Neuburgerin mit 3,25 Promille am Steuer
Weil sie stark alkoholisiert einen Unfall verursacht hat, muss sich eine 39 Jahre alte Frau vor dem Amtsgericht Neuburg verantworten. Es war nicht das einzige Mal, dass sie mit Pegel auffällig wurde
Neuburg Menschen, die so viel trinken, dass ihnen ein Test 3,25 Promille Alkohol im Blut bescheinigt, sind selten in der Lage, fehlerfrei zu sprechen. Geschweige denn Fragen zu beantworten oder Auto zu fahren. Oder zu leben, wie Richterin Sabine Seitz an diesem Morgen bemerkt. Vor ihr, auf der Anklagebank, sitzt eine 39 Jahre alte Frau aus Neuburg, die all das getan haben soll. Ihr wird vorgeworfen, den Straßenverkehr fahrlässig gefährdet zu haben und vom Unfallort geflohen zu sein, obwohl sie zu besagtem Zeitpunkt betrunken gewesen war – und zwar erheblich. Aber der Reihe nach.
Eine Ingolstädter Kleingartenkolonie im Sommer 2019. Hier soll die Angeklagte auf dem Schotterplatz nahe der eigenen Parzelle mit dem Auto rückwärts rangiert und dabei einen anderen Wagen beschädigt haben. Wie Staatsanwältin Miriam
schildert, sei sie dabei deutlich alkoholisiert und damit fahruntüchtig gewesen. Durch kritische Selbstprüfung hätte sie mit den Folgen ihres Handels rechnen müssen. Sie tat es nicht, fuhr stattdessen davon, stieg nicht aus, um sich den Schaden am Kotflügel des Fahrzeugs anzusehen – ein Schaden im niedrigen vierstelligen Bereich.
„Ja, ich habe Fehler gemacht“, räumte die Angeklagte ihrerseits ein. Genauer gesagt, seien es zwei Fehler gewesen. Der erste: „Ich habe den Stoß bemerkt, bin aber nicht stehen geblieben.“Sie sei wieder nach Hause gefahren, wo ihre Familie wartete und zusammen mit einigen Gästen feierte. Dort, erst dort, habe sie zu trinken begonnen: mehrere Dosen Bier, dazu zwei Flaschen Wein „aus Angst und Panik“ vor den Konsequenzen ihrer Flucht. Der zweite Fehler, wie sie erzählt. „Ich habe immer wieder aus dem Fenster gesehen.“Ihr Mann wusste von nichts. Und dann kam die Polizei.
Die Beamtin erzählt später im Zeugenstand, dass sie stark nach Alkohol gerochen habe. Dann habe man sie in ein Krankenhaus gebracht, wo ihr Blut entnommen wurde. Das Ergebnis: 3,25 Promille. Ein folgender Test lag nur wenig unter diesem Wert. „Wie war sie damals beieinander?“, will Sabine Seitz wissen. Sie habe den Fragen der Polizisten folgen können, sei sicher gegangen, habe sich ausdrücken können. „Es war nur minimal verwaschen“, sagt die Zeugin. Mal abgesehen vom stark präsenten Alkoholgeruch, diesen Pegel hätte man der Frau nicht angemerkt. Ein Pegel, der krankhaft scheint.
Zumal dieser Vorfall im Sommer 2019 nicht der erste dieser Art war. Schon Jahre zuvor, das belegen EinHüller tragungen ins Bundeszentralregister, soll die Neuburgerin betrunken gefahren sein, den Straßenverkehr gefährdet haben und vom Unfallort geflüchtet sein. „Zwei Vorfälle, die diesem ganz ähnlich sind“, stellte die Richterin fest.
Dass sie Probleme mit Alkohol habe, bestreitet die Angeklagte. Vor sieben Jahren, ja, da sei einmal etwas gewesen. Da habe sie fast täglich getrunken. Aber sie habe sich Hilfe bei der Caritas geholt und könne jetzt monatelang nichts trinken. „Nur gelegentlich, wenn es etwas zu feiern gibt“, Geburtstage zum Beispiel, dann trinke sie Alkohol, meistens sei es Bier.
Aus Sicht der Richterin hat die Angeklagte sehr wohl ein Alkoholproblem. Sie müsse an Alkohol gewöhnt sein. Andernfalls hätte sie nicht die Fragen der Polizeibeamten beantworten können. Sie hätte nicht sicher gehen können. Sie hätte nicht Auto fahren können – wenngleich diese Fahrt in einem Unfall endete. Ihre Aussage, sie hätte erst nach dem Zusammenstoß derart viel Alkohol getrunken, passe nicht mit den Werten der Tests zusammen. „Die Konzentration im Blut steigt erst einmal, nachdem man Alkohol konsumiert hat. Bei Ihnen aber war der zweite Test wieder abfallend. Sie müssen schon viel früher getrunken haben.“
Sabine Seitz spricht die 39-Jährige also schuldig und verurteilt sie zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten. Ihr Führerschein wird eingezogen. Außerdem muss sie als Auflage 1500 Euro an die Verkehrswacht Ingolstadt zahlen. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Sabine Seitz: „Ich glaube, dass das schon reicht, um Sie von weiteren Taten abzuhalten.“Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Angeklagte räumt ein, Fehler gemacht zu haben
Die Richterin sieht ein Alkoholproblem vorliegen