Lustiger Lichteinfall endet vor Gericht
Weil ein 31-Jähriger ohne Einwilligung ein Foto von einem Bekannten machte, musste sich der Neuburger vor dem Amtsgericht verantworten
Neuburg Wer weiß, wenn sich der Vorfall im vergangenen März nur wenige Minuten später ereignet hätte und die Sonne ein paar Grad weiter über das Firmament gewandert wäre, wäre allen Beteiligten wohl eine Menge Ärger erspart geblieben. Was sich in den frühen Morgenstunden jenes Tages abspielte, landete nämlich einige Monate später auf dem Tisch von Richter Marius Lindig, der gestern die Verhandlung nach einem zuvor eingelegten Einspruch erneut eröffnete.
Konkret geht es um einen 31-jährigen Kraftfahrer aus Neuburg, der sich am besagten Märzmorgen gegen sechs Uhr mit seiner Freundin und einem flüchtigen Bekannten, einem 35-jährigen Karosseriebauer, in der Wohnung der Freundin getroffen hat. Dort soll der angeklagte Kraftfahrer von dem Bekannten ohne dessen Einwilligung ein Foto gemacht haben, das er dann per WhatsApp an den Abgebildeten selbst sowie die damalige Freundin geschickt haben soll. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete daher: Fotoaufnahme ohne Einwilligung. Zusätzlich verletze das Bild einen „höchstpersönlichen Lebensbereich“, da das Foto in der Wohnung der Freundin geschossen wurde.
Die Vorwürfe seien „nicht verkehrt“, räumte der Angeklagte ein. Auf die Frage des Richters Lindig, warum der 31-Jährige das Foto gemacht habe, erklärte dieser: „Es gab in dem Moment einen doofen Lichteinfall.“Dadurch habe man nur einen Teil der Stirn des Bekannten gesehen, der Rest des Gesichts sei aber im Dunkeln gelegen und deshalb nicht zu sehen gewesen. „Das erschien mir lustig“, fügte der Angeklagte hinzu. Der abgebildete Karosseriebauer bestätigte die Geschichte mit seiner Aussage weitestgehend. Eine Erlaubnis habe er dem Beschuldigten nicht erteilt, als dieser von etwa zwei bis drei Metern Entfernung den Auslöser drückte.
Nach etwa halbstündiger Verhandlung hielt es die Staatsanwältin nicht mehr für nötig, einen weiteren Zeugen – einen Bekannten der drei Beteiligten – anzuhören. Sie sah das Persönlichkeitsrecht des Karosseriebauers nicht verletzt, da er auf dem Foto durch den Schatten auf seinem Gesicht nicht klar identifizierbar sei. Dieser Meinung schloss sich auch Richter Marius Lindig an, weshalb das Verfahren gegen den 31-Jährigen eingestellt wurde.