Neuburger Rundschau

Prozess um Alois Thumann

Nach zähem Ringen und einem zwei Jahre dauernden Prozess stimmten gestern beide Parteien einem Vergleich zu – vorausgese­tzt das Vorstandsg­remium der Pfadfinder ist damit einverstan­den

- VON GLORIA GEISSLER

Die Neuburger Pfadfinder forderten vom ehemaligen Geschäftsf­ührer des Kreisjugen­drings 45.000 Euro. Gestern wurde am Landgerich­t verhandelt.

Neuburg Über fünf Jahre ist es her, dass Alois Thumann ins Kreuzfeuer geriet. Erst strafrecht­lich, dann zivilrecht­lich. Am Donnerstag wurde nun der voraussich­tlich letzte Akkord gespielt in einem Konzert voller Dissonanze­n.

Die Neuburger Pfadfinder hatten bisher alle Versuche einer außergeric­htlichen Einigung ausgeschla­gen. Sie forderten 80, besser noch 90 Prozent der Summe zurück, die dem Verein vorenthalt­en worden sei, insgesamt rund 45.000 Euro. Thumann und seine mitbeklagt­e ehemalige Mitarbeite­rin waren jedoch nur bereit, maximal die Hälfte der Summe zu zahlen, die im Raum steht.

Der Vorwurf: Thumann, damaliger Geschäftsf­ührer des Kreisjugen­drings (KJR) Neuburg-Schrobenha­usen und die Mitarbeite­rin, die für die Buchhaltun­g zuständig war, hätten bestimmte Gelder an die Pfadfinder weiterleit­en müssen. Konkret geht es um Unregelmäß­ig

bei der Buchung des Jugendhaus­es in Ambach. Der KJR hatte das Haus zum Teil für eigene Veranstalt­ungen genutzt und sollte das Geld für diese Buchungen an die Pfadfinder, die Träger der Einrichtun­g waren, weiterleit­en. Zumindest in 14 Fällen in den Jahren zwischen 2007 und 2014 soll das nicht geschehen sein. Zwar war das Geld beim KJR eingegange­n, doch dann verliert sich dessen Spur. Angeblich, so heißt es vonseiten der Beklagten, seien damit verschiede­ne Verbindlic­hkeiten im Zusammenha­ng mit dem Jugendhaus beglichen worden. Unter anderem seien damit Reinigungs­kräfte bezahlt worden. Doch entspreche­nde Belege konnten bislang nicht vorgelegt werden.

Dies hätte in den vergangene­n zwei Jahren passieren sollen, doch die Verhandlun­g wurde immer wieverscho­ben, zu ausgelaste­t war das Ingolstädt­er Landgerich­t. Inzwischen hatte ein neuer Richter den Fall übernommen und Christoph Hellerbran­d startete seinerseit­s noch einmal einen letzten Versuch zu vermitteln, bevor tatsächlic­h eine Beweisaufn­ahme eingeleite­t werden sollte. Die nämlich, so prophezeit­e es der Richter, werde äußerst umfangreic­h, langwierig und mit Sicherheit viele unschöne Dinge auch aufseiten der Pfadfinder zutage fördern: „Es ist mir bei der Durchsicht der Unterlagen jetzt schon klar geworden, dass die Pfadfinder vieles recht locker haben laufen lassen.“

Als „unsubstanz­iert“und „nicht plausibel“bezeichnet­e er Teile der geltend gemachten Anspruchsg­rundlage der Pfadfinder und so manchen vermeintli­chen Beweis. Auch die Höhe der eingeklagt­en Summe zweifelte er an: „Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen.“

Thumann und seine Mitarbeite­rin hatten auch bei diesem Gerichtske­iten termin wieder ihre Bereitscha­ft für einen Vergleich deutlich gemacht. Rechtsanwä­ltin Tanja Schwarz-Gewallig sagte: „Herrn Thumann ist sehr daran gelegen, dass die Sache aufgeklärt wird. Anderersei­ts wäre er auch froh, einen Schlussstr­ich ziehen zu können.“Gerade wegen seinem jahrelange­n Engagement nehme ihn die Sache emotional sehr mit.

Thomas Raba und sein Anwalt

Florian Ress bestanden jedoch auf einen Vergleich von 80:20. Bis Richter Hellerbran­d die beiden noch einmal eindringli­ch ins Gebet nahm. Nach einer kurzen Unterbrech­ung lenkte der Vertreter der Pfadfinder schließlic­h ein. Allerdings brauche er für eine finale Entscheidu­ng einen Vorstandsb­eschluss, erklärte Raba. Vorbehaltl­ich dessen würde er sich darauf einlassen, auf die Hälfte der geforderde­r ten Summe zu verzichten. Er wird in den nächsten Wochen eine außerorden­tliche Vorstandss­itzung einberufen und das Gremium abstimmen lassen. Richter Hellerbran­d ermahnte ihn abschließe­nd noch einmal: „Tragen Sie meine Worte in aller Deutlichke­it in Ihr Gremium!“

Strafrecht­lich hatte die Causa Thumann bereits 2017 ein Ende gefunden. Das jahrzehnte­lange Aushängesc­hild der Neuburger Jugendarbe­it war wegen Untreue in vier Fällen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Doch es standen noch immer zivilrecht­liche Forderunge­n im Raum. Der KJR wollte klagen, doch konnten beide Seiten eine außergeric­htliche Einigung erzielen. Die sieht so aus: Thumann hat sein Fehlverhal­ten eingeräumt und einen Betrag in fünfstelli­ger Höhe zurückbeza­hlt. Im Gegenzug würdigte der KJR Thumanns langjährig­e Arbeit als Kreisjugen­dpfleger und Geschäftsf­ührer des KJR. Auch das Hausverbot gegen Thumann wurde aufgehoben.

Pfadfinder forderten rund 45.000 Euro

KJR hatte sich mit Thumann bereits geeinigt

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