Prozess um Alois Thumann
Nach zähem Ringen und einem zwei Jahre dauernden Prozess stimmten gestern beide Parteien einem Vergleich zu – vorausgesetzt das Vorstandsgremium der Pfadfinder ist damit einverstanden
Die Neuburger Pfadfinder forderten vom ehemaligen Geschäftsführer des Kreisjugendrings 45.000 Euro. Gestern wurde am Landgericht verhandelt.
Neuburg Über fünf Jahre ist es her, dass Alois Thumann ins Kreuzfeuer geriet. Erst strafrechtlich, dann zivilrechtlich. Am Donnerstag wurde nun der voraussichtlich letzte Akkord gespielt in einem Konzert voller Dissonanzen.
Die Neuburger Pfadfinder hatten bisher alle Versuche einer außergerichtlichen Einigung ausgeschlagen. Sie forderten 80, besser noch 90 Prozent der Summe zurück, die dem Verein vorenthalten worden sei, insgesamt rund 45.000 Euro. Thumann und seine mitbeklagte ehemalige Mitarbeiterin waren jedoch nur bereit, maximal die Hälfte der Summe zu zahlen, die im Raum steht.
Der Vorwurf: Thumann, damaliger Geschäftsführer des Kreisjugendrings (KJR) Neuburg-Schrobenhausen und die Mitarbeiterin, die für die Buchhaltung zuständig war, hätten bestimmte Gelder an die Pfadfinder weiterleiten müssen. Konkret geht es um Unregelmäßig
bei der Buchung des Jugendhauses in Ambach. Der KJR hatte das Haus zum Teil für eigene Veranstaltungen genutzt und sollte das Geld für diese Buchungen an die Pfadfinder, die Träger der Einrichtung waren, weiterleiten. Zumindest in 14 Fällen in den Jahren zwischen 2007 und 2014 soll das nicht geschehen sein. Zwar war das Geld beim KJR eingegangen, doch dann verliert sich dessen Spur. Angeblich, so heißt es vonseiten der Beklagten, seien damit verschiedene Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Jugendhaus beglichen worden. Unter anderem seien damit Reinigungskräfte bezahlt worden. Doch entsprechende Belege konnten bislang nicht vorgelegt werden.
Dies hätte in den vergangenen zwei Jahren passieren sollen, doch die Verhandlung wurde immer wieverschoben, zu ausgelastet war das Ingolstädter Landgericht. Inzwischen hatte ein neuer Richter den Fall übernommen und Christoph Hellerbrand startete seinerseits noch einmal einen letzten Versuch zu vermitteln, bevor tatsächlich eine Beweisaufnahme eingeleitet werden sollte. Die nämlich, so prophezeite es der Richter, werde äußerst umfangreich, langwierig und mit Sicherheit viele unschöne Dinge auch aufseiten der Pfadfinder zutage fördern: „Es ist mir bei der Durchsicht der Unterlagen jetzt schon klar geworden, dass die Pfadfinder vieles recht locker haben laufen lassen.“
Als „unsubstanziert“und „nicht plausibel“bezeichnete er Teile der geltend gemachten Anspruchsgrundlage der Pfadfinder und so manchen vermeintlichen Beweis. Auch die Höhe der eingeklagten Summe zweifelte er an: „Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen.“
Thumann und seine Mitarbeiterin hatten auch bei diesem Gerichtskeiten termin wieder ihre Bereitschaft für einen Vergleich deutlich gemacht. Rechtsanwältin Tanja Schwarz-Gewallig sagte: „Herrn Thumann ist sehr daran gelegen, dass die Sache aufgeklärt wird. Andererseits wäre er auch froh, einen Schlussstrich ziehen zu können.“Gerade wegen seinem jahrelangen Engagement nehme ihn die Sache emotional sehr mit.
Thomas Raba und sein Anwalt
Florian Ress bestanden jedoch auf einen Vergleich von 80:20. Bis Richter Hellerbrand die beiden noch einmal eindringlich ins Gebet nahm. Nach einer kurzen Unterbrechung lenkte der Vertreter der Pfadfinder schließlich ein. Allerdings brauche er für eine finale Entscheidung einen Vorstandsbeschluss, erklärte Raba. Vorbehaltlich dessen würde er sich darauf einlassen, auf die Hälfte der geforderder ten Summe zu verzichten. Er wird in den nächsten Wochen eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen und das Gremium abstimmen lassen. Richter Hellerbrand ermahnte ihn abschließend noch einmal: „Tragen Sie meine Worte in aller Deutlichkeit in Ihr Gremium!“
Strafrechtlich hatte die Causa Thumann bereits 2017 ein Ende gefunden. Das jahrzehntelange Aushängeschild der Neuburger Jugendarbeit war wegen Untreue in vier Fällen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Doch es standen noch immer zivilrechtliche Forderungen im Raum. Der KJR wollte klagen, doch konnten beide Seiten eine außergerichtliche Einigung erzielen. Die sieht so aus: Thumann hat sein Fehlverhalten eingeräumt und einen Betrag in fünfstelliger Höhe zurückbezahlt. Im Gegenzug würdigte der KJR Thumanns langjährige Arbeit als Kreisjugendpfleger und Geschäftsführer des KJR. Auch das Hausverbot gegen Thumann wurde aufgehoben.
Pfadfinder forderten rund 45.000 Euro
KJR hatte sich mit Thumann bereits geeinigt