Lebenslänglich für eine bestialische Tat
Prozess Ein 34-Jähriger tötet an einer Hamburger S-Bahn-Station die eigene Tochter auf grausame Weise – und ermordet dann auch die Mutter des Kindes
Hamburg Mitten in der Hamburger Innenstadt zieht ein Mann im April 2018 an einem belebten S-Bahnsteig ein Messer aus einem Rucksack und sticht auf seine einjährige Tochter und ihre Mutter ein. Zahlreiche Passanten werden Zeugen des grausamen Verbrechens an der Station Jungfernstieg.
Das Landgericht Hamburg hat ihn am Freitag wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Der 34-Jährige habe seine Tochter Mariam zum „bloßen Objekt seiner Rache“an der fünffachen Mutter gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bülter. Der aus dem westafrikanischen Niger stammende Mann hörte mit ernster Miene ruhig zu, senkte immer wieder den Kopf. Auf der Bank gegenüber saßen ein Sohn und die Schwester der getöteten Frau, die ursprünglich aus Neustrelitz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) stammt. Nach dem Verlust der Mutter leben die Kinder nicht mehr zusammen, sondern bei verschiedenen Verwandten.
Die Ermordung des kleinen Mädchens sei eine besonders „plakative und demonstrative Tötungsart“gewesen, meinte Bülter. Erst habe der Angeklagte seiner in einem Buggy sitzenden Tochter in den Bauch gestochen und ihr dann fast vollständig den Kopf abgetrennt. Als die Mutter zu ihrer Tochter eilen wollte, habe er auch sie mit voller Wut angegriffen. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe seien erfüllt. Hintergrund der Tat war nach Überzeugung des Gerichts ein Sorgerechtsstreit. Mariam war das einzige gemeinsame Kind des Paares, das sich im Sommer 2017 endgültig getrennt hatte. Kurz darauf zog ein anderer Mann bei der Frau ein, der die Vaterrolle für das Kind übernahm – ebenfalls ein Afrikaner.
Darüber regte sich der Angeklagte auf, drohte, verlangte das gemeinsame Sorgerecht für die Tochter. Einen Tag vor der Tat hatte ihm ein Familiengericht signalisiert, dass sein Antrag auf ein gemeinsames Sorgerecht aber wohl keine Aussicht auf Erfolg haben werde.