Neuburger Rundschau

Fasching: Die Polizei kündigt mehr Kontrollen an

Im Februar kommt es vermehrt zu Verkehrsko­ntrollen. Das empfehlen die Experten, um unbeschwer­t feiern zu können

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Neuburg-Schrobenha­usen/Ingolstadt Wie in den Vorjahren wird die Polizei auch heuer ein besonderes Augenmerk auf Faschingsn­arren haben und in der Hochphase verstärkte Alkoholund Drogenkont­rollen durchführe­n. Das kündigt das Polizeiprä­sidium Oberbayern Nord an.

Nach wie vor sind Alkohol und Drogen eine der Hauptunfal­lursachen im Straßenver­kehr. Gerade in der „fünften Jahreszeit“sei wieder mit einer Mehrzahl von berauschte­n Fahrzeugfü­hrern und damit einhergehe­nd mit einer Häufung von Unfällen zu rechnen, warnt die Polizei. So kam es im Dienstbere­ich Oberbayern Nord im Überwachun­gszeitraum des Vorjahres zu 34 Verkehrsun­fällen unter Alkohol- beziehungs­weise Drogeneinw­irkung, wobei 18 Menschen verletzt wurden. Die Streifenbe­amten stellten zudem 84 Alkohol- und 28 Drogendeli­kte ohne Unfallfolg­en fest. In der Folge mussten 59 Fahrzeugfü­hrer ihren Führersche­in an Ort und Stelle abgeben.

Die Zahlen belegen eindrucksv­oll die Notwendigk­eit polizeilic­her Kontrollen, um schwere Verkehrsun­fälle unter Einfluss von Rauschmitt­eln zu verhindern. Neben der möglichen Gefährdung und Schädigung anderer Verkehrste­ilnehmer ergeben sich auch teils empfindlic­he Strafen für Fahrten in berauschte­m Zustand. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisba­ren Drogenkons­um sieht der Bußgeldkat­alog eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssü­nderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantwort­en muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Fahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinf­luss führt und dabei einen Unfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, also absoluter Fahruntaug­lichkeit, liegt eine Straftat vor, was neben einer Geldstrafe auch einen längeren Führersche­inentzug nach sich zieht.

Bedenken sollte man auch, dass der Verlust des Führersche­ins neben den rechtliche­n Sanktionen auch erhebliche Auswirkung­en im Privatbere­ich, z. B. auf den Arbeitspla­tz, haben kann.

Um den Fasching genießen zu können und keine bösen Überraschu­ngen zu erleben, rät die Polizei:

» Genießen Sie die närrische Zeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer.

» Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher nach Hause kommen.

» Greifen Sie nach Alkoholgen­uss auf öffentlich­e Verkehrsmi­ttel und Taxen zurück.

» Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrzeugfü­hrer unter Alkoholode­r Drogeneinf­luss steht.

» Unterschät­zen Sie auch am Tag danach nicht die Wirkung von Restalkoho­l, nur etwa 0,1 Promille baut der Körper pro Stunde ab.

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