Der Unfall des Taxifahrers und die Frage: Ab wann darf man nicht mehr Auto fahren?
Gesundheit Der Allgäuer Max Salcher verlor seinen Führerschein wegen eines Bagatellunfalls. Weil er jedoch Herzprobleme hat, verweigern ihm Gutachter die Rückgabe seiner Fahrerlaubnis
Augsburg Dies hier ist ein Fall, wie es vielleicht noch viele andere, ähnlich gelagerte in Bayern gibt: Ein 69-jähriger Mann bekommt seinen Führerschein nicht mehr zurück. Er ist darüber regelrecht verzweifelt. Mehrere Gutachten verwehren ihm die Rückgabe, weil die Experten der Meinung sind, dass er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hinters Steuer setzen sollte.
Ohne Auto ist er aber auf dem Land ziemlich aufgeschmissen. „Ich muss regelmäßig zu meinen Ärzten. Ohne Führerschein geht da gar nichts“, klagt der Allgäuer Max Salcher. Der Mann aus Legau versteht nicht, dass er eine Gefahr für den Verkehr darstellen soll, wie es die Spezialisten behaupten. „Ich bin weder betrunken gefahren, noch nehme ich Drogen, noch bin ich ein notorischer Temposünder“, sagt er. Allerdings ist er von verschiedenen Krankheiten geplagt. Deswegen könnte ihm ein lebensbedrohliches Vorhofflimmern drohen. So steht es in einem Gutachten.
Was war passiert? Der 69-Jährige wollte am 5. Oktober 2015 mit seinem Pkw von der A96 auf den Parkplatz Wertachtal Nord fahren. Dabei bog er aus zunächst ungeklärten Gründen zu früh ab, fuhr ein Ausfahrtsschild um und prallte an die Mittelleitplanke, wo das Fahrzeug schließlich zum Stehen kam. Dann schaltete Salcher die Warnblinkanlage ein.
Im Krankenhaus wurde beim Auslesen des Herz-Defibrillators festgestellt, dass der Grund für das zu frühe Abbiegen ein „Herzkammerflimmern mit Herz-KreislaufStillstand“gewesen sei. Der zuständige Arzt der Kreisklinik in Mindelheim meldete auf Polizeianfrage die Diagnose, die schließlich ein Fahrverbot zur Folge hatte. Grund ist Paragraf 11 der Fahrererlaubnisverordnung (FeV). Darin steht, dass keine Erkrankung und kein Mangel vorliegen dürfen, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen. Das kann etwa bei Alkoholsucht, aber eben auch bei Depressionen, Diabetes, Epilepsie oder Herzleiden der Fall sein. Genau wie bei Max Salcher, der neben seinen Herzproblemen unter anderem noch ein Nierenleiden hat und deswegen regelmäßig zum Blutreinigen, also zur Dialyse, muss.
Weil Max Salcher aber, als er sich gesundheitlich besser fühlte, wieder selbst Auto fahren wollte, musste er seine Eignung dafür nachweisen. Das gelang ihm bis zum heutigen Tag nicht. Die Gutachterstelle für eine Fahreignung des TÜV hatte bereits im Juli 2017 festgestellt, dass Salcher insbesondere aufgrund seiner Herzschwäche und seiner Herzrhythmusstörungen nicht mehr fahrtüchtig sei. Außerdem sei er nicht krankheitseinsichtig, wie es im Fachjargon heißt. Drei Anläufe hat Salcher schon unternommen, seinen Führerschein wiederzubekommen – dreimal sei er durch die Untersuchung gefallen, erzählt er.
Ohne Erlaubnis zu fahren ist wiederum verboten. Wer von der Polizei gestoppt wird, jedoch wegen einer Erkrankung eigentlich nicht fahren dürfte, muss neben dem Entzug des Führerscheins und einem Bußgeld sogar mit einer Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (Paragraf 315c Strafgesetzbuch) rechnen.
Wie aber bekommt man seinen „Lappen“wieder? „Das ärztliche Gutachten ist für die Behörde das wichtigste Hilfsmittel, um zu beurteilen, ob jemand fahrgeeignet ist oder nicht“, heißt es in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Unterallgäu auf Anfrage. Ein Betroffener könne jederzeit einen Antrag stellen, seine Fahreignung erneut prüfen zu lassen. Er könne selbst einen Arzt wählen. Die Führerscheinstelle am Landratsamt überprüft dann die Qualifikation des Arztes. Hat er die entsprechende Qualifikation, stellt ihm die Führerscheinstelle die Akte des Betroffenen zur Verfügung und erteilt ihm den Auftrag, die Person zu untersuchen. Die Führerscheinstelle prüft dann, ob das Gutachten schlüssig ist. Mitunter kommen Nachfragen zum Gutachten. In der Praxis weicht die Führerscheinstelle nur in seltenen Fällen von der medizinischen Sicht ab. Voraussetzung, um seinen Führerschein wiederzuerhalten, ist also ein positives Gutachten eines Arztes mit entsprechender Qualifikation.
Max Salcher konnte es anfangs noch nachvollziehen, dass er sich nicht mehr hinters Steuer setzen darf. Weil er jedoch alleine zum Absolvieren seiner Arzttermine immer wieder ein Auto braucht – die Taxikosten häufen sich bei ihm auf monatlich weit über 100 Euro –, versucht er, nachzuweisen, dass er wieder fahrtüchtig ist: „Ich nehme regelmäßig die von den Ärzten verordneten Medikamente ein und gehe zur Herzsportgruppe, um gesund zu bleiben“, sagt er. Außerdem habe er schon seit drei Jahren keine Herzrhythmusstörung mehr.
Doch aufgrund der negativen Gutachten des TÜV Süd sieht es bisher schlecht aus, obwohl zwei andere Ärzte – ein Neurologe und ein Nierenarzt – den Entzug der Fahrerlaubnis aus ihrer Sicht für nicht gerechtfertigt halten. „Er ist vollkommen kreislaufstabil“, heißt es da. Salcher versteht die Welt nicht
Herzkammerflimmern am Steuer erlitten
Max Salcher möchte seinen Führerschein zurück.
Die Chancen, dass er wieder fahren darf, stehen schlecht
mehr: „Für alle Menschen mit Handicap wird gesorgt. Sie werden wieder in die Gesellschaft eingegliedert. Ich kann nicht einmal ohne fremde Hilfe zu meinen Ärzten fahren. So fühle ich mich ein wenig wie lebendig begraben“, klagt er.
Salchers Schicksal ist sicher tragisch. Aber wegen des Risikos eines plötzlichen Kontrollverlustes stehen die Chancen, wieder Auto fahren zu dürfen, nach wie vor schlecht für ihn. Vor Gericht hätte Salcher wohl keine Chance: Nach einem Urteil (Aktenzeichen 3 K 518/01) des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße ist aufgrund einer schweren Herzerkrankung der Entzug des Führerscheins gerechtfertigt.
Dafür gibt es Gründe: Einer verkehrswissenschaftlichen Untersuchung zufolge ist in Deutschland bei etwa 0,4 Prozent der Verkehrstoten ein plötzlicher, natürlicher Tod am Steuer die Ursache. Meist steckt eine Herzkrankheit dahinter. Trotzdem will Salcher nicht aufgeben: „Ich mache nochmals einen Test. Denn ich will wieder Auto fahren.“