Neuburger Rundschau

Schwere Vorwürfe auch gegen einen Tierarzt

In der Sendung „stern TV“wirft eine Vertreteri­n einer Tierschutz­organisati­on einem Tierarzt aus Ingolstadt vor, dass er den Verkauf der Hunde ins Ausland durch gefälschte Impfpässe unterstütz­en wollte. Die Ermittlung­en laufen

- VON MANFRED RINKE

Neuburg Hat sich auch ein Tierarzt aus Ingolstadt im Zusammenha­ng mit dem Tierdrama in Obermaxfel­d strafbar gemacht? Dieser Verdacht drängt sich nach der Ausstrahlu­ng des Beitrags über die Hundetragö­die am Mittwochab­end in der Sendung „stern TV“auf. Dort hat die Tierschutz­organisati­on „Vier Pfoten“nicht nur den örtlichen Behörden ein grobes Versagen unterstell­t. Ohne den Tierarzt, so der Vorwurf einer Vertreteri­n der Organisati­on in der Sendung, wäre ein Verkauf der Hunde ins Ausland überhaupt nicht möglich gewesen. Denn ohne die notwendige Tollwutimp­fung hätten die Tiere die Grenze in ein europäisch­es Nachbarlan­d erst gar nicht passieren dürfen.

Der Film war im Grunde eine Bestätigun­g dessen, was seit Montag deutschlan­dweit in den Medien zu lesen war. Wie in der

berichtet, hatte eine Anzeige des Hundehalte­rs zum Verkauf von Tieren ins Ausland „Vier Pfoten“auf den Plan gerufen und die Aktion ins Rollen gebracht. Letztlich gelang es bei einem eingefädel­ten Scheinkauf, sich ein Bild vom herunterge­kommenen Zustand des Anwesens und der mitunter nicht minder verwahrlos­ten Tiere zu machen. Mittlerwei­le sind über 60 Hunde in Tierheimen in Bayern untergekom­men, die meisten in Neuburg.

Dort hat eine Hündin erst am Dienstag neun Junge geworfen. Eine weitere erwartet ebenfalls Nachwuchs. Auf dem Röntgenbil­d hat der Neuburger Tierarzt Hans Schneemeie­r, der seit Freitag mit Tierheimle­iter Gerhard Schmidt kaum noch Ruhe findet, „mindestens zehn kleine Köpfe“ausgemacht. Damit wächst die Zahl der Hunde, die allein in Neuburg verpflegt werden müssen, auf über 50. Wie viele sich noch auf dem Anwesen in Obermaxfel­d befinden, ist da-

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nach wie vor nicht eindeutig klar. Schneemeie­r vermutet, dass dort durchaus noch über 50 Vierbeiner hausen könnten.

In dem Beitrag auf „stern TV“wurde der beschuldig­te Tierarzt aus Ingolstadt auch direkt mit den Vorwürfen konfrontie­rt. Er wies jede Schuld von sich. Vorgeworfe­n wird ihm, dass er den Eu-impfpass nicht korrekt ausgefüllt haben soll. Das europaweit gültige Dokument muss zum Beispiel die Chipnummer und das Datum, wann die Kennung beim Hund gesetzt wurde, enthalten. Au- muss festgehalt­en sein, wann – wenn überhaupt – die Tiere gegen Tollwut geimpft wurden. Das muss mindestens drei Wochen vor einem Grenzübert­ritt erfolgt sein, weil der Körper so lange braucht, um die Antikörper zu produziere­n. Im Eu-impfpass, der im Film gezeigt wurde, war ein Datum Mitte Oktober eingetrage­n. Die Seiten mit der Kennung des Hundes und der Tollwutimp­fung müssen vollständi­g ausgefüllt sein und zum Schutz laminiert werden. Doch die Seiten im Pass, die im Beitrag der Sendung gegegen zeigt wurden, waren weder das eine, noch das andere. Zudem wurde in der Sendung der Eindruck erweckt, dass der Tierarzt die Hunde erst am Tag der geplanten Ausreise geimpft haben soll.

Inwieweit eine strafbare Falschbeur­kundung und damit eine Straftat des Tierarztes aus Ingolstadt vorliegt, werde laut Auskunft der Pressestel­le des Polizeiprä­sidiums Oberbayern in Ingolstadt derzeit noch geprüft. Die Rechtslage, so ein Sprecher, sei komplizier­t. Doch die Staatsanwa­ltschaft ermittle jedenßerde­m falls nicht nur gegen den Hundehalte­r, sondern auch gegen den Tierarzt.

Ob überhaupt und wenn ja, auch wann die Hunde geimpft wurden, lässt sich im Übrigen durch eine Blutunters­uchung bei den Tieren ermitteln. Bei der sogenannte­n Tollwut-titerbesti­mmung kann festgestel­lt werden, in welcher Konzentrat­ion sich Antikörper im Hundeblut befinden. Diese werden, wie bereits erwähnt, vom Körper erst drei Wochen nach der Impfung produziert.

 ?? Foto: Manfred Rinke ?? Es gibt genaue Vorschrift­en, wie der europaweit gültige Heimtierau­sweis ausgefüllt sein muss. Bestimmte Seiten, wie die mit den Angaben zum eingesetzt­en Chip und die zur Tollwutimp­fung, müssen vollständi­g ausgefüllt und laminiert sein. Beim im „stern TV“gezeigten Pass waren sie weder das eine, noch das andere.
Foto: Manfred Rinke Es gibt genaue Vorschrift­en, wie der europaweit gültige Heimtierau­sweis ausgefüllt sein muss. Bestimmte Seiten, wie die mit den Angaben zum eingesetzt­en Chip und die zur Tollwutimp­fung, müssen vollständi­g ausgefüllt und laminiert sein. Beim im „stern TV“gezeigten Pass waren sie weder das eine, noch das andere.

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