Fasching: Die Polizei kündigt mehr Kontrollen an
Im Februar kommt es vermehrt zu Verkehrskontrollen. Das empfehlen die Experten, um unbeschwert feiern zu können
Neuburg-Schrobenhausen/Ingolstadt Wie in den Vorjahren wird die Polizei auch heuer ein besonderes Augenmerk auf Faschingsnarren haben und in der Hochphase verstärkte Alkoholund Drogenkontrollen durchführen. Das kündigt das Polizeipräsidium Oberbayern Nord an.
Nach wie vor sind Alkohol und Drogen eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Gerade in der „fünften Jahreszeit“sei wieder mit einer Mehrzahl von berauschten Fahrzeugführern und damit einhergehend mit einer Häufung von Unfällen zu rechnen, warnt die Polizei. So kam es im Dienstbereich Oberbayern Nord im Überwachungszeitraum des Vorjahres zu 34 Verkehrsunfällen unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinwirkung, wobei 18 Menschen verletzt wurden. Die Streifenbeamten stellten zudem 84 Alkohol- und 28 Drogendelikte ohne Unfallfolgen fest. In der Folge mussten 59 Fahrzeugführer ihren Führerschein an Ort und Stelle abgeben.
Die Zahlen belegen eindrucksvoll die Notwendigkeit polizeilicher Kontrollen, um schwere Verkehrsunfälle unter Einfluss von Rauschmitteln zu verhindern. Neben der möglichen Gefährdung und Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer ergeben sich auch teils empfindliche Strafen für Fahrten in berauschtem Zustand. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Fahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Unfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, also absoluter Fahruntauglichkeit, liegt eine Straftat vor, was neben einer Geldstrafe auch einen längeren Führerscheinentzug nach sich zieht.
Bedenken sollte man auch, dass der Verlust des Führerscheins neben den rechtlichen Sanktionen auch erhebliche Auswirkungen im Privatbereich, z. B. auf den Arbeitsplatz, haben kann.
Um den Fasching genießen zu können und keine bösen Überraschungen zu erleben, rät die Polizei:
» Genießen Sie die närrische Zeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer.
» Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher nach Hause kommen.
» Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück.
» Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholoder Drogeneinfluss steht.
» Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht die Wirkung von Restalkohol, nur etwa 0,1 Promille baut der Körper pro Stunde ab.