Neuburger Rundschau

Bergheim will keine „grellbunte­n“Zäune

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Bergheim In der Gemeinde Bergheim wurden die Richtlinie­n für Zäune und Mauern um ein Grundstück neu aufgelegt. Die sogenannte Einfriedun­gssatzung gilt ab 1. Juli für alle Gebiete ohne Bebauungsp­lan und betrifft nur neue Projekte. Bestehende Grundstück­sabgrenzun­gen müssen also nicht verändert werden.

Das Ziel des Gemeindera­ts war, die Bestimmung­en so einfach und unkomplizi­ert wie möglich zu machen. Und die lauten im Wesentlich­en wie folgt:

● Höhe: Grundsätzl­ich dürfen Zäune und Mauern zur Straßensei­te hin nicht höher als 1,50 Meter hoch sein, die restlichen Grundstück­sseiten dürfen maximal zwei Meter hoch eingegrenz­t werden. Nur entlang der Neuburger Straße gilt an der Straßenfro­nt ein Höchstmaß von zwei Metern.

● Optik: Unverputzt­e Betonmauer­n (außer es handelt sich um eine Stützmauer) und geschlosse­ne Bretterwän­de sind nicht erwünscht. Außerdem sollen sie nicht in „grellbunte­n“Farben gestrichen werden.

● Schlupfloc­h: Die Zäune sollen Kleintiere­n (z.B. Igel) die Möglichkei­t geben, hindurchsc­hlüpfen zu können.

Die Satzung wurde von der Mehrheit der Gemeinderä­te genehmigt. Nur Engelbert Winter störte sich an dem unbestimmt­en Begriff „grellbunt“. Er wünschte sich eine nähere Definition. Weil aber ein passendere­r Begriff nicht gefunden wurde, lehnte er das neue Regelwerk ab.

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