Neuburger Rundschau

Bald drei zahnärztli­che Früherkenn­ungstermin­e

- (AZ)

Gesetzlich krankenver­sicherten Kleinkinde­rn zwischen dem 6. und dem vollendete­n 33. Lebensmona­t werden ab dem 1. Juli drei zahnärztli­che Früherkenn­ungsunters­uchungen angeboten. Wie die Kassenzahn­ärztliche Bundesvere­inigung (KZBV) und der GKV-Spitzenver­band (GKV-SV) mitteilten, wurde nun eine entspreche­nde Einigung erzielt. Diese muss allerdings noch dem Bundesgesu­ndheitsmin­ister zur Prüfung vorgelegt werden. Erstmals werden damit auch Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztli­che Prävention­sangebot einbezogen. Die drei zahnärztli­chen Früherkenn­ungsunters­uchungen sollen insbesonde­re das Auftreten frühkindli­cher Karies – auch „Nuckelflas­chen-Karies“genannt – vermeiden.

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