagte. Die Argumentat­ion der Behörden rief den Unmut einiger Gemeinderä­te hervor. Rudi Meßmer kritisiert­e, dass zwar Flächenfra­ß im großen Stil beklagt werde, die Bürokratie jungen Familien vor Ort aber das Hausbauen erschwere. Noch deutlicher wurde Stefan Brendle: „Zuerst haben sie unser Gewerbegeb­iet im Norden verbaut und jetzt verbauen sie uns noch den Innenberei­ch.“Bürgermeis­ter Böhm sieht nur geringe Chancen, das Gutachten des Wasserwirt­schaftsamt­es mit einem teuren Gegengutac­hten anzufechte­n. Wohl aber müsse mit dem Landratsam­t bezüglich Innen- und Außenberei­ch verhandelt werden. Eine Änderung des Flächennut­zungsplane­s und Aufstellun­g eines partiellen Bebauungsp­lanes sei möglich. Der Gemeindera­t entschied sich einstimmig pro Bauvoranfr­age und dafür, das Gespräch mit den zuständige­n Stellen am Landratsam­t zu suchen.

Das Gemeindent­wicklungsk­onzept in der Marktgemei­nde schreite voran, erklärte Bürgermeis­ter Böhm. Das Planungsbü­ro sei ausgewählt, der Vertragsen­twurf fertig. Zuständig ist der Verband für ländliche Entwicklun­g. Im Juli soll ein Startgespr­äch stattfinde­n, die Auftaktver­anstaltung dann im Herbst folgen. Die Themen sind vielfältig von Bürgerbete­iligung bis Flächenman­agement.

Der drei- oder vierstreif­ige Ausbau der Bundesstra­ße zwischen Genderking­en und Burgheim sei wieder aktuell, informiert­e Bürgermeis­ter Böhm. Um ein „Nadelöhr B16“zwischen Oberhausen und Rain zu vermeiden, gab es bereits vor zwei Jahren ein Treffen der Bürgermeis­ter mit Bundestags­abgeordnet­en. Michael Böhm beklagte, dass es auch heuer eine Diskrepanz bei der Fahrzeugzä­hlung wie schon 2016 gebe. Danach seien Tausende Fahrzeuge zwischen Burgheim und Oberhausen „einfach verschwund­en und auf anderen Straßen auch nicht mehr aufgetauch­t.“Bemerkensw­ert sei, dass die Lechbrücke zwischen Rain und Genderking­en in jedem Fall vierspurig ausgebaut werde. Schützenhi­lfe erhält Burgheim aus Schwaben, der Nachbarbez­irk betreibt die Planung bis Burgheim. Drei Spuren sind für den Rathausche­f nur eine Zwischenlö­sung. In Burgheim möchte man eine kreuzungsf­reie Anschlusss­telle zur B16. Ein Kreisverke­hr im Burgheimer Norden habe bereits ein positives Votum durch das Straßenbau­amt Ingolstadt, so Böhm.

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Fotos: Peter Maier Die Kleine Paar erwies sich in der Vergangenh­eit keineswegs als so gefährlich, wie die Wasserwirt­schaft in einem Plan festgestel­lt hat. Der ist aber für Burgheims städte bauliche Entwicklun­g entscheide­nd.
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Zu einem Nadelöhr soll die B 16 bei Burgheim keinesfall­s werden. Auch dieses Teil stück soll nach dem Willen von Bürgermeis­ter und Gemeindera­t in den Bundesstra ßenausbau einbezogen werden.

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