Die Freiheit der Kunst hat Grenzen
Gerichtsurteil zu AfD-kritischem Stück
Berlin Die christlich-konservative Publizistin Gabriele Kuby hat in Teilen erfolgreich gegen das Theaterstück „Fear“der Berliner Schaubühne geklagt. Das Berliner Kammergericht untersagte dem Theater, der in Bayern lebenden Kuby in dem Stück Sätze zuzuschreiben wie „Ich hetze gegen Juden“, „Was wir brauchen, sind Faschistinnen“und die Publizistin als „verknitterte, ausgetrocknete düstere Seele“zu beschreiben. In anderen Klagepunkten Kubys entschied der 24. Zivilsenat jedoch für das Theater.
Die Publizistin wollte erreichen, dass kein Porträtfoto von ihr im Bühnenbild verwendet und kein Bild von ihr mit ausgestochenen Augen als Maske genutzt werden darf. Das wurde von dem Gericht mit der Begründung zurückgewiesen, die Grenzen der Schmähkritik würden damit nicht überschritten. Auch dürften generell Tonbandaufnahmen von ihr verwendet werden und der Klägerin stehe kein Schmerzensgeld von 20 000 Euro zu. Indem Kuby ihre öffentlich gehaltenen Reden auch im Internet zugänglich gemacht habe, habe sie ihrer Verbreitung an unbestimmt viele Menschen zugestimmt, so die Begründung.
Soweit allerdings einige in dem Stück wiedergegebene verfremdete Zitate dazu führten, dass der Klägerin Aussagen untergeschoben würden, die sie nicht gemacht habe, werde sie in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die verwendeten Passagen im Original ließen weder erkennen, dass die Klägerin den Faschismus befürworte, noch dass sie sich hetzerisch über Juden geäußert habe, hieß es. Sie als „verknitterte, ausgetrocknete düstere Seele“zu bezeichnen, verletze ihre Menschenwürde. Diese Beeinträchtigung wiege derart, dass die Kunstfreiheit zurücktreten müsse.
Anders bewerte das Gericht die Äußerung: „Ich halte eine Hasspredigt.“Hier handele es sich um eine zulässige Meinungsäußerung im Rahmen einer künstlerischen Darstellung, hieß es. Ebenso dürfe die Schaubühne in dem Stück Kuby zuschreiben, sie betreibe mit AfD-Politikerinnen einen Verein zur Rechristianisierung des Abendlandes.
Das Urteil in zweiter Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Wegen des Pegida- und AfD-kritischen Theaterstücks von Regisseur Falk Richter hatten er und die Berliner Schaubühne im Jahr 2015 Morddrohungen erhalten.