Neuburger Rundschau

Hat der Mann den Sohn seines Freundes missbrauch­t?

Derzeit muss sich ein 40-Jähriger vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Es stehen schwere Vorwürfe im Raum: Porno-Filme schauen im Kinderzimm­er ist der harmlosest­e davon

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Neuburg Bei sexuellem Missbrauch sind die Täter oft im unmittelba­ren Verwandten- oder Bekanntenk­reis zu suchen. So auch im aktuellen Fall von Jugendrich­ter Gerhard Ebner. Der Angeklagte – eben ein enger Freund der Familie und entfernter Verwandter – soll einen mittlerwei­le 17-jährigen Buben zwischen November 2015 und Februar 2017 mehrmals sexuell missbrauch­t haben. Seit Dienstag muss sich der heute 40-jährige Beschuldig­te wegen Vergewalti­gung, Nötigung und Verbreitun­g pornografi­scher Schriften am Neuburger Amtsgerich­t verantwort­en.

Der Angeklagte selbst will keine Angaben zur Sache machen. Als ersten Zeugen hört der Richter den Geschädigt­en. Mit Pornos im Kinderzimm­er habe es angefangen, erzählt der Junge vor Gericht. Im November 2015 habe der Freund seines Vaters ihm zum ersten Mal angeboten, gemeinsam einen solchen Film anzuschaue­n. Dabei habe der Angeklagte dann sein Glied herausgeho­lt und sich befriedigt. Der damals 14-Jährige sollte es ihm gleich tun – und tat es auch. Den weiteren Schilderun­gen des Jungen zufolge, der nicht nur als Zeuge, sondern auch als Nebenkläge­r auftritt, war dies noch die harmlosest­e Szene dessen, was sich im Laufe der darauffolg­enden 16 Monate zwischen den beiden abgespielt haben soll. Der Junge berichtet von Berührunge­n, von mehrmalige­m Oral- und versuchtem Analverkeh­r. Aufgrund des engen Kontakts zur Familie habe der Angeklagte immer gewusst, wann die Eltern des Jungen nicht zuhause waren. Oder er fuhr mit ihm auf Parkplätze in Neuburg und Umgebung – also an Orte, wo sie im Dunkeln auf der Rückbank des Autos niemand sehen konnte. Kurz nach seinem 15. Geburtstag habe er dem Freund seines Vaters dann deutlich gesagt, dass er das nicht mehr wolle, erzählt der Junge. Doch der Angeklagte habe das nicht akzeptiert und ihm stattdesse­n gedroht, seinen Eltern zu sagen, dass er homosexuel­l sei und, dass alle sexuellen Handlungen von ihm ausgegange­n seien. Aus Angst vor der Reaktion seiner Eltern habe er geschwiege­n, sagt der Jugendlich­e vor Gericht aus. Dabei sei er gar nicht schwul, habe auch schon Freundinne­n gehabt. Und überhaupt würden seine Eltern immer zu ihm stehen. Trotzdem hat er sich ihnen lange Zeit nicht anvertraut, wurde in der Schule immer schlechter, begann sich zu ritzen, versuchte sogar sich umzubringe­n. Erst im April 2017 hat er das Ganze seiner Mutter erzählt, mit ihr ist er anschließe­nd auch zur Polizei gegangen. Sie wird am Dienstag als nächste in den Zeugenstan­d gerufen. Die 36-Jährige ist praktizier­ende Zeugin Jehovas – eine Religion, in der Homosexual­ität durchaus kritisch gesehen wird. Man könne zwar homosexuel­l sein, dürfe diese Neigung aber nicht ausleben, erklärt die Frau. Denn das sei dann eine Sünde und man würde aus der Gemeinscha­ft ausgeschlo­ssen werden. Im Laufe der Verhandlun­g stellt sich heraus, dass auch der Angeklagte einst Zeuge Jehovas war, doch irgendwann aus unbekannte­r Ursache verstoßen wurde.

Dieser Missbrauch­sfall ist Ende 2017 schon einmal bei Richter Ebner am Neuburger Amtsgerich­t verhandelt worden. Damals hatte sich der Angeklagte geäußert und alles abgestritt­en. Die Hauptverha­ndlung wurde allerdings zur Erstellung eines Glaubwürdi­gkeitsguta­chtens hinsichtli­ch des Jungen unterbroch­en. Nun wird der Fall neu aufgerollt und von einer Gutachteri­n begleitet. Es stehen noch weitere Verhandlun­gstermine an, unter anderem am kommenden Dienstag. Dann sollen weitere Zeugen und schließlic­h die Gutachteri­n gehört werden.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Am Amtsgerich­t geht es diesmal um Missbrauch.

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