Bergheim will keine „grellbunten“Zäune
Bergheim In der Gemeinde Bergheim wurden die Richtlinien für Zäune und Mauern um ein Grundstück neu aufgelegt. Die sogenannte Einfriedungssatzung gilt ab 1. Juli für alle Gebiete ohne Bebauungsplan und betrifft nur neue Projekte. Bestehende Grundstücksabgrenzungen müssen also nicht verändert werden.
Das Ziel des Gemeinderats war, die Bestimmungen so einfach und unkompliziert wie möglich zu machen. Und die lauten im Wesentlichen wie folgt:
● Höhe: Grundsätzlich dürfen Zäune und Mauern zur Straßenseite hin nicht höher als 1,50 Meter hoch sein, die restlichen Grundstücksseiten dürfen maximal zwei Meter hoch eingegrenzt werden. Nur entlang der Neuburger Straße gilt an der Straßenfront ein Höchstmaß von zwei Metern.
● Optik: Unverputzte Betonmauern (außer es handelt sich um eine Stützmauer) und geschlossene Bretterwände sind nicht erwünscht. Außerdem sollen sie nicht in „grellbunten“Farben gestrichen werden.
● Schlupfloch: Die Zäune sollen Kleintieren (z.B. Igel) die Möglichkeit geben, hindurchschlüpfen zu können.
Die Satzung wurde von der Mehrheit der Gemeinderäte genehmigt. Nur Engelbert Winter störte sich an dem unbestimmten Begriff „grellbunt“. Er wünschte sich eine nähere Definition. Weil aber ein passenderer Begriff nicht gefunden wurde, lehnte er das neue Regelwerk ab.