Mein Ex Mann, der Betrüger
Eine 58-Jährige erhält Zahlungen aus illegalen Geschäften und wird jetzt wegen Geldwäsche verurteilt
Neuburg Die Frau habe gewusst, dass ihr Exmann keinen anderen Beruf außer Betrüger habe, war die Staatsanwaltschaft überzeugt. Am Montag nun musste sich eine 58-Jährige wegen Geldwäsche in sechs Fällen vor dem Amtsgericht Neuburg verantworten. In der Anklageschrift war von über 127000 Euro die Rede, die auf Konten der Frau in Neuburg und Rumänien gefunden wurden.
Überwiesen haben soll das Geld Exmann der 58-Jährigen, der bereits wegen neunfachen Betruges zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Der hatte Darlehen und Sicherheiten für die Vermittlung von Darlehen in Höhe von 231000 Euro nicht zurückbezahlt und seiner Exfrau, die 2013 und 2015 wieder mit ihm in einer südlichen Landkreisgemeinde zusammengelebt hatte, mehrere Beträge von insgesamt 127 000 Euro überwiesen. Die 58-Jährige hatte über das Geld verfügt.
Verteidigerin Isabella Komm strebte gleich zu Beginn der Verhandlung eine Einstellung des Verfahrens an. Ebenso sollte der Strafbefehl, gegen den die Angeklagte bereits im Februar 2017 Einspruch eingelegt hatte, nicht verlesen werden. Denn, so die Anwältin, dieser sei fehlerhaft in Bezug auf die Überweisungen. Außerdem greife deutsches Recht nicht, da ein Geldtransfer lediglich in Rumänien stattgefunden habe. Beide Anträge lehnte Richter Marius Lindig ab.
Nach einem Rechtsgespräch einigten sich die Verfahrensbeteiligder ten, bei einem Geständnis der Frau fünf der sechs Anklagepunkte fallen zu lassen. Die Strafe für diese Taten würde bei einer Verurteilung nicht mehr ins Gewicht fallen. Ein Urteil werde dann zwischen 60 und 120 Tagessätzen liegen. Diesen Vorschlag nahm die 58-Jährige an und gestand, 35 000 Euro auf ihrem Konto in Rumänien aus den Machenschaften ihres Exmannes erhalten zu haben. Staatsanwalt Gerhard Reicherl forderte aufgrund des Geständnisses und der bisher reinen Weste der Frau 90 Tagessätze à 35 Euro. Die Angeklagte habe nicht die Absicht gehabt, Geld beiseite zu schaffen, dennoch bleibe es eine leichtfertige Geldwäsche, so Reicherl. „Sie haben gewusst, dass ihr Exmann keinen anderen Beruf als Betrüger hat und wussten daher auch, woher das Geld stammt“, resümierte er. Denn schon früher war der Mann wegen Betrügereien straffällig geworden. Amtsrichter Marius Lindig schloss sich der Forderung des Staatsanwaltes an und verurteilte die 58-Jährige schließlich zu 3150 Euro Geldstrafe.