Krankenkasse muss teure Behandlung in USA zahlen
Gesetzliche Krankenkassen müssen unter Umständen auch sehr hohe Kosten für eine Behandlung im Ausland bezahlen. Das entschied das Sozialgericht Bremen zugunsten eines lebensbedrohlich kranken Jugendlichen in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, bei dem es um eine 300 000 Euro teure Behandlung in den USA ging. Erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland habe es nicht mehr gegeben. Der Jugendliche wurde mit einem schweren Herzfehler geboren und litt als Folge an einer seltenen Bronchitis fibroplastica. Seine Krankenkasse wollte die Kosten nicht übernehmen.